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§. n.
Unterschied zwischeir der gelehrten
Erziehung, und der Erziehung des
geschäftigen Bürgers.
Ft^enn man auch aus Ritterakademien, oder bey Pri-
vaterziehungen die Absicht hat, die Jugend aus
dem gesitteten Staude, weiche nicht zu gelehrten Aem-
tern bestimmet ist, zu bilden, und ihr von Wisscnschaf-
ten und Künsten einigen Borschmack zu geben; so thut
man es doch gewöhnlich ohne Wahl, und ohne Zweck-
wozu sie erzogen werden sollen, gehörig zu unterscheiden.
Man scheidet das Gelehrte und Abstrakte nicht von dem,
was näheren Einfluß aus das menschliche Leben hat;
man führet diejenigen, welche doch nicht Gelehrte von
HKvseßion, oder Schullehrer werben sollen, eben die Um-
wege, welche ost selbst diesen unnütze sind, oder die sie
nur deswegen kennen müssen, weil altere Gelehrte, von
welchen sie lernen sollen, diese Umwege gegangen sind;
man ergreift ohne Bedenken die ganze, unbequeme
Schulmethode, die vielfältig nur auf Vielwifferey-
nicht aufs nützliche und brauchbare Wissen abzielet, und
verpflanzet sie aus Kopse, die in ihrem folgenden Lebe»
ganz anders als Schulgerecht denken,und handeln sollen;
man präget sie alle in eine Form, welche nichts weniger
als die Form der Natur ist, noch sich zu ihren verschie-
denen Bestimmungeu paffet; und man verursachet da-
durch, daß sie nach genossenem Unterrichte das Brauch-
bare mit dein augenscheinlich Unbrauchbaren vergessen,
oder alles als Schultand wegwersen, weil sie das
Nützliche aus dem weitlaustigen Wust nicht heraus sinden
können, und die Anwendung ihrer Kenntnisse weder ver-
stehen, noch zn machen gelernet haben. Daher wird
b das
 
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