Die vergangenen fünfundzwanzig Jahre waren in diesem Sinne sehr fruchtbar, und es ist durch
das regelmäßige Erscheinen der ,,Vox LATiNA" auch gelungen, dem Latein neue Freunde zu ge-
winnen. Ähnliche und noch weit größere Effekte sind dieser Zeitschrift für die Zukunft zu wün-
schen. Die nächsten fünfundzwanzig Jahre mögen für sie erfolgreich sein!
S. ALBERT
4. Seinen 70. Geburtstag feierte am 28! Juli 1990 in München Herr Ltd. Ministerialrat i.R. Dr. Karl
Bayer.
Die Verlagsgemeinschaft C.C. Büchner — J. Lindauer — R. Oldenbourg veranstaltete aus diesem
Anlaß eine Jubiläumsfeier, zu der zahlreiche Gäste aus Ministerium, Universität, Schule und aus
den Verlagen geladen waren. Von Prof. Dr. Westphalen und OStD Dr. Friedrich Maier ist für die-
sen Tag zu Ehren des Jubilars ein Buch herausgegeben worden, das eine Auswahl aus dessen
zahlreichen Schriften in den verschiedensten Positionen seines beruflichen Wirkens als Seminar-
lehrer für Latein, als ISP-Referent für Alte Sprachen, als Schulleiter und Ministerialbeamter, bietet,
und zwar unter dem Titel ,,Das Angebot der Antike".
Auf diese Weise erhält das Lebenswerk Kar! Bayers die gebührende Würdigung; zugleich sind
seine wertvollsten, aber weit verstreut veröffentlichten Gedanken und Initiativen zur Vermittlung
der Alten Sprachen und zur Förderung der Humanistischen Bildung in einer Gesamtausgabe zu-
sammengefaßt und jedermann schnell zugänglich gemacht worden. Der Jubilar hat in den ver-
schiedensten Bereichen der Gymnasialtheorie und -politik im allgemeinen und des altsprachli-
chen Unterrichts im besonderen bleibende Akzente gesetzt, die vor allem seine Schüler dauer-
haft verpflichten, h den Tischreden wurde die Leistung des Menschen und Kollegen Dr. Karl
Bayer gewürdigt vc Vertretern der Verlage, der Wissenschaft und Didaktik, des Autorenteams
CURSUS LATINUS und des Landesverbandes Bayern im Deutschen Altphilologenverband.
FRIEDRICH MAIER
Gegendarsteüung
Zu MDAV 2/90 S. 24 - 27
Dem Artikel ,,Neues über die Fälle aus dem römischen Recht" (MDAV 2/90 S. 24 - 27) von Prof.
Fuhrmann, Überlingen (hier: F.), läßt sich der gravierende Vorwurf gegenüber dem Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus entnehmen, es habe einen Konkurrenten von F., der
zum gleichen Gegenstand (dem römischen Recht) ein Lehrbuch verfaßt hat, im Amt begünstigt.
Der zunächst (S. 26) verklausuliert formulierte, in der Bemerkung auf S. 27 (,,... denen, die sein
[des Autors X] Unternehmen förderten oder billigten") jedoch deutlich zum Ausdruck kommen-
de Vorwurf ist nachweisüch unbegründet
F. hatte gemeinsam mit Prof. Liebs die Neuauflage des Lehrmittels ,,Fälle aus dem römischen
Recht" vorgesehen, die vom zuständigen Verlag dem Staatsministerium 1987 zur Zulassung vor-
gelegt wurde.
Das Manuskript von Fuhrmann-Liebs enthält eine Textstelle aus den Digesten (1,2,2,49), die in
der ersten Auflage (1974) noch nicht aufgenommen war, in einer emendierten Fassung. Der glei-
che Text in der gleichen (emendierten) Textfassung findet sich auch im Werk des Autors X.
Dieses Lehrwerk wurde dem Staatsministerium bereits am 9. Oktober 1986 zur Zulassung vorge-
legt. Die von F. angeführte Passage aus den Digesten 1,2,2,49 war schon in dieser ersten Fassung
enthalten, und zwar in jener Textform, die sowohl X als auch F. bieten.
Das Manuskript der,,Fälle aus dem römischen Recht" von Fuhrmann-Liebs wurde beim Staats-
ministerium hingegen erst acht Monate später, nämlich am 5. Mai 1987 eingereicht.
