zeichens abgegeben hat, das wird doch keiner bestreiten können: der Holzschnitt
und der Stich stimmen stilistisch derartig überein, daß sie derselben Zeit ange-
hören müssen. Der späteste für den Almanach in Frage kommende Termin ist
der Herbst 1482, kurz nach seiner Veröffentlichung, die schon bald nach Mitte des
Jahres erfolgt sein kann, mag der Stecher die Arbeit an dem Bücherzeichen Bern-
hard Rorbachs begonnen haben. — Hinweisen möchte ich noch auf die Möglich-
keit, daß der Stecher für seine Wappenhalter mehrere Holzschnitte des Hausbuch-
meisters benutzt und zusammengeschweißt hat. Zu dem Paar am Brunnen ließe
sich dann am ehesten der Holzschnitt Nr. 205 des Heilsspiegels, der verlorene
Sohn begibt sich auf die Reise, gesellen. Hier könnte der Stecher zunächst die
Haltung seiner beiden Figuren, das ruhige Stehen der Jungfrau, die Schreitstellung
des Jünglings hergenommen haben, während weiter für die Einzelheiten der Tracht
das Paar am Brunnen hätte Modell stehen müssen. Der Vorgang wäre nicht un-
erhört. Man denke daran, wie der junge Dürer seinen großen Stich der Eifersucht
(Herkules) aus lauter fremden Bestandteilen zusammengearbeitet hat. Verhält es
sich wirklich so, dann wäre das Bücherzeichen Bernhard Rorbachs der einzige
Stich des Monogrammisten B. G., der das Urbild des Hausbuchmeisters nachweis-
lich nicht im Gegensinne wiedergibt. Man könnte auch sagen weshalb: des
heraldischen Zwanges wegen. Der Schild des Mannes mußte eben bei einem Ehe-
wappen immer links (heraldisch rechts) stehen.
Daß Bernhard Rorbach sich, als er ein Bücherzeichen für sich bestellte, an einen
Frankfurter Goldschmied gewandt hat, ist doch so gut wie sicher. Es wäre
wenigstens kaum zu begreifen, wenn er einen Auswärtigen damit beauftragt hätte,
denn in Frankfurt lebten viele und wahrscheinlich auch hervorragende Goldschmiede.
Unter ihnen haben wir also um das Jahr 1482 den Monogrammisten B. G. zu
suchen. Vielleicht gelingt es den Frankfurter Historikern bald, das Monogramm
aufzulösen. Nach den Mitteilungen, die ich 1898 vom Archivdirektor Dr. Jung er-
hielt, wurde 1499 der Goldschmied Bartholomeus Gobel vom Rat in Untersuchung
gezogen. Er war zugleich Gastwirt im Bunten Löwen auf dem Kornmarkt. 1495
war er als Sohn eines Bürgers ins Bürgerrecht getreten. Da nun Vornamen und
Handwerk sich sehr oft vom Vater auf den Sohn vererbten, so könnte der Vater
jenes Bartholomeus Gobel ebenso geheißen haben und ebenfalls Goldschmied ge-
wesen sein, käme also gleich seinem Sohn für unsern Monogrammisten mit in
Betracht. Freilich wissen wir gar nicht, welcher Vorname sich unter dem B des
Monogramms verbirgt. Man müßte zuerst einmal sämtliche Frankfurter Gold-
schmiede um 1482, deren Vornamen mit B beginnt, zusammenstellen und erst dann
könnte man versuchen, den Familiennamen zu ermitteln.
Lebte der Monogrammist B. G. in Frankfurt, dann handelte er auch dort mit
seinen Stichen, von denen wie gesagt nahezu 30 nach Stichen oder anderen Werken
des Hausbuchmeisters kopiert waren. Er hätte das nicht tun können, wenn zu
derselben Zeit auch dieser seinen Wohnsitz in Frankfurt gehabt und seine Stiche,
die Urbilder zu jenen, auf den Markt gebracht hätte. Der Rat würde einen solchen
unlauteren Wettbewerb des Monogrammisten verboten, und die Gebräuche des Hand-
werks würden ihn nicht geduldet haben. Deswegen also ist es ausgeschlossen, daß
der Hausbuchmeister, wie ich früher angenommen habe, seine Kunst in Frankfurt
ausgeübt hat.
