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AUKTIONS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in öster-
reichischer Kronen-Währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20Prozent
zum Erstehungspreise.

Von 100.000 Kronen angefangen kann nicht weniger als um 5000
Kronen, über 200.000 Kronen um 10.000 Kronen, über 1 Million Kronen
um 50.000 Kronen, über 2 Millionen Kronen um 100.000 Kronen usw.
gesteigert werden.

Sämtliche Schäden an den Objekten wurden im Kataloge gewissen-
haft angegeben, jedoch übernimmt die Auktionsleitung keine Haftung,
falls solche übersehen wurden.

Die Auktionsleitung übernimmt die Garantie für die Echtheit
der zur Versteigerung gebrachlen Gegenstände. Diese Haftung er-
lischt am 12. Tage nach erfolgtem^Zuschlage, da nach dieser Frist
die Abrechnung dem Besitzer gegenüber erfolgt. Nach diesem Termin können
Reklamationen unter keinen Umständen mehr berücksichtigt werden.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen.

Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelangebot behält sich
die Auktionsleitung das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals
vornehmen zu lassen.

Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Ersteher über, das Eigen-
tumsrecht erst nach erfolgter Bezahlung.

Der Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers und übernimmt die Auktionsleitung keine
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen ver-
kauften Objekte, welche innerhalb 8 Tagen nach erfolgtem Zu-
schlage nicht übernommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen
Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der
Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös sowie die
durch den Wiederverkauf entstehenden Spesen zu ersetzen.

Aufträge und Anfragen sind zu richten an;

LEO SCHIDLOF’ s KUNSTAUKTIONSHAUS

WIEN I, TUCHLAUBEN 8.

Telephone:

67-305 oder 67-2-39.

Telegramme:

Schidauktion-Wien.
 
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