0,4 m (Abb. 14:6). Aufgrund der engen räumlichen
Vergesellschaftung ist wahrscheinlich von einer
Gleichzeitigkeit der beiden Gebäude auszugehen.
Im Kontaktbereich der beiden Grundrisse ist ein 1,3 m
breiter Zugang in der Langhauswand erkennbar, der
auf einen direkten Verbindungsgang zwischen
Haupt- und Nebengebäude hinweisen könnte. Der
Grundriß ist, sofern die Pfostengruben Stelle 1117,
1193 bzw. 1195 nicht noch zu dieser Pfostensetzung
gehören, nahezu rechteckig und erreicht eine Größe
von etwa 5,6 x 4,2 m. Die Pfostengruben weisen mit
einer erhaltenen Tiefe von 0,28 m (Breite bis 0,25 m)
eine etwas geringere Eintiefung als die Außenpfos-
ten des Langhauses VIII auf. Der Abstand der zuge-
hörigen Pfosten untereinander beträgt 1,1 bis 2,4 m
und ist damit größer als der bei Nebengebäude 2.
Nebengebäude 2 (Taf. 225-226)
Im Abstand von etwa 4 m befindet sich westlich
von Langhaus X eine enggestellte, polygonale Pfos-
tensetzung. Die Ausmaße betragen etwa 5,6 x 4,2 m
und entsprechen somit denen von Nebengebäude 1.
Während die Dimensionen der Pfostengruben mit
einer maximalen Tiefe von 0,25 m und einer Brei-
te von maximal 0,3 m mit denen von Nebengebäu-
de 1 weitgehend übereinstimmen, sind die Wand-
pfosten mit Abständen zwischen 0,65 und 1,2 m
deutlich dichter gesetzt - möglicherweise handelt
es sich auch um eine leicht versetzte Erneuerungs-
phase des Gebäudes.
Nebengebäude 3 (Taf. 226)
An der südwestlichen Längswand von Langhaus I
bzw. III befinden sich einige Pfosten, die ein drit-
tes polygonales Nebengebäude andeuten könnten.
Da offenbar eine Überlagerung mit beiden Lang-
hausgrundrissen vorzuliegen scheint, kann eine
Zugehörigkeit zu den genannten Langhäusern wohl
weitgehend ausgeschlossen werden. Möglicher-
weise besteht ein Zusammenhang mit dem 7 m öst-
lich gelegenen Langhaus II. Bemerkenswert ist,
daß auch dieser Bau mit 5,7 x 4,4 m der Größe von
Nebengebäude 1 und 2 fast genau entspricht. In
diesem Fall sind jedoch die Abstände der bis 0,21 m
tief erhaltenen und bis zu 0,3 m breiten Wandpfos-
ten mit 2,3 bis 3,5 m deutlich größer.
4.4 Zäune
In Großenrode-14 wurden zwei längere Pfostenrei-
hen dokumentiert, die nicht als Reste von Haus-
grundrissen, sondern eher als Reste eines Zaunes
bzw. einer Einhegung gedeutet werden können. Die
nördliche Reihe konnte auf einer Länge von bis zu
12 m erfaßt werden und verläuft geradlinig in annä-
hernd nordnordwest-südsüdöstlicher Richtung im
Bereich der Grundfläche von Langhaus III bzw. I
(Taf. 226)290. Aufgrund der Überschneidungen ist
eine Gleichzeitigkeit mit Haus III auszuschließen -
möglicherweise endet die Pfostenreihe auch bereits
vor Haus I und könnte somit zeitgleich mit diesem
sein. Die im Abstand von 0,85-1 m gesetzten Pfos-
tengruben waren im Durchschnitt noch 0,09 m tief
erhalten und wiesen einen Durchmesser von 0,22 m
auf. Eine zweite Pfostenreihe291 verläuft in nord-
südlicher Richtung zwischen den Langhäusern IV
und V bzw. teilweise bis in deren Grundflächen hin-
ein (Taf. 226). Demzufolge ist eine Gleichzeitigkeit
mit den genannten Langhäusern wohl weitgehend
auszuschließen. Im nördlichen Abschnitt scheint
sich ein bogenförmiger Verlauf der ansonsten ge-
radlinigen Pfostenreihe anzudeuten. Die dicht ne-
beneinandergestellten Pfosten Stelle 483 und 644
markieren möglicherweise einen ehemaligen Durch-
gang292. Die Pfostengruben waren im Abstand von
0,85-1,2 m gesetzt und durchschnittlich noch
0,09 m tief erhalten bzw. 0,26 m breit.
