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Österreich / Zentral-Kommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale [Hrsg.]
Kunstgeschichtliches Jahrbuch der K[aiserlich-]K[öniglichen] Zentral-Kommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und Historischen Denkmale - Beiblatt für Denkmalpflege — 1909

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Heft 1-2
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https://doi.org/10.11588/diglit.26207#0063
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NOTIZEN

Die Mosaikenfunde von Aquileja

Die bereits vor einigen Jahren von Professor
Dr. Heinrich Swoboda festgestellten Mosaikfußböden
unter dem jetzigen Fußboden der Domkirche vcn
Aquileja sind heuer bloßgelegt worden. Sie befinden
sich einen Meter unter dem Niveau des jetzigen
Kirchenpflasters und bedecken eine Fläche von mehr
als 200 ni1. In reichen ornamentalen liöchst inter-
essanten Einrahmungen stelien sie biblische Szenen,
kirchliche Symbole und symbolische Figuren, Genre-
darstellungen, Tiere und merkwürdigerweise auch
eine Reihe von großen Porträtbüsten von Männern
und Frauen dar. Sie sind ikonographisch und noch
mehr stilgeschichtlich von der allergrößten Bedeu-
tung. Eine Inschrift besagt, daß sie unter Bischof
Theodorus ausgeftihrt wurden, wodurch sie um das
Jahr 310 datiert werden können. Sie sind der weit-
aus umfangreichste Gemäldezyklus, der sich uns im
Original aus dem Zeitalter Konstantins des Großen
erhalten hat, und zeigen dasselbe Nachlassen in der
Behandlung der zeichnerischen und plastischen na-
turalistischen Form, wie wir es bei den Skulpturen
aus derselben Zeit beobachten können, dagegen eine
Steigerung in der Auflösung der Form in die farbigen
Valeurs, die zu den Wunderw'erken in S. Maria
Maggiore hinüberleitet. Das, was man dort nur ver-
muten oder durch mühsam zusammengetragene,
schwer datierbare vereinzelte Monumente zu be-
weisen versuchen mußte, die innere Notwendigkeit
und Folgerichtigkeit der Stilentwicklung in den
letzten Jahrhunderten der klassischen Malerei und
Plastik, wird hier durch eine ganze Pinakothek von
Gemälden aus der entscheidenden Periode mit un-
widerlegbarer Beweiskraft dem Beschauer vor die
Augen geführt.

Die Frage, was mit den Mosaiken zu geschehen
habe, war nicht leicht zu beantworten. Das "beste

wäre wohl, wenn man sie in situ belassen könnte,
dazu müßte aber der Fußboden der Kirche offen
bleiben oder etwa um einen Meter gehoben werden,
damit eine Art Unterkirche geschaffen werde. Das
erste ist überliaupt ausgeschlossen, wenn die Kirche
fiir den Gottesdienst benutzbar bleiben soll, und das
zweite ist deshalb nicht zu empfehlen, weil durch
die Erhöhung des Fußbodens das architektonische
Innenbild des merkwürdigen Baues schwer geschä-
digt wiirde. Es bleibt also nichts anderes iibrig, als
die Mosaiken zu heben, und da bieten sich wiederum
zwei Möglichkeiten: entweder sie in ein Museum
zu geben oder in den jetzigen Fußboden der Kirche
einzulassen. Man entschied sich für das letztere,
hauptsächlich deshalb, weil ein Museum, in dem die
ausgedehntenMosaiken untergebrachtwerden könnten,
nicht besteht und dessen Erbauung aus verschiedenen
lokalen Schwierigkeiten in den nächsten Jahren nicht
durchfiihrbar erscheint. M. D.

Gesetzentwurf zum Schutze
der natiirlichen und landschaftlichen
Sehenswürdigkeiten des Königreiches
Böhmen

Dem böhmischen Landtage wurde ein Gesetz-
entwurf vorgelegt, welcher der Initiative des Konserv.
Je&Abek zu danken ist und eine willkommene, auch
für die anderen Königreiche und Länder anstrebens-
werte Ergänzung des geplanten Reichsgesetzes zum
Schutze der Geschichts- und Kunstdenkmale bilden
wird.

Geschützt werden sollen hervorragende natür-
liche Sehenswürdigkeiten und landschaftliche Gebilde
und deren Umgebung (§ 1). Darunter sind nach dem
zitierten Paragraphen zu verstehen:

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