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Lüders, Heinrich
Philologica Indica: ausgewählte kleine Schriften von Heinrich Lüders ; Festgabe zum siebzigsten Geburtstage am 25. Juni 1939 dargebracht von Kollegen, Freunden und Schülern — Göttingen, 1940

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https://doi.org/10.11588/diglit.37426#0348

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Epigraphische Beiträge. IV

König gewünschten Weise". Die Wörter yä tya.?p bis .sü^Aave ca sind aber
natüriich nur die genauere Ausführung des vorausgehenden dAaycmä-
joudätte ^Aa?)M7tapa4ipa^ ca. und /atcaty bezieht sich auf die vorhergenannten
Anordnungen des Königs, wie Senart schon richtig gesehen hatte. Es ist
also zu übersetzen: "Denn so wird dies Gesetzesheldentum und diese Ge-
setzeserfüllung, nämlich Barmherzigkeit usw., in der Welt wachsen."
Zu den schwierigsten Edikten gehört das erste Separatedikt von
Dhauli und Jaugada. Mir scheint, daß es in wesentlichen Punkten bisher
nicht richtig verstanden ist, und wenn ich auch einige Stellen nicht zu er-
klären vermag W so glaube ich doch an anderen eine befriedigendere Über-
setzung bieten zu können als meine Vorgänger. Das Edikt ist an die ma-
Aü?%ä7ü waya^aNyoAüMAü von Tosali und Samäpä gerichtet. Diese //ayafa-
t'tyoAüfaAa.s' sind sicherlich dieselben Beamten wie die paM7'aryäwAäWAa.s,
die Kautillyasästra, S. 20, erwähnt werden. Nach Senart und Bühler sind
es Magistratsbeamte; Senart übersetzt (I. A. NIX, S. 95) "the officers in
charge of the administration of the city', Bühler (Buddli. Stupas, S.129)
"the officials, the administrators of the town". Aber Kern (JaarteH. S. 104;
JRAS. NS. XII, S. 390) versteht darunter Richter "the magistrates who
are entrusted with the administration of justice in the city". Ich habe
schon oben S. 302 bemerkt, daß NyoAd^a in S 4 "Gerichtsverfahren" be-
deute, und daß daher auch waycdaNyoAdM.Aa nur die "Stadtrichter" sein
könnten. Dazu stimmt auch der Inhalt des Ediktes, dessen einziger Zweck
ist, väterliche Milde gegen alle zu empfehlen, die sich irgendwie gegen das
Gesetz vergangen haben. Sollten also die Nagalaviyohälakas neben ihren
richterlichen Funktionen noch eine administrative Tätigkeit ausgeübt
haben, so ist in dem Edikt jedenfalls nicht davon die Rede.
Den Satz d/pAe (J pAe) Ai 5u.A?Du püXa.sa.Ause.S'M dya/d pawa . . (J dyrüa
pa%aya?y) yacAe?Ka übersetzt Senart: "for ye lrave been set.
d Dahin gehört zum Beispiel der Satz /ü (J e?a.sa) me
(J me) Dae Daß Senarts und Bühlers Erklärungen nicht befriedigen,
hat schon Franke, GN. 1895, S. 537f., bemerkt, aber was er selbst vorschlägt, ist un-
haltbar. DttäAafe soll nach ihm 'schlecht vollbringend' bedeuten, da ü7;ara nach dem
PW. im Mbh. 'Zustandebringung', 'Vollbringung' heiße. Im PW. steht aber unter
ä/?ara: Zustandebringung, Vollbringung (eines Opfers): dwüAaraA Mbh.
2, 664. Es liegt also auch hier nur eine Ableitung von üAr in der ganz gewöhnlichen
Bedeutung '(ein Opfer) darbringen' vor, die mit der von Franke postulierten gar-
nichts zu tun hat. Weiter aber soll dMü/ade Lok. Sing, sein: 'Denn woher sollte mir
eine Vorliebe (manentüeT;e) kommen für einen, der diese Aufgabe schlecht ausführt ?'
Es gibt aber keinen Lokativ auf -e in dem östlichen Dialekt, wie schon Senart in seinen
Noten gerade an dieser Stelle gegenüber einer Erklärung Kerns bemerkt hatte. Recht
hat Franke sicherlich, wenn er bestreitet, daß Ao^e aus Sk. A'rhrA entstanden sein
könne. In einigen Fällen hat Bühler seltsamerweise die zweifellos richtigen Erklä-
rungen seiner Vorgänger ignoriert. Die Formen padredayeAam, usw. waren
zum Beispiel schon von Kern als 1. Sing. Opt. erkannt, und die Konstruktion der
mit um Nc7ü dnMümf /m/mm und payaye 7c/;äm7 /uü'am beginnenden Sätze war
längst von Senart richtig erklärt worden.
 
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