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Einen über diese allgemeinen Erwägungen hinwegreichenden Beweis dafür, daß
Eumenes II. wirklich der Erbauer des großen Altars war, hat Conze in der eben an-
geführten Abhandlung S. 869 fs. durch die vergleichende Untersuchung der unter
Attalos L, Eumenes II. und Attalos II. üblichen Formen der Monumentalschrift gegeben.
Er zeigte, daß die Inschriften der drei Herrscher sich in ihrem Schriftcharakter durch
bestimmte Merkmale unterscheiden und daß die unter Eumenes übliche der aller In-
schriften des Altars entspricht.
Die Weihinschrist. Weniger eng umgrenzt die Erbauungszeit des Altars die von Fränkel (Altertümer
von Pergamon Bd. VIII, Nr. 69) gegebene Rekonstruktion der auf der mittleren Faszie
des Architravs angebrachten Weihinschrift. Zwei Blöcke mit Schriftresten sind davon
erhalten (beistehend Abb. A und B), beide gebrochen. Sie sind 36,0 cm breit, flammen


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also von kurzen Architraven. Die Inschrift kann darum nicht an der vor der Treppe
herlaufenden Halle gesessen haben, wie man sonst wohl geneigt wäre anzunehmen.
Auch das Gebälk der Wangenstirnen der Westseite kann deshalb nicht in Betracht
kommen. Die Ergänzung Fränkels lautet:
»BasiAeüc EünevH; ßaatAecoc'AttöAou Kai ßa]Gi[A]iss[HC 'AttoAAüwi'&oi; eni toic rerevHjuevosjg
ärc<B[oi<; All Kai ÄBhvöi NiKHcpöpcoi.«
Der Abstand der Buchstaben beträgt etwa 12 cm, das Spatium 15 cm. Mag nun
die Inschrift genau wie Fränkels Ergänzung oder etwas anders gelautet haben; sicher ist
doch, daß sie viel mehr Raum braucht, als am Gebälk der Wangenstirnen im Wellen zur
Verfügung fleht. Es bleiben übrig die Nord-, Süd- und Ostseite, und unter diesen dreien
wird man wohl der letztgenannten, vom Eingange in den Altarbezirk her der Haupt-
schauseite des Altars, an der auch die Hauptgruppe der Gigantomachie sich befand,
der Kampf des Zeus und der Athena, den Vorzug geben dürfen.
Verschweigen nun auch die geringen Reste der Inschrift sowohl den Namen des
Stifters als den Namen der Gottheit, so bieten sie doch einen Anhalt, die Erbauungszeit
des Altars in gewisse Grenzen festzulegen. In der Inschrift ist die Mutter des Weihenden
als Königin bezeichnet. Dann aber können als Stifter nur in Frage kommen Eumenes II.
oder Attalos IL, denn in die kurze Regierungszeit Attalos' III. wird wohl niemand die
Erbauung des gewaltigen Altars zu verlegen geneigt sein.
 
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