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lieb gebetet, „daß der liebe Gott alles tln-
glück abwenden wolle und die Gilde
legnen"; an dem darauf folgenden Sonn-
tag wurde ein Dankgebet geTprocben. für
beide Handlungen erhielt der paftor von
dem jedesmaligen König ein willkürliches
Gefcbenh, doch nicht unter 2 ßßarh. Hucb
die ^ä'lfte der einlaufenden Strafgelder
ftand dem Hauptpaftor für die Hrmen
|ur Verfügung.
(Oer den Königsfcbuß tat, d. b. wer
das letzte Stück vom Vogel abfeboß, „foll
den Vogel um den Hals und auf feinen Hut
einen Blumenrand, als auch vier treffen
haben, wofür die Gildemädgens ju Torgen
haben". Jn älterer Zeit fetzten die Städte,
um die Beteiligung und das Jntereffe am
Schießen ?u beleben, Preife aus, die mei-
ftens in einem Paar „Hafeniahen" (Hofen-
tuch) beftanden. Später traten an deren
Stelle Gewinne in barem Gelde und in
Silberzeug. Vor allem war mit der Königs-
würde auch eine Befreiung von gewiffen
ftädtifeben Hbgaben und pflichten ver-
bunden. Jn Keuftadt hören wir in der
Verordnung von 1733 nur noch von dem
Silberjeugpreis, einem Becher von 12 Cot
Silber (= 176 Gramm), für die näcbft-
beften Schützen, eben die, welche den
Kopf, einen flügel oder den Schwan? ab-
feboffen, fetjte die Gilde je einen filbernen
Cöffel von je 3 Cot (= 44 Gramm) aus.
Beim einjug in die Stadt wurde dem
König von ?wei alten frauen vom Heiligen
Geift-Hofpital ein €eller mit Salz und
Brot angeboten, wofür er und feine vor-
nebmften Begleiter fieb mit einer Gabe für
das Hofpital erkenntlich jeigen mußten.
Hm folgenden Morgen wurde der König
in feierlichem Zuge von feiner töobnung
zum Ratbaufe geführt. T)ier begann auch
der Husmarfcb und endete der Ginmarfcb
der Schützen. Jm Ratbaufe fand dann ein
großes f eftmabl ftatt. Daran nahmen auch
die frauen teil. Doch waren die Cafein
der Volontär- und der Stadthompagnie ge-
trennt. Hn erfterer fpeiften auch der neue
König und die Vorfteber aus dem Rat.
Hn diefen Cifcben bedienten junge Mädchen
neben Gefeilen vom H°^e> beide gefcbmüdrt
mit grünen Bändern. Die andern Bürger
wurden von jungen Gefellen aus der Stadt
aufgewartet. Dach dem ßffen wurde ge-
tankt, und ?war auch wieder getrennt.
Bei dem f eftmabl harn auch das Silber-
zeug, das die Gilde befaß, zur Geltung; fei
es, daß es als "Cafelfcbmuch diente, fei es,
daß es beim tlmtrunh benutzt wurde.
(1733 wurden ?. B. für das Offen von
Cübeck 4 Hnher [= J45>5° Citerl CCTein jum
Preife von 166 Mark und 2 Hnher
t= 72>75 CiterJ „franswein" [Branntwein!
Zum preife von 24 Mark bezogen.) Be-
hanntlicb war es der Stolz der
alten Vereinigungen, einen gewiffen Schatz
von Hmtsgerät in Sdelmetall ju be-
fitzen; ihn ju hüten und $u mehren, fei es
durch Schenkungen oder Hnfcbaffungen,
war eine Gbrenpflicbt der Mitglieder. Jn
Cübech wurden die Hemter durch die
Cuxusordnung von 1619 fogar öffentlich
daju angebalten, den dritten Geil der ein-
gehenden Sintrittsgelder jum Grwerb
von Silbergefcbirren zu verwenden.
