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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 74.1963

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E. Bartholomäus, Johann Melander

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hör erfahren wir, daß es der Mutter wegen geschah. Diese muß eine energische, selbst-
bewußte Frau gewesen sein, wenn sie z. B. in einer Eingabe schreibt: „Ich, die alte
Melanderschen, sage: Es stimmt nicht, daß Peter Eydt vor einem Jahre mitgeholfen
habe einzufahren“* 14). Die Ehe muß nicht glücklich gewesen sein und ist wohl bald
wieder geschieden worden.
In die Zeit zu Beginn des 17. Jhs. fallen die Bemühungen Johann Georg Eppelmanns,
des älteren Bruders von Peter Melander, den Adelstitel zu erhalten. Wer war die Trieb-
feder, die Mutter, die sich gern adeliger Abstammung rühmte, es aber nicht war, oder
der Stiefvater Johann Melander, der wohl wieder auf Freiersfüßen ging und mit einer
adeligen Verwandtschaft gern aufgewartet hätte? Als Beweis seiner vornehmen Ab-
stammung führte Johann Georg an, daß sein Vater Jacob von Holzappel und seine
Mutter Anna von Stockheim sei. Ein entsprechendes Adelsdiplom wurde in Dillenburg
beantragt, am 20. 2. 1606 auch ausgestellt, vom Grafen aber nicht unterzeichnet15).
Der Vater hieß ja auch nicht Jacob von Holzappel, sondern Wilhelm Eppelmann, und
die Mutter war keine von Stockheim, sondern hatte den Namen Anna Seifenmacher16).
Mit den falschen Angaben muß aber ein Gesuch nach Wien an den Kaiser gegangen
sein; denn am 29. 10. 1608 wurden die Brüder Johann Georg, Jacob und Peter (ge-
borene Eppelmann) als Holtzappel von Milander in den rittermäßigen Reichsadels-
stand erhoben17). Das nötige Geld stammte von Johann Melander. In einem Verhör
über die adelige Abstammung der Eppelmanns sagte nämlich i. J. 1641 Jacob Mey,
ein naher Verwandter der Eppelmanns, aus: „Die alte Milanderin hat mir einstmals
gesagt, ihr ältester Sohn Hans Georg sei beim Kaiser gewesen, dazu etlich Geld ge-
braucht, so seinen Schwestern von ihrem Vater im Niederland vermacht gewesen. . . “18).
Also war Johann Melander der Vater — gemeint ist sicherlich der Stiefvater —- der
Eppelmann-Kinder.
Was kann nun Johann Melander zu dieser Schenkung veranlaßt haben? Im No-
vember 1608 heiratete er Maria, die uneheliche Tochter des Grafen Philipp von Hohen-
lohe und der Maria von der Beeke (Graf Philipp war seit 1595 verheiratet mit Maria
von Nassau-Oranien)10). Ob und wann die erste Ehe Joh. Melanders geschieden wurde,
vermag ich nicht zu sagen; sie ist noch nicht urkundlich nachgewiesen. Ich nehme nun
an: Bei der neuen Eheschließung wurden die Stiefkinder abgefunden. Dabei erhielten
die Töchter Geld, das sie ihren Brüdern zum Erwerb des Adelstitels gaben; die Söhne
aber wurden mit Grund und Boden bzw. einem Pfandschein abgefunden. Wie oben
ausgeführt, hatte Johann Melander dem Grafen von Nassau-Dillenburg 1592/3 eine
größere Summe Geld geliehen, worüber ein Schuldschein ausgestellt wurde. Diesen
müssen die Söhne erhalten haben; denn 1611 präsentierte ihn Hans Georg, der älteste
der drei Brüder, zwecks Einlösung. Als das Geld nicht flüssig gemacht werden konnte,
wurde gegen Rückgabe des bisherigen Lehnsreverses der Wein- und Fruchtzehnten zu
Langenscheid an Hans Georg Holtzapffel gen. Milander als erbliches Eigentum über-
tragen18). Johann Melander konnte diese Vermögenseinbuße wohl leicht verschmerzen,
wurde er doch 1598 nach dem Gelderschen Lehnsregister mit dem Haus und der Herr-
schaft Poederoyen (in Bommelerwaard) belehnt19).
Der Ehe Melander-Hohenlohe entsproß 1611 eine Tochter, die in der Hofkapelle zu
’s-Gravenhage auf den Namen Emilie Philippina getauft wurde. Taufzeugen waren: Prinz
Moritz von Oranien, die Prinzessin Emilie von Portugal (seine Schwester) und Graf
Wilhelm von Nassau. Bereits drei Jahre später, vor August 1614, starb die Mutter des
Täuflings in ihres Mannes Haus auf der Kneuterdijk. Als auch der Vater Johann Me-
lander am 1. 3. 1621 in ’s-Gravenhage die Augen für immer schloß, wurden Johann
Georg Holzappel (geboren als Eppelmann) und die unmündige Tochter Johann Me-
landers, Emilie Philippina Milander, mit der Herrschaft Poederoyen belehnt.
Johann Melander war bei seiner Heirat im November 1608 ungefähr 66 Jahre alt.
Bei seinem Tode 1621 soll er nach einer Angabe ein Alter von 74—-75 Jahren, nach
einer anderen 76—77 Jahren erreicht haben20). Er muß also zwischen 1542 und 1547 ge-
boren sein und ist wohl identisch mit dem Marburger Studenten von 1557. Unsicherheit
in die Familienverhältnisse brachte nur das Ränkespiel der Angehörigen der Familie
Eppelmann, wovon ein weiteres Beispiel, über das ein anderes Mal zu berichten ist,
Zeugnis ablegt.
”) Deutscher Herold, Jg. 33 (1902) S. 82. — 18) HStAW 171 N 731 Pak. 49.
19) De Nederlandsche Leeuw 1941 Sp. 386.
20) Nach frdl. Mittig, des Herrn Reichsarchivars in Gelderland A. P. VAN Schilfgaahde vom
16. 11. 1960; ihm sei auch an dieser Stelle verbindlichst gedankt.
 
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