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Wl-

Hier bezeichnet das Wort Krappen den Wasserarm des Rheins bzw. des Altrheins zwi-
schen dem äußeren Wörth und dem Ried [vgl. Bellenkrappen im Waldpark: Bellen -
Pappeln].

190. Rheinstücker, In den reinen Stücken / Rheisticka seit 1736

1736, 1798 - uf den/auf die Reinenstücken(r); 1782 - Rheinstücker.

Nach der Lage dieser Flur gibt wohl der Beleg von 1782 „Rheinstücker" den eigentlichen
Sinn dieses Flurnamens wieder. Es sind die Stücke, die am Rhein liegen. Gemeint ist natür-
lich damit der alte Rheinlauf vor dem Rieddurchbruch.

191. Schleim, Seckenheimer Schleim, Altriper Schleim seit 1667

1667 - Gegen dem Backofen über zur linken handt des Rheins ligt der Schleim so mit wei-
denholtz überwachsen; 1685, 1782 - (der) Schleim (District alte Anlagen).

Das ahd. „slihmo" bedeutet regelmäßig überflutetes Land oder Watt. Eine andere Varian-
te dieses Wortes haben wir in dem Wort „Schlamm". In dem Beleg von 1782 wird der
Schleim als eine alte Anlage bezeichnet. Bis zum heutigen Tage unterscheidet man auf der
Altriper Gemarkung im ehemaligen Seckenheimer Ried einen Altriper und einen Secken-
heimer Schleim.

Mit Schleim wird das ganze Gebiet des früheren Rheinlaufes bezeichnet. Es handelt sich
um ehemaligen Flußboden.

Es folgen noch einige wichtige Flurnamen von Feldern der Nachbargemarkungen, in
denen Seckenheimer Besitz lag und die deswegen in den Seckenheimer Akten erscheinen.

2.9. Flurnamen angrenzender Gemeinden Nr. 192 - 196

192. EdingerFeld/EdingaFeld 1394-1713

1394, 1476, 1496, 1595, 1713 - uff/neben dem/auf das Edinger (F)feld(t).

Es handelt sich um den Teil der Edinger Gemarkung, die direkt an das Oberfeld
anschließt.

193. Casterield/Kaschtafeld seit 1620

1620 - am Caster Veit, gegen Neckeraw vffs Caster Veit; 1754 - am Neckerawer Caster-
feldt.

Mit Casterfeld ist eigentlich Kastenfeld gemeint, das heißt ein Feld, das im Besitz des
Landesherrn ist. Der „käste" ist der Getreidespeicher. Damit wurden vor allem die großen
Speichergebäude der Grundherren bezeichnet, und häufige Bezeichnungen waren Kasten-
amt, Kastengut, Kastenherr oder Kastenvogt. Auch wurde der Besitz eine Kirche oder
eines Klosters „Kirchenkasten" oder „Stiftskasten" genannt.

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