Ceider ift aber befonders in der
erften Hälfte des 19. "Jahrhunderts
durch Verkauf und einfebmeijen viel
gefündigt worden, und nur ein Bruch-
teil von den reichen und wertvollen
Schätzen ift auf unfere Zeit gekommen.
I2ur einzelne Vereinigungen find es, die
noch über ihr altes Silberzeug oder einen
Geil desfelben verfügen. tinter den
Scbütjengefellfcbaften Scbleswig-Holfteins
ift u. a. in diefer glücklichen Cage die Gilde
in Deuftadt. Jbr Silbergerät bildet
eine Zierde des kleinen febens-
werten Kreismufeums am alten
Kremper Cor ju Keuftadt. 6s find die
unten befproebenen 13 filber-vergoldeten
Becher nebft der Königshette. Doch febei-
nen ehemals noch mehr Stücke vorbanden
gewefen ju fein. So vermißt man ?. B.
einen töillhomm, der doch in keiner Ver-
einigung fehlte, wenn er auch nur aus Zinn
war. Jn der Verordnung von 1733 beißt
es darüber auch: „Hier den Willkomm
fallen läßt, brücbet 6 Schilling bei der
Stadtkompagnie, 18 Schilling bei denen
Volontairs". Hucb der ebenfalls im
Gildebucb genannte „filberne Volon-
tair - Becher" ift niebt mehr vor-
banden. Diejenigen, welche in die
Volontärhompagnie aufgenommen wur-
den, ließen gegen Srlegung von 1 Mark
ihren Damen und Jahreszahl, fowie „dero
Cbaracteurs auch Bedienung bei der Gom-
pagnie" darauf fteeben; „alles der Gilde
Zum Hngedenken".
Huf welche Weife der Silberfcbatz \u-
fammen gekommen ift, läßt fieb nicht ein-
wandfrei feftftellen. fUtt Husnabme der
Königshette und des Hpfelbecbers find nur
2 Becher durch die darauf angebrachte
Widmung als , urfprüngliches ßigentum
der Gilde feftzuftellen. 7 Stücke find laut
den Jnfchriften Verehrungen verfebiedener
Handwerhsämter, bezw. Ginzelperfonen
an den Rat der Stadt. Wir werden bier-
in alfo tleberrefte des ehemaligen Rats-
filberfcbatzes zu erblicken haben. Bei f eft-
lichheiten febmüchte er die Gafel. Das
lieb gebetet, „daß der liebe Gott alles tln-
glück abwenden wolle und die Gilde
legnen"; an dem darauf folgenden Sonn-
tag wurde ein Dankgebet geTprocben. für
beide Handlungen erhielt der paftor von
dem jedesmaligen König ein willkürliches
Gefcbenh, doch nicht unter 2 ßßarh. Hucb
die ^ä'lfte der einlaufenden Strafgelder
ftand dem Hauptpaftor für die Hrmen
|ur Verfügung.
(Oer den Königsfcbuß tat, d. b. wer
das letzte Stück vom Vogel abfeboß, „foll
den Vogel um den Hals und auf feinen Hut
einen Blumenrand, als auch vier treffen
haben, wofür die Gildemädgens ju Torgen
haben". Jn älterer Zeit fetzten die Städte,
um die Beteiligung und das Jntereffe am
Schießen ?u beleben, Preife aus, die mei-
ftens in einem Paar „Hafeniahen" (Hofen-
tuch) beftanden. Später traten an deren
Stelle Gewinne in barem Gelde und in
Silberzeug. Vor allem war mit der Königs-
würde auch eine Befreiung von gewiffen
ftädtifeben Hbgaben und pflichten ver-
bunden. Jn Keuftadt hören wir in der
Verordnung von 1733 nur noch von dem
Silberjeugpreis, einem Becher von 12 Cot
Silber (= 176 Gramm), für die näcbft-
beften Schützen, eben die, welche den
Kopf, einen flügel oder den Schwan? ab-
feboffen, fetjte die Gilde je einen filbernen
Cöffel von je 3 Cot (= 44 Gramm) aus.
