Laubenpark und Bebauungsplan.
o weiflern und Kleingeistern erscheint mangels genauer Kennt-
O nis des heutigen Laubenkoloniewesens die Aufnahme der
Laubengärten in den Bebauungsplan für dauernde Zeit nicht
durchführbar. Zum mindesten aber können sie sich an den Ge-
danken nicht gewöhnen, oder sie wollen's nicht, daß solch ein
vom Volk überwiegend benutzter Park überhaupt mit der Be-
bauung im Einklang zu bringen ist, daß er mit der Bebauung
zusammengeht, eine Einheit bildet. Meistens mit besonderem
Nachdruck verweisen diese auf das heutige mangelhafte Aus-
sehen der Einzelgärten und ihrer Bretterbuden, die hier wie
dort recht eigentlich fo ganz und gar nicht Anspruch machen
können auf eine dauernde Aufnahme in das Stadtbild. Sie
verweisen auf die in solchen Laubengärten ihrer Meinung nach
unausbleiblichen Dünste und unsauberen Lüfte, auf Dung-
gerüche und Abfallhaufen. Sie vergessen aber, daß mit der
dauernden Aufnahme der Laubengärten jegliches Provisorium
aufhört, Provisorien wiederum entstehen zu lassen, daß durch
die Bildung einer dauernden Laubenparkform auch eine andere
Organisationssorm geschaffen wird, daß die Behörde ihren
gartenkundigen Beamten oder Berater mit der Verwaltung des
Parkes zu betrauen hat, wie das ja auch heute in unserem
Parkwesen allgemein zu geschehen pflegt.
Kierin liegen also keinesfalls die Bedenken gegen die Schaffung
von Volkslaubenparks. Die Bedenken liegen vielmehr darin,
ob denn der Staat, die Behörden der Stadt oder die Gemeinden
überhaupt weitsichtig genug sein werden, zur rechten Zeit, in
aller Eile Land für die Schaffung von Grünanlagen zu reser-
vieren, aber genügend Land und an allen Orten der Stadt,
nach allen Richtungen, daß wir unverzüglich an die Bildung
von Volksparkanlagen Herangehen können. Also Reservate
müssen geschaffen werden, ähnlich denen, die früher vor den
Toren der Städte lagen, die Freiweiden, die Gänseanger, Vogel-
wiesen und Brinks, die wie jene von der Bebauung verschont,
umgangen werden, und die nun je nach der Lage im Stadtbild
o weiflern und Kleingeistern erscheint mangels genauer Kennt-
O nis des heutigen Laubenkoloniewesens die Aufnahme der
Laubengärten in den Bebauungsplan für dauernde Zeit nicht
durchführbar. Zum mindesten aber können sie sich an den Ge-
danken nicht gewöhnen, oder sie wollen's nicht, daß solch ein
vom Volk überwiegend benutzter Park überhaupt mit der Be-
bauung im Einklang zu bringen ist, daß er mit der Bebauung
zusammengeht, eine Einheit bildet. Meistens mit besonderem
Nachdruck verweisen diese auf das heutige mangelhafte Aus-
sehen der Einzelgärten und ihrer Bretterbuden, die hier wie
dort recht eigentlich fo ganz und gar nicht Anspruch machen
können auf eine dauernde Aufnahme in das Stadtbild. Sie
verweisen auf die in solchen Laubengärten ihrer Meinung nach
unausbleiblichen Dünste und unsauberen Lüfte, auf Dung-
gerüche und Abfallhaufen. Sie vergessen aber, daß mit der
dauernden Aufnahme der Laubengärten jegliches Provisorium
aufhört, Provisorien wiederum entstehen zu lassen, daß durch
die Bildung einer dauernden Laubenparkform auch eine andere
Organisationssorm geschaffen wird, daß die Behörde ihren
gartenkundigen Beamten oder Berater mit der Verwaltung des
Parkes zu betrauen hat, wie das ja auch heute in unserem
Parkwesen allgemein zu geschehen pflegt.
Kierin liegen also keinesfalls die Bedenken gegen die Schaffung
von Volkslaubenparks. Die Bedenken liegen vielmehr darin,
ob denn der Staat, die Behörden der Stadt oder die Gemeinden
überhaupt weitsichtig genug sein werden, zur rechten Zeit, in
aller Eile Land für die Schaffung von Grünanlagen zu reser-
vieren, aber genügend Land und an allen Orten der Stadt,
nach allen Richtungen, daß wir unverzüglich an die Bildung
von Volksparkanlagen Herangehen können. Also Reservate
müssen geschaffen werden, ähnlich denen, die früher vor den
Toren der Städte lagen, die Freiweiden, die Gänseanger, Vogel-
wiesen und Brinks, die wie jene von der Bebauung verschont,
umgangen werden, und die nun je nach der Lage im Stadtbild