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I. (g)
Widerallerhand Unordnungen amSonn-
Tage/ sonderlich Key dem öffentlichen Gottes-
Dienste.
?no-IbeÄor und krofeilores ddv W-
nigl. Preuß. Universitär alhier fügen denen
sämtlichen 8ru6ioKs hierdurch zu wissen:
Demnach Se. Königl. Majest. in Preussen, un-
ser allergnädigster König und Herr, K>b clseo
Landsberg den 21. April jüngsthin allergnädigst rssürldlret und
verordnet haben:
Daß alle diejenige unanständige Lxceffe, so bishero in denen
Kirchen bey währendem Gottesdienste zu Verachtung Göttli-
cher Majestät und grossem Aergerm'sse der Christlichen Ge-
meinde, theils mit Hellem Lachen und Plaudern, theils mit hin-
und herlauffen, auch Spielen mit denen Hunden, begangen wor-
den, gäntzlich abgeschaffet, und ernstlich verbothen, dieLonerA-
venieotsn aber mit allem lkixsur bestrafet, überdiß so wol die-
jenige, so sich des Sonntages vor geendigtem GOttes-Dienste
und denen Vesper-Predigten, in denen LMsrZs-i'Kee-und
CoLe-Häusern dürften betreten lassen »als auch absonderlich
diejenige, so solche Hauser halten, und den Zugang des Sonnta-
ges unter oder zwischen denen Predigten verstgtten, mit empfind-
licher,jaLeibes-Strafe angesehen, dieL-llÄröx-'l'Kee-und LoK-e-
Häuser aber sofort verschlossen, und sie ihres krivüexü verlustig
erkläret werden sollen.
Und dann unsere allerunterthänigste Schuldigkeit erfordert, daß
wir solcher aller-gnädigsten und heylsamen hohen Verordnung al-
lerunterthanigst nachleben, und selbige zur gehörigen Observantz
bringen; Als werden alle und jede , absonderlich aber die¬
jenige , so dergleichen ungebührlichen Bezeigens sich bis daher cheil-
haftig gemachet, und obgedachte Hauser unter oder zwischen dem
öffentlichen Gottesdienst an denen Sonntagen besuchet, hierdurch
wohlmeynend verwarnet, und ernstlich ermahnet, daß Sie, als
A z stsm-
I. (g)
Widerallerhand Unordnungen amSonn-
Tage/ sonderlich Key dem öffentlichen Gottes-
Dienste.
?no-IbeÄor und krofeilores ddv W-
nigl. Preuß. Universitär alhier fügen denen
sämtlichen 8ru6ioKs hierdurch zu wissen:
Demnach Se. Königl. Majest. in Preussen, un-
ser allergnädigster König und Herr, K>b clseo
Landsberg den 21. April jüngsthin allergnädigst rssürldlret und
verordnet haben:
Daß alle diejenige unanständige Lxceffe, so bishero in denen
Kirchen bey währendem Gottesdienste zu Verachtung Göttli-
cher Majestät und grossem Aergerm'sse der Christlichen Ge-
meinde, theils mit Hellem Lachen und Plaudern, theils mit hin-
und herlauffen, auch Spielen mit denen Hunden, begangen wor-
den, gäntzlich abgeschaffet, und ernstlich verbothen, dieLonerA-
venieotsn aber mit allem lkixsur bestrafet, überdiß so wol die-
jenige, so sich des Sonntages vor geendigtem GOttes-Dienste
und denen Vesper-Predigten, in denen LMsrZs-i'Kee-und
CoLe-Häusern dürften betreten lassen »als auch absonderlich
diejenige, so solche Hauser halten, und den Zugang des Sonnta-
ges unter oder zwischen denen Predigten verstgtten, mit empfind-
licher,jaLeibes-Strafe angesehen, dieL-llÄröx-'l'Kee-und LoK-e-
Häuser aber sofort verschlossen, und sie ihres krivüexü verlustig
erkläret werden sollen.
Und dann unsere allerunterthänigste Schuldigkeit erfordert, daß
wir solcher aller-gnädigsten und heylsamen hohen Verordnung al-
lerunterthanigst nachleben, und selbige zur gehörigen Observantz
bringen; Als werden alle und jede , absonderlich aber die¬
jenige , so dergleichen ungebührlichen Bezeigens sich bis daher cheil-
haftig gemachet, und obgedachte Hauser unter oder zwischen dem
öffentlichen Gottesdienst an denen Sonntagen besuchet, hierdurch
wohlmeynend verwarnet, und ernstlich ermahnet, daß Sie, als
A z stsm-