Weshalb beide Autoren die gleiche Textstelle ausgewählt und diese darüber hinaus in der glei-
chen (emendierten) Textfassung geboten haben, ist eine Frage, die für Philologen Gegenstand
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das regelmäßige Erscheinen der ,,Vox LATiNA" auch gelungen, dem Latein neue Freunde zu ge-
winnen. Ähnliche und noch weit größere Effekte sind dieser Zeitschrift für die Zukunft zu wün-
schen. Die nächsten fünfundzwanzig Jahre mögen für sie erfolgreich sein!
S. ALBERT
4. Seinen 70. Geburtstag feierte am 28! Juli 1990 in München Herr Ltd. Ministerialrat i.R. Dr. Karl
Bayer.
Die Verlagsgemeinschaft C.C. Büchner — J. Lindauer — R. Oldenbourg veranstaltete aus diesem
Anlaß eine Jubiläumsfeier, zu der zahlreiche Gäste aus Ministerium, Universität, Schule und aus
den Verlagen geladen waren. Von Prof. Dr. Westphalen und OStD Dr. Friedrich Maier ist für die-
sen Tag zu Ehren des Jubilars ein Buch herausgegeben worden, das eine Auswahl aus dessen
zahlreichen Schriften in den verschiedensten Positionen seines beruflichen Wirkens als Seminar-
lehrer für Latein, als ISP-Referent für Alte Sprachen, als Schulleiter und Ministerialbeamter, bietet,
und zwar unter dem Titel ,,Das Angebot der Antike".
Auf diese Weise erhält das Lebenswerk Kar! Bayers die gebührende Würdigung; zugleich sind
seine wertvollsten, aber weit verstreut veröffentlichten Gedanken und Initiativen zur Vermittlung
der Alten Sprachen und zur Förderung der Humanistischen Bildung in einer Gesamtausgabe zu-
sammengefaßt und jedermann schnell zugänglich gemacht worden. Der Jubilar hat in den ver-
schiedensten Bereichen der Gymnasialtheorie und -politik im allgemeinen und des altsprachli-
chen Unterrichts im besonderen bleibende Akzente gesetzt, die vor allem seine Schüler dauer-
haft verpflichten, h den Tischreden wurde die Leistung des Menschen und Kollegen Dr. Karl
Bayer gewürdigt vc Vertretern der Verlage, der Wissenschaft und Didaktik, des Autorenteams
CURSUS LATINUS und des Landesverbandes Bayern im Deutschen Altphilologenverband.
FRIEDRICH MAIER
Gegendarsteüung
Zu MDAV 2/90 S. 24 - 27
Dem Artikel ,,Neues über die Fälle aus dem römischen Recht" (MDAV 2/90 S. 24 - 27) von Prof.
Fuhrmann, Überlingen (hier: F.), läßt sich der gravierende Vorwurf gegenüber dem Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus entnehmen, es habe einen Konkurrenten von F., der
zum gleichen Gegenstand (dem römischen Recht) ein Lehrbuch verfaßt hat, im Amt begünstigt.
Der zunächst (S. 26) verklausuliert formulierte, in der Bemerkung auf S. 27 (,,... denen, die sein
[des Autors X] Unternehmen förderten oder billigten") jedoch deutlich zum Ausdruck kommen-
de Vorwurf ist nachweisüch unbegründet
F. hatte gemeinsam mit Prof. Liebs die Neuauflage des Lehrmittels ,,Fälle aus dem römischen
Recht" vorgesehen, die vom zuständigen Verlag dem Staatsministerium 1987 zur Zulassung vor-
gelegt wurde.
Das Manuskript von Fuhrmann-Liebs enthält eine Textstelle aus den Digesten (1,2,2,49), die in
der ersten Auflage (1974) noch nicht aufgenommen war, in einer emendierten Fassung. Der glei-
che Text in der gleichen (emendierten) Textfassung findet sich auch im Werk des Autors X.
Dieses Lehrwerk wurde dem Staatsministerium bereits am 9. Oktober 1986 zur Zulassung vorge-
legt. Die von F. angeführte Passage aus den Digesten 1,2,2,49 war schon in dieser ersten Fassung
enthalten, und zwar in jener Textform, die sowohl X als auch F. bieten.
Das Manuskript der,,Fälle aus dem römischen Recht" von Fuhrmann-Liebs wurde beim Staats-
ministerium hingegen erst acht Monate später, nämlich am 5. Mai 1987 eingereicht.
Weshalb beide Autoren die gleiche Textstelle ausgewählt und diese darüber hinaus in der glei-
chen (emendierten) Textfassung geboten haben, ist eine Frage, die für Philologen Gegenstand
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