der Sammlung Bürki-Wyss im Berner Museum. Sie mißt etwa 43 cm in der Höhe,
30 in der Breite und bildet den Entwurf zu einer Glasscheibe. Als Umrahmung
dienen zwei spätgotische durch einen Bogen verbundene Baumsäulen, auf deren
Kapitälen Löwen sitzen. Links und rechts in der oberen Ecke schaut aus einer
Nische je eine turbangekrönte alttestamentliche Männergestalt heraus. Innerhalb
des Rahmens die Verklärung Christi auf Tabor; Christus steht auf einer kleinen
Erderhöhung inmitten der drei Apostel; links und rechts oben Moses und Elias im
Brustbild auf Wolken. Die Zeichnung kommt in den Typen dem Stephanusflügel
des Mainzer Dreikönigaltars und der Darstellung im Tempel zu Frankfurt (Hand-
formen) am nächsten, ist jedoch wohl etwas jünger. Ein Marienblatt in Dresden
(v. Terey, No. 79) ist der Mainzer Maria zwar in vielem ähnlich, aber später; wenn-
gleich sie ebenfalls noch im Typus das Vorbild des Dürerischen Marienkopfes von
1503 in Berlin, L. 6, der der Mainzer Maria zugrunde liegt, nicht verleugnet. Ich
wage es nicht, sie demselben Meister zuzuschreiben.
Wenn man an Baldung als den Urheber des Holzhausenschen Bildnisses gedacht
hat, so ist das begreiflich. Ein Bild, wie das Londoner Bildnis von 1514, könnte
bei der Taufe etwa zu Paten gestanden haben. Aber schon Weizsäcker hat mit
Recht auf das geringere Kaliber unseres Meisters aufmerksam gemacht. Abge-
sehen von den Verschiedenheiten der Formen und der Farbe. Unser Mann ist ein
eleganterer Redner als Baldung, aber ohne dessen Wucht und Stämmigkeit. Das
Bildnis wird zwischen 1500 und 1505 entstanden sein. Die Haartracht und -be-
handlung erinnert an Dürers Selbstbildnis in der Pinakothek.
Den Namen des Martin Hess von Frankfurt hat Weizsäcker mit arger List, aber
so nebenbei und unverbindlich als möglich in die Debatte geworfen und Gebhardt
hat ihn in seinem wertvollen kleinen Aufsatz über diesen Maler (Rep. f. K. XXXI,
S. 437 ff.) etwas bestimmter wiederholt. Ich trage meine Bedenken gegen die an-
mutige Hypothese vor. Vor allem bezweifle ich, daß Hess ein Schüler oder Nach-
folger Dürers gewesen ist. Ein reifer, fast 40 Jahre alter Meister von dem An-
sehen, das Dürer 1509 allerorten genoß und von Dürers Selbstgefühl beruft sich,
wie [Dürer es in dem bekannten Hellerbrief tut, nicht auf das sachverständige
Urteil seines eignen, jüngeren Schülers. Ein solches Urteil würde auch bei Heller
nicht schwer gewogen haben. Daß Hess „eins burgers son", am Ende des Malers
Hans Hesse, den Gwinner (Kunst und Künstler in Frankfurt a. M. 1862, S. 26/27
und „Zusätze und Berichtigungen dazu", ebenda 1867, S. 105/106) in den Jahren
1471, 1483 und 1489 urkundlich belegt findet, 1508 in Frankfurt „den Burgereidt"
geleistet hat, läßt zwar den Schluß zu, daß er sich damals in Frankfurt dauernd
niedergelassen habe, vielleicht unmittelbar nach seines Vaters Tod, begründet aber
nicht ohne weiteres die Annahme, daß er erst zu dieser Zeit oder kurz vorher
selbständiger Meister geworden sei, verrät also nichts über sein Alter. Ferner
stammt ein Bild der Gruppe, bei dem die Frankfurter Herkunft sicher ist, die ehe-
mals in der Frankfurter Dominikanerkirche aufbewahrte Darstellung im Tempel,
zweifellos aus der Zeit vor 1508, etwa aus 1504. Um dieselbe Zeit, wohl etwas
früher, wird der Dreikönigsaltar gemalt worden sein, sowie das vermutlich einer
Mainzer Kirche entstammende Jakobusmartyrium; bald nachher ferner das Holz-
hausensche Bildnis.
