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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg [Hrsg.]
Oeffentliche Patente, Welche nach Sr. Kön. Maj. in Preussen allergnädigsten Verordnung auf der Friedrichs-Universität der Disciplin wegen zu unterschiedlichen Zeiten publicirt worden — Halle, 1717 [VD18 12298603]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31558#0014
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und ernstlichen Befehl zu jedermanns Wissenschaft zu bringen, auch
bestandigst darüber zu halten : Als wollen wir alle und jede cives
^csZemicor hiedurch wohlmeynend erinnern und vermahnen, nicht
nur unferm unter dem 14. vecembr. 1712. durch den Druck publi-
cirten Verbothe wegen Einstellung des unanständigen 8-mguskiren
und Schmausens sich in allem gehorsam und gemäß zu bezeigen,
sondern auch hinführo der kluKaus mit Paucken, Trompeten,
Waldhörnern, und dergleichen, sich gäntzlich zu enthalten und zu
unterlassen, unter der ausdrücklichen commination. daß diejenige,
so wider obgedachte hohe Königs allergnädigste Verordnung den-
noch vorsehlich handeln, und der verbotenen r^vKc zu gebrauchen
sich unterfangen dürftengnit der obangedroheten Strafe,nach Inn-
Halt Königs kekripr und ausdrücklichen Befehls, ohne einiges An-
sehen der Person gewiß beleget werden sollen. Wornach sich also
ein jeder zu achten , und vor Schimpf und Schaden zu hüten.
Urkundlich re. Oeeretum IN Loncilio H-csZemico, Halle, den
6. 1714.
idium. III.
Wider nächtlichen Tumult/ Turbirung
der Wacht/ u. d. g.
Jr kro-^sKor und sämtliche kkossllofss der Königs Preuß.
Friedrichs-Universität alhier fügen allen und jeden, so un-
ter Dero lunscilLLion und Schuhe sich befinden, hiedurch
zu wissen. Ob zwar zur Gnüge bekam,welcher gestalsaufSr.Kö-
nigs Majestät in Preussen allergnädigsten 8peA«!-Befehs die hiesi-
ge Hochlöbs Königs Landes-Regierung bey bishero entstandenen
Kriegs -iroublem undgeschehenen Eintritt in die benachbarte Lan-
de alle möglichste Vorsorge gethan, damit durch die angeordnete
Bürger - Wache, und übrige gute Veranstaltung diese Stadt vor
aller besorgenden Gefahr, und Anlauf allerhand verdächtigen un-
nühenGesindes bewahret,hingegen diegememeäecuntät und Ruhe
- beständigst erhalten werden möge; Wir auch zuvörderst zu rühmen,
daß hieselbst viele edle und konnerre Gemächer sich befinden, so von
al-
 
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