Vergleichbare Pfostenreihen konnten auch in Ellie-
hausen-(III), Ldkr. Göttingen (Kat.-Nr. 38), festge-
stellt werden. Vor allem bei Haus 2 könnte ein bau-
licher Zusammenhang zwischen dem Langhaus und
einem möglicherweise am nordwestlichen Hausen-
de ansetzenden, in WSW-ONO-Richtung verlau-
fenden (vermeintlichen) Zaun bestanden haben
(Abb. 16). Eine weitere, etwa 13 m lange, annä-
hernd gleich orientierte Pfostenreihe befindet sich
etwa 10 m östlich von Haus 2. Für eine Interpreta-
tion dieser Pfostenreihen als Zaun bzw. Einhegung
spricht vor allem die im Gegensatz zu den Häusern
auffallend schwache Eintiefung der Pfostengru-
ben293. Möglicherweise hat es sich um die Umzäu-
nung einer Gartenfläche, eines Hofareals oder eines
290 Vgl. Stelle 112, 269, 270, 277- 281, 285-286.
291 Siehe Stelle 402, 405, 426, 447, 448, 475, 480-483, 490, 487, 498, 499, 501, 504, 505, 553, 577, 581, 644.
292 Dazu gehören Stelle 483 und 644.
293 Für die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die Grabungsunterlagen danke ich B. Arndt (Stadtarchäologie Göttingen) und
B. Rasink (Grabungsleiter). Publikation in Vorbereitung; vgl. Rasink 1998. Ähnliche „Einhegungen“ finden sich bereits
in der LBK, so in Bochum-Altenbochum, Wirmerstraße (Brandt 1960, 421-422), und in Zwenkau-Harth (Quitta 1958,
178: Abb. 15). Weitere Vergleiche aus dem Rössener Kontext liegen aus Bochum-Hiltrop (Brandt, Beck 1954, Beilage 5.
Brandt 1960) und möglicherweise auch aus Bochum-Altenbochum, Buselohstraße (Brandt 1960, 422), vor.
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Vergesellschaftung ist wahrscheinlich von einer
Gleichzeitigkeit der beiden Gebäude auszugehen.
Im Kontaktbereich der beiden Grundrisse ist ein 1,3 m
breiter Zugang in der Langhauswand erkennbar, der
auf einen direkten Verbindungsgang zwischen
Haupt- und Nebengebäude hinweisen könnte. Der
Grundriß ist, sofern die Pfostengruben Stelle 1117,
1193 bzw. 1195 nicht noch zu dieser Pfostensetzung
gehören, nahezu rechteckig und erreicht eine Größe
von etwa 5,6 x 4,2 m. Die Pfostengruben weisen mit
einer erhaltenen Tiefe von 0,28 m (Breite bis 0,25 m)
eine etwas geringere Eintiefung als die Außenpfos-
ten des Langhauses VIII auf. Der Abstand der zuge-
hörigen Pfosten untereinander beträgt 1,1 bis 2,4 m
und ist damit größer als der bei Nebengebäude 2.
Nebengebäude 2 (Taf. 225-226)
Im Abstand von etwa 4 m befindet sich westlich
von Langhaus X eine enggestellte, polygonale Pfos-
tensetzung. Die Ausmaße betragen etwa 5,6 x 4,2 m
und entsprechen somit denen von Nebengebäude 1.
Während die Dimensionen der Pfostengruben mit
einer maximalen Tiefe von 0,25 m und einer Brei-
te von maximal 0,3 m mit denen von Nebengebäu-
de 1 weitgehend übereinstimmen, sind die Wand-
pfosten mit Abständen zwischen 0,65 und 1,2 m
deutlich dichter gesetzt - möglicherweise handelt
es sich auch um eine leicht versetzte Erneuerungs-
phase des Gebäudes.
Nebengebäude 3 (Taf. 226)
An der südwestlichen Längswand von Langhaus I
bzw. III befinden sich einige Pfosten, die ein drit-
tes polygonales Nebengebäude andeuten könnten.