Ich denke mir eher, daß Martin Hess, bevor er 1508 und zwar als bewährter
Maler nach Frankfurt zurückgekehrt ist (da Dürer sein Urteil anruft), anderswo sich
seine Sporen verdient hat. Am Ende in Mainz. Leo Baer (die illustrierten Historien-
bücher des XV. Jahrhunderts, Straßburg 1903) scheint mir mit der Vermutung Recht
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30 in der Breite und bildet den Entwurf zu einer Glasscheibe. Als Umrahmung
dienen zwei spätgotische durch einen Bogen verbundene Baumsäulen, auf deren
Kapitälen Löwen sitzen. Links und rechts in der oberen Ecke schaut aus einer
Nische je eine turbangekrönte alttestamentliche Männergestalt heraus. Innerhalb
des Rahmens die Verklärung Christi auf Tabor; Christus steht auf einer kleinen
Erderhöhung inmitten der drei Apostel; links und rechts oben Moses und Elias im
Brustbild auf Wolken. Die Zeichnung kommt in den Typen dem Stephanusflügel
des Mainzer Dreikönigaltars und der Darstellung im Tempel zu Frankfurt (Hand-
formen) am nächsten, ist jedoch wohl etwas jünger. Ein Marienblatt in Dresden
(v. Terey, No. 79) ist der Mainzer Maria zwar in vielem ähnlich, aber später; wenn-
gleich sie ebenfalls noch im Typus das Vorbild des Dürerischen Marienkopfes von
1503 in Berlin, L. 6, der der Mainzer Maria zugrunde liegt, nicht verleugnet. Ich
wage es nicht, sie demselben Meister zuzuschreiben.
Wenn man an Baldung als den Urheber des Holzhausenschen Bildnisses gedacht
hat, so ist das begreiflich. Ein Bild, wie das Londoner Bildnis von 1514, könnte
bei der Taufe etwa zu Paten gestanden haben. Aber schon Weizsäcker hat mit
Recht auf das geringere Kaliber unseres Meisters aufmerksam gemacht. Abge-
sehen von den Verschiedenheiten der Formen und der Farbe. Unser Mann ist ein
eleganterer Redner als Baldung, aber ohne dessen Wucht und Stämmigkeit. Das
Bildnis wird zwischen 1500 und 1505 entstanden sein. Die Haartracht und -be-
handlung erinnert an Dürers Selbstbildnis in der Pinakothek.
Den Namen des Martin Hess von Frankfurt hat Weizsäcker mit arger List, aber
so nebenbei und unverbindlich als möglich in die Debatte geworfen und Gebhardt
hat ihn in seinem wertvollen kleinen Aufsatz über diesen Maler (Rep. f. K. XXXI,
S. 437 ff.) etwas bestimmter wiederholt. Ich trage meine Bedenken gegen die an-
mutige Hypothese vor. Vor allem bezweifle ich, daß Hess ein Schüler oder Nach-
folger Dürers gewesen ist. Ein reifer, fast 40 Jahre alter Meister von dem An-
sehen, das Dürer 1509 allerorten genoß und von Dürers Selbstgefühl beruft sich,
wie [Dürer es in dem bekannten Hellerbrief tut, nicht auf das sachverständige
Urteil seines eignen, jüngeren Schülers. Ein solches Urteil würde auch bei Heller
nicht schwer gewogen haben. Daß Hess „eins burgers son", am Ende des Malers
Hans Hesse, den Gwinner (Kunst und Künstler in Frankfurt a. M. 1862, S. 26/27
und „Zusätze und Berichtigungen dazu", ebenda 1867, S. 105/106) in den Jahren
1471, 1483 und 1489 urkundlich belegt findet, 1508 in Frankfurt „den Burgereidt"
geleistet hat, läßt zwar den Schluß zu, daß er sich damals in Frankfurt dauernd
niedergelassen habe, vielleicht unmittelbar nach seines Vaters Tod, begründet aber
nicht ohne weiteres die Annahme, daß er erst zu dieser Zeit oder kurz vorher
selbständiger Meister geworden sei, verrät also nichts über sein Alter. Ferner
stammt ein Bild der Gruppe, bei dem die Frankfurter Herkunft sicher ist, die ehe-
mals in der Frankfurter Dominikanerkirche aufbewahrte Darstellung im Tempel,
zweifellos aus der Zeit vor 1508, etwa aus 1504. Um dieselbe Zeit, wohl etwas
früher, wird der Dreikönigsaltar gemalt worden sein, sowie das vermutlich einer
Mainzer Kirche entstammende Jakobusmartyrium; bald nachher ferner das Holz-
hausensche Bildnis.
Ich denke mir eher, daß Martin Hess, bevor er 1508 und zwar als bewährter
Maler nach Frankfurt zurückgekehrt ist (da Dürer sein Urteil anruft), anderswo sich
seine Sporen verdient hat. Am Ende in Mainz. Leo Baer (die illustrierten Historien-
bücher des XV. Jahrhunderts, Straßburg 1903) scheint mir mit der Vermutung Recht
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