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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg [Hrsg.]
Oeffentliche Patente, Welche nach Sr. Kön. Maj. in Preussen allergnädigsten Verordnung auf der Friedrichs-Universität der Disciplin wegen zu unterschiedlichen Zeiten publicirt worden — Halle, 1717 [VD18 12298603]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31558#0036
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^um. XV.
WegtN dtk ^xemrion det 8m6l0sorum tzM
allen Werbungen.
Jr kro-^eLkorund krofessorss der Königs Preuß. Univer-
sität alhier fügen allen und jeden 8tu6is6s, auch übrigen
ei vibus^csZemicis hierdurch zu wissen ; Daß / nach¬
dem wir sehr mißfällig vernehmen müssen, wasgestalt gewisse .Per-
sonen sich unterstanden/ das Gerüchte und die Zeitung / als ob bey
der alhier vorhabenden Werbung derer benöthigten König!. Re-
crouten/ einige 8ru6io6, so keine colletzia alhier halten und ihre
ttuäianeAlißiren/ mit angegeben, und wider Willen darzugenom-
men werden sollen, zu ökivulAiren, dieses SparFsment aber ohne al-
len Grund sich befindet, und vermuthlich von übelgesinneten Gemä-
chern herrühren muß, indem Se. Königs Maj. in Preussen re. un-
ser allergnadigster König und Herr, dieser Universität jederzeit die
hohe allergnädigste Versicherung gegeben, hiesige 8tu6io!or und
Dero Bediente, bey allen Werbungen gäntzlich zu verschonen und
dadurch die Universität bey fernerweit beständigem ° Flor und
Wachsthume zu erhalten, gestalten auch solche allergnädigste Kö-
nig!. Lxömprion undFreyheit bishero allen 8tuäioLs gegönnet wor-
den, also nun so vielmehr zu besorgen, daß, wann dergleichen falsche
und ungegnmdete Zeitungen ferner ausgebreitet werden solten, der
Universität dadurch grossesNachtheil und Schade zuwachsen, auch
viele Eltern ihre Kinder von hier zu revociren bewogen, oder anhero
zu schicken abgeschrecket werden dürften: Als haben wir für rathsam
und nöthig befunden, den Ungrund solchen 8p2rßements hier-
durch kund zu machen, und einen jeden treulichzu ermahnen,daß
sie nicht alleine solchem erdichteten Gerüchte keinen Glauben noch
Gehör geben, sondern auch solches auf keine Arth ferner äivul-
§iren, viel weniger aber von hier an Auswärtige schreiben, oder
widrigen Falls gewarien sollen, daß diejenigen, so wider dieses
unser wohlgemeymes Verboth und Warnung handeln, und des-
sen
 
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