IX. Capltcl- Don der Religion der Römer. ti-
worden, daß er aus eigner Willkühr, ohne Verstimmung des Volks, mit den
Cimbcrn einen Krieg angefangen.
Das Hauptverbrechen, worüber sonderlich ders Volk in den ComitiLs Cu-
riatis richtete, war dasjenige, so man Crimen Perduellioms nennte, dessen
diejenige Obrigkeit schuldig wurde, welche in Abstrafung eines römischen Burgers
sich knechtischer Manieren gebraucht, dergleichen waren, einen mit Ruthen peitschen,
ans Kreuz schlagen, oder ohne Einwilligung des Volks ins Gefängniß thun; dieß
war ein gros Verbrechen, weil dadurch das römische Recht verletzt wurde. Eines
gleichen Verbrechens wurde der schuldig erkennt, der sich der rechtmcisigen Obrigkeit
widersetzet, und sie in Ausübung ihres Amtes zu hindern gesucht, oder wer nach dem
Königreich gestrebt, oder sonst was gegen das Vaterland aus feindseligem Gemüth
unternommen. Wir wollen zum Beschluß dieses ersten Abschnitts auch noch et-
was von der alten römischen Religion hinzu fügen.
Neuntes Lapitel.
Von der Religion der Römer.
Inhalt.
i./Eingang. h 2. Wie viel der römischen Götter, und was für welche es gewesen.
Wieder Götzendienst der Romer beschaffen gewesen; allwo gehandelt wird
von ihren Festen, Opfern, Mahlsetten und Spielen. P 4. Von den zum Götzendienst
der Römer verordneten Personen. §. 5. Von den Auemribus oder Wahrsagern. § 6.
Von den Haruspicibus. tz. 7. Von den vestalischen Jungfrauen.
§. I.
Abhandlung von dem Nach Rom.
ander gegangen war, sondern er haue auch
die Gewalt, die Versammlung des Volks aus-
zusetzen, und bis auf einen andern Tag zu ver-
schieben, wenn er solches für gut befand, und
durch einen besonder» Rathsschluß seine eigene
Zusammenkünfte an denselben zu rechtferti-
gen, in welchem Schluß die wichtigen Geschäfte,
die hatten abgechan werden muffen, angezeigt
werden mußten.
Der Rach kam allemal gewöhnlicher Weise
am ersten des Monats Januarius zusammen,
um die neuen Consuls ftyerlich einzuführen,
die ihr Amt an diesem Tage antraten : und
es finden sich in den alten Schriftstellern Bey-
spiele, daß sie an einem jeden Tag dieses Mo-
nats, bis zu den fnnftehenten, einen oder
Lwey ausgenommen, sich versammelt haben. Die
andere Hälfte des Monats war vermuthlich zu
den Zusammenkünften des Volks ausgesetzt.
Dec Monat Februarius war, überhaupt zu re-
den, ganz durch eine alte Gewohnheit dem Rach
Vorbehalten, und zwar zu dem Ende, damit
er den auswärtigen Gesandten Gehör geben
mögte. Jedoch scheinet es, daß überhaupt
in einem jeden Monat einige Tage besonders
den Rathsversammlungen gewidmet gewesen,
die
worden, daß er aus eigner Willkühr, ohne Verstimmung des Volks, mit den
Cimbcrn einen Krieg angefangen.
Das Hauptverbrechen, worüber sonderlich ders Volk in den ComitiLs Cu-
riatis richtete, war dasjenige, so man Crimen Perduellioms nennte, dessen
diejenige Obrigkeit schuldig wurde, welche in Abstrafung eines römischen Burgers
sich knechtischer Manieren gebraucht, dergleichen waren, einen mit Ruthen peitschen,
ans Kreuz schlagen, oder ohne Einwilligung des Volks ins Gefängniß thun; dieß
war ein gros Verbrechen, weil dadurch das römische Recht verletzt wurde. Eines
gleichen Verbrechens wurde der schuldig erkennt, der sich der rechtmcisigen Obrigkeit
widersetzet, und sie in Ausübung ihres Amtes zu hindern gesucht, oder wer nach dem
Königreich gestrebt, oder sonst was gegen das Vaterland aus feindseligem Gemüth
unternommen. Wir wollen zum Beschluß dieses ersten Abschnitts auch noch et-
was von der alten römischen Religion hinzu fügen.
Neuntes Lapitel.
Von der Religion der Römer.
Inhalt.
i./Eingang. h 2. Wie viel der römischen Götter, und was für welche es gewesen.
Wieder Götzendienst der Romer beschaffen gewesen; allwo gehandelt wird
von ihren Festen, Opfern, Mahlsetten und Spielen. P 4. Von den zum Götzendienst
der Römer verordneten Personen. §. 5. Von den Auemribus oder Wahrsagern. § 6.
Von den Haruspicibus. tz. 7. Von den vestalischen Jungfrauen.
§. I.
Abhandlung von dem Nach Rom.
ander gegangen war, sondern er haue auch
die Gewalt, die Versammlung des Volks aus-
zusetzen, und bis auf einen andern Tag zu ver-
schieben, wenn er solches für gut befand, und
durch einen besonder» Rathsschluß seine eigene
Zusammenkünfte an denselben zu rechtferti-
gen, in welchem Schluß die wichtigen Geschäfte,
die hatten abgechan werden muffen, angezeigt
werden mußten.
Der Rach kam allemal gewöhnlicher Weise
am ersten des Monats Januarius zusammen,
um die neuen Consuls ftyerlich einzuführen,
die ihr Amt an diesem Tage antraten : und
es finden sich in den alten Schriftstellern Bey-
spiele, daß sie an einem jeden Tag dieses Mo-
nats, bis zu den fnnftehenten, einen oder
Lwey ausgenommen, sich versammelt haben. Die
andere Hälfte des Monats war vermuthlich zu
den Zusammenkünften des Volks ausgesetzt.
Dec Monat Februarius war, überhaupt zu re-
den, ganz durch eine alte Gewohnheit dem Rach
Vorbehalten, und zwar zu dem Ende, damit
er den auswärtigen Gesandten Gehör geben
mögte. Jedoch scheinet es, daß überhaupt
in einem jeden Monat einige Tage besonders
den Rathsversammlungen gewidmet gewesen,
die