Da offenbar eine Überlagerung mit beiden Lang-
hausgrundrissen vorzuliegen scheint, kann eine
Zugehörigkeit zu den genannten Langhäusern wohl
weitgehend ausgeschlossen werden. Möglicher-
weise besteht ein Zusammenhang mit dem 7 m öst-
lich gelegenen Langhaus II. Bemerkenswert ist,
daß auch dieser Bau mit 5,7 x 4,4 m der Größe von
Nebengebäude 1 und 2 fast genau entspricht. In
diesem Fall sind jedoch die Abstände der bis 0,21 m
tief erhaltenen und bis zu 0,3 m breiten Wandpfos-
ten mit 2,3 bis 3,5 m deutlich größer.
4.4 Zäune
In Großenrode-14 wurden zwei längere Pfostenrei-
hen dokumentiert, die nicht als Reste von Haus-
grundrissen, sondern eher als Reste eines Zaunes
bzw. einer Einhegung gedeutet werden können. Die
nördliche Reihe konnte auf einer Länge von bis zu
12 m erfaßt werden und verläuft geradlinig in annä-
hernd nordnordwest-südsüdöstlicher Richtung im
Bereich der Grundfläche von Langhaus III bzw. I
(Taf. 226)290. Aufgrund der Überschneidungen ist
eine Gleichzeitigkeit mit Haus III auszuschließen -
möglicherweise endet die Pfostenreihe auch bereits
vor Haus I und könnte somit zeitgleich mit diesem
sein. Die im Abstand von 0,85-1 m gesetzten Pfos-
tengruben waren im Durchschnitt noch 0,09 m tief
erhalten und wiesen einen Durchmesser von 0,22 m
auf. Eine zweite Pfostenreihe291 verläuft in nord-
südlicher Richtung zwischen den Langhäusern IV
und V bzw. teilweise bis in deren Grundflächen hin-
ein (Taf. 226). Demzufolge ist eine Gleichzeitigkeit
mit den genannten Langhäusern wohl weitgehend
auszuschließen. Im nördlichen Abschnitt scheint
sich ein bogenförmiger Verlauf der ansonsten ge-
radlinigen Pfostenreihe anzudeuten. Die dicht ne-
beneinandergestellten Pfosten Stelle 483 und 644
markieren möglicherweise einen ehemaligen Durch-
gang292. Die Pfostengruben waren im Abstand von
0,85-1,2 m gesetzt und durchschnittlich noch
0,09 m tief erhalten bzw. 0,26 m breit.
Vergleichbare Pfostenreihen konnten auch in Ellie-
hausen-(III), Ldkr. Göttingen (Kat.-Nr. 38), festge-
stellt werden. Vor allem bei Haus 2 könnte ein bau-
licher Zusammenhang zwischen dem Langhaus und
einem möglicherweise am nordwestlichen Hausen-
de ansetzenden, in WSW-ONO-Richtung verlau-
fenden (vermeintlichen) Zaun bestanden haben
(Abb. 16). Eine weitere, etwa 13 m lange, annä-
hernd gleich orientierte Pfostenreihe befindet sich
etwa 10 m östlich von Haus 2. Für eine Interpreta-
tion dieser Pfostenreihen als Zaun bzw. Einhegung
spricht vor allem die im Gegensatz zu den Häusern
auffallend schwache Eintiefung der Pfostengru-
ben293. Möglicherweise hat es sich um die Umzäu-
nung einer Gartenfläche, eines Hofareals oder eines
290 Vgl. Stelle 112, 269, 270, 277- 281, 285-286.
291 Siehe Stelle 402, 405, 426, 447, 448, 475, 480-483, 490, 487, 498, 499, 501, 504, 505, 553, 577, 581, 644.
292 Dazu gehören Stelle 483 und 644.
293 Für die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die Grabungsunterlagen danke ich B. Arndt (Stadtarchäologie Göttingen) und
B. Rasink (Grabungsleiter). Publikation in Vorbereitung; vgl. Rasink 1998. Ähnliche „Einhegungen“ finden sich bereits
in der LBK, so in Bochum-Altenbochum, Wirmerstraße (Brandt 1960, 421-422), und in Zwenkau-Harth (Quitta 1958,
178: Abb. 15). Weitere Vergleiche aus dem Rössener Kontext liegen aus Bochum-Hiltrop (Brandt, Beck 1954, Beilage 5.
Brandt 1960) und möglicherweise auch aus Bochum-Altenbochum, Buselohstraße (Brandt 1960, 422), vor.
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