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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg [Hrsg.]
Oeffentliche Patente, Welche nach Sr. Kön. Maj. in Preussen allergnädigsten Verordnung auf der Friedrichs-Universität der Disciplin wegen zu unterschiedlichen Zeiten publicirt worden — Halle, 1717 [VD18 12298603]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31558#0020
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VI. (ff)
Wider das Schiessen aus den Hausern/
sonderlich am Heil. Weyhnachts- und Neu-
Jahrö-Tage und Nacht.
WWJr?ro - ktzLior und krokea'ores der Königs. PreußischenUni-
versitat alhier fügen durch dieses offene Patent allen und
jeden Civibus ^cääemicis zu wissen: Demnach bishero ins
gemein in der Christ-Nachtzu B sschwerung vieler Leute/ und inson-
derheitderer/ so durch Göttliche Schickung mit Kranckheit und an-
deren Zufällen behaftet/ vielgeschossen worden / und dann nicht al-
leine solche Zeit/ sondern auch ehestens das Neue Jahr / ungleichen
das Crönungs-Festunsers Allerdurchlauchtigsten Großmachtig-
sten Königs herbey naher; So wird, aufAnordnung E. Hochlöbl.
Regierung allster/ allen hiesigen Einwohnern und Bürgern das
Schiessen aus denen Fenstern und auf den Strassen/ dadurch gar
leichtlich ein grosses Unheil und unwiederbringlicher Schaden ent-
stehen kam durch ein ausgehangtes Klangt sonder Zweiffel ernst-
lich lukid-ret werden. Damit nun auch hiesige Li ves ^csZemici
sowol aufobgedachte Christ-Nacht/ als auch das Neue Jahr und
Crönungs-auch andere Feste/ ja auch jeder Zeit denen publicirten
L-eZibus ^caöemicis zu genauer Folge solch Schiessen gleichfalls
unterlassen und sich mit der Unwissenheit nicht entschuldigen mögen/
so wollen wir selbige hierdurchernstlichermahnet und ihnen inkibi-
ret haben/ sich alles Schiessens auf was Masse und Weift/ und
wann es geschehen könnte/ gantzlich zu enthalten/ widrigenfalls/ und
Da einer oder der andere darüber angetroffen oder hernach überfüh-
ret werden solle/ zu gewarten/ daß er ohnfehlbar publice reiegiret
oder nach Befinden harter angesehen werden soll, Mornach sich
Wachten» Datum Halle/ den rz. Dec. 1712.
(1-8)

K. G. Krauth. 8.
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