Wo er dann in Wirklichkeit gewohnt hat, wenn nicht in Mainz oder in Frank-
furt, ist nach allem, was ich über seine Tätigkeit für den Holzschnitt festgestellt
habe, eigentlich eine überflüssige Frage. Ich will sie aber doch selber beantworten
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und der Stich stimmen stilistisch derartig überein, daß sie derselben Zeit ange-
hören müssen. Der späteste für den Almanach in Frage kommende Termin ist
der Herbst 1482, kurz nach seiner Veröffentlichung, die schon bald nach Mitte des
Jahres erfolgt sein kann, mag der Stecher die Arbeit an dem Bücherzeichen Bern-
hard Rorbachs begonnen haben. — Hinweisen möchte ich noch auf die Möglich-
keit, daß der Stecher für seine Wappenhalter mehrere Holzschnitte des Hausbuch-
meisters benutzt und zusammengeschweißt hat. Zu dem Paar am Brunnen ließe
sich dann am ehesten der Holzschnitt Nr. 205 des Heilsspiegels, der verlorene
Sohn begibt sich auf die Reise, gesellen. Hier könnte der Stecher zunächst die
Haltung seiner beiden Figuren, das ruhige Stehen der Jungfrau, die Schreitstellung
des Jünglings hergenommen haben, während weiter für die Einzelheiten der Tracht
das Paar am Brunnen hätte Modell stehen müssen. Der Vorgang wäre nicht un-
erhört. Man denke daran, wie der junge Dürer seinen großen Stich der Eifersucht
(Herkules) aus lauter fremden Bestandteilen zusammengearbeitet hat. Verhält es
sich wirklich so, dann wäre das Bücherzeichen Bernhard Rorbachs der einzige
Stich des Monogrammisten B. G., der das Urbild des Hausbuchmeisters nachweis-
lich nicht im Gegensinne wiedergibt. Man könnte auch sagen weshalb: des
heraldischen Zwanges wegen. Der Schild des Mannes mußte eben bei einem Ehe-
wappen immer links (heraldisch rechts) stehen.
Daß Bernhard Rorbach sich, als er ein Bücherzeichen für sich bestellte, an einen
Frankfurter Goldschmied gewandt hat, ist doch so gut wie sicher. Es wäre
wenigstens kaum zu begreifen, wenn er einen Auswärtigen damit beauftragt hätte,
denn in Frankfurt lebten viele und wahrscheinlich auch hervorragende Goldschmiede.
Unter ihnen haben wir also um das Jahr 1482 den Monogrammisten B. G. zu
suchen. Vielleicht gelingt es den Frankfurter Historikern bald, das Monogramm
aufzulösen. Nach den Mitteilungen, die ich 1898 vom Archivdirektor Dr. Jung er-
hielt, wurde 1499 der Goldschmied Bartholomeus Gobel vom Rat in Untersuchung
gezogen. Er war zugleich Gastwirt im Bunten Löwen auf dem Kornmarkt. 1495
war er als Sohn eines Bürgers ins Bürgerrecht getreten. Da nun Vornamen und
Handwerk sich sehr oft vom Vater auf den Sohn vererbten, so könnte der Vater
jenes Bartholomeus Gobel ebenso geheißen haben und ebenfalls Goldschmied ge-
wesen sein, käme also gleich seinem Sohn für unsern Monogrammisten mit in
Betracht. Freilich wissen wir gar nicht, welcher Vorname sich unter dem B des
Monogramms verbirgt. Man müßte zuerst einmal sämtliche Frankfurter Gold-
schmiede um 1482, deren Vornamen mit B beginnt, zusammenstellen und erst dann
könnte man versuchen, den Familiennamen zu ermitteln.
Lebte der Monogrammist B. G. in Frankfurt, dann handelte er auch dort mit
seinen Stichen, von denen wie gesagt nahezu 30 nach Stichen oder anderen Werken
des Hausbuchmeisters kopiert waren. Er hätte das nicht tun können, wenn zu
derselben Zeit auch dieser seinen Wohnsitz in Frankfurt gehabt und seine Stiche,
die Urbilder zu jenen, auf den Markt gebracht hätte. Der Rat würde einen solchen
unlauteren Wettbewerb des Monogrammisten verboten, und die Gebräuche des Hand-
werks würden ihn nicht geduldet haben. Deswegen also ist es ausgeschlossen, daß
der Hausbuchmeister, wie ich früher angenommen habe, seine Kunst in Frankfurt
ausgeübt hat.
Wo er dann in Wirklichkeit gewohnt hat, wenn nicht in Mainz oder in Frank-
furt, ist nach allem, was ich über seine Tätigkeit für den Holzschnitt festgestellt
habe, eigentlich eine überflüssige Frage. Ich will sie aber doch selber beantworten
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