Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 48.1927

DOI issue:
Die Stellung der Oranien-Nassauischen Regierung in Dillenburg während des Siebenjährigen Krieges
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.61602#0154
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Öranien-Nassau während des Siebenjährigen Krieges. 140
Obgleich nun die Regierung und die Regentin mit dem Kaiser einig waren,
ihre Verpflichtungen durch Geldzahlungen abzuiösen, erklärte Heppe in der
Sitzung vom 20. März immer noch, die Vormundschaft würde -wohl darauf
geantwortet haben, wann und wie das Kontingent nach erfolgtem Kreisbeschluss
marschieren werde, und wiederholte die allbeliebte Formel, „dass er mit doppelten
Kräften deliberando votando et concludendo mit angehen werde, was zu sträck-
licher Vollziehung der kaiserlichen allerhöchsten Willensmeinung immer gereichen
mag.“ Vielleicht stand diese Erklärung unter dem Eindruck des Schreckens, den
ein Jülich’sches Exekutionskommando gerade in diesen Tagen dadurch verursacht
hatte, dass es die Münze in Neuwied zerstört und einen Schaden von 140000
Gulden angerichtet hatte. Auch kam die Nachricht aus Dillenburg* 65), dass ein
grösseres Clermont’sches Korps zu allernächst durchmarschieren und nun zum
erstenmal das Land ebenso heimgesucht werden würde, wie die der übrigen
Kreisstände. Der nassauische Rat Koppelow wurde beauftragt von diesen
Meldungen den erforderlichen Gebrauch zu machen. Dieser war inzwischen
anstelle des erkrankten Rauschard am 30. 3. 58 in Köln eingetroffen; sein
Erscheinen erregte einige Aufmerksamkeit als des Vertreters eines vorwiegend
evangelischen Standes, der im Rufe preussischer Gesinnung stand; die Ausrede,
dass er auf der Durchreise nach dem Haag begriffen sei, wurde nicht geglaubt.
Er wurde deshalb auch von v. Ammon genau beobachtet, zumal Bossard das
ergeben klingende Schreiben der Regentin an den Kaiser hatte veröffentlichen
lassen, um die evangelischen Stände einzuschüchtern, und überhaupt die geringste
Willfährigkeit des nassauischen Hauses ausposaunen liess. Tags darauf machte
Koppelow dem kaiserlichen Minister seine Aufwartung. Über die Frage der
Abfindung der kaiserlichen Wünsche, Reluition oder Redimierung, war man
sich bald einig. Bossard verlangte 8 Gulden für den Mann und Monat während
des ganzen Krieges, ausserdem noch für 3 Monate vom Jahre 1757 und für
2 Monate nach dem Friedensschluss. Die auf die nassauischen Lande ent-
fallenden Kontingentstruppen bezifferte Bossard auf 662, Koppelow nur auf
562 Mann, worauf jener sich nicht einlassen wollte, da die meisten Kreisstände
ähnliche Abstriche zu machen suchten, er sich aber an die ihm vom Kreis-
direktorium mitgeteilten Listen halten müsse.
Über die Truppenzahl, die Oranien-Nassau zu stellen hatte, herrschte
keineswegs völlige Klarheit. Nach der Matrikel von 1521 hatte Nassau-Catzen-
elnbogen 135 Mann ohne Reiter, in triplo also 405 Mann zu stellen.66) Aber
diese Matrikel der alten Kreisordnung stimmte nicht mehr zu den neuen Ver-
hältnissen.67) Im Jahre 1681 betrug das Simplum des Reichsheeres 40000,
das Triplum also 120000 Mann. Nach einem Schema aus dieser Zeit hatte nach
den Kreisdirektorialakten Nassau-Oranien 269 Infanteristen und 131 Kavalleristen,
d. h. 269 + 393 = 662 Mann zu stellen. In der Dillenburger Rentkammer
waren von diesem Jahre 1681 keine Akten mehr vorhanden. Jedenfalls aber

e5) Wsb. St.-Arch. a. a. 0. Ib. 286 und 297; Bericht vom 23. u. 30. 3. 58.
68) Nach Mosers Edition dieser Matrikel allerdings 135 Infant. -f- 33 Reiter d. h. 135
+ 99 = 231, in triplo 702.
67) Brabant a. a. 0. I. 11 ff.
NASS. ANNALEN, Bd. XLVIII. (II. Heft). 10
 
Annotationen