Beim einjug in die Stadt wurde dem
König von ?wei alten frauen vom Heiligen
Geift-Hofpital ein €eller mit Salz und
Brot angeboten, wofür er und feine vor-
nebmften Begleiter fieb mit einer Gabe für
das Hofpital erkenntlich jeigen mußten.
Hm folgenden Morgen wurde der König
in feierlichem Zuge von feiner töobnung
zum Ratbaufe geführt. T)ier begann auch
der Husmarfcb und endete der Ginmarfcb
der Schützen. Jm Ratbaufe fand dann ein
großes f eftmabl ftatt. Daran nahmen auch
die frauen teil. Doch waren die Cafein
der Volontär- und der Stadthompagnie ge-
trennt. Hn erfterer fpeiften auch der neue
König und die Vorfteber aus dem Rat.
Hn diefen Cifcben bedienten junge Mädchen
neben Gefeilen vom H°^e> beide gefcbmüdrt
mit grünen Bändern. Die andern Bürger
wurden von jungen Gefellen aus der Stadt
aufgewartet. Dach dem ßffen wurde ge-
tankt, und ?war auch wieder getrennt.
Bei dem f eftmabl harn auch das Silber-
zeug, das die Gilde befaß, zur Geltung; fei
es, daß es als "Cafelfcbmuch diente, fei es,
daß es beim tlmtrunh benutzt wurde.
(1733 wurden ?. B. für das Offen von
Cübeck 4 Hnher [= J45>5° Citerl CCTein jum
Preife von 166 Mark und 2 Hnher
t= 72>75 CiterJ „franswein" [Branntwein!
Zum preife von 24 Mark bezogen.) Be-
hanntlicb war es der Stolz der
alten Vereinigungen, einen gewiffen Schatz
von Hmtsgerät in Sdelmetall ju be-
fitzen; ihn ju hüten und $u mehren, fei es
durch Schenkungen oder Hnfcbaffungen,
war eine Gbrenpflicbt der Mitglieder. Jn
Cübech wurden die Hemter durch die
Cuxusordnung von 1619 fogar öffentlich
daju angebalten, den dritten Geil der ein-
gehenden Sintrittsgelder jum Grwerb
von Silbergefcbirren zu verwenden.
Ceider ift aber befonders in der
erften Hälfte des 19. "Jahrhunderts
durch Verkauf und einfebmeijen viel
gefündigt worden, und nur ein Bruch-
teil von den reichen und wertvollen
Schätzen ift auf unfere Zeit gekommen.
I2ur einzelne Vereinigungen find es, die
noch über ihr altes Silberzeug oder einen
Geil desfelben verfügen. tinter den
Scbütjengefellfcbaften Scbleswig-Holfteins
ift u. a. in diefer glücklichen Cage die Gilde
in Deuftadt. Jbr Silbergerät bildet
eine Zierde des kleinen febens-
werten Kreismufeums am alten
Kremper Cor ju Keuftadt. 6s find die
unten befproebenen 13 filber-vergoldeten
Becher nebft der Königshette. Doch febei-
nen ehemals noch mehr Stücke vorbanden
gewefen ju fein. So vermißt man ?. B.
einen töillhomm, der doch in keiner Ver-
einigung fehlte, wenn er auch nur aus Zinn
war. Jn der Verordnung von 1733 beißt
es darüber auch: „Hier den Willkomm
fallen läßt, brücbet 6 Schilling bei der
Stadtkompagnie, 18 Schilling bei denen
Volontairs". Hucb der ebenfalls im
Gildebucb genannte „filberne Volon-
tair - Becher" ift niebt mehr vor-
banden. Diejenigen, welche in die
Volontärhompagnie aufgenommen wur-
den, ließen gegen Srlegung von 1 Mark
ihren Damen und Jahreszahl, fowie „dero
Cbaracteurs auch Bedienung bei der Gom-
pagnie" darauf fteeben; „alles der Gilde
Zum Hngedenken".
Huf welche Weife der Silberfcbatz \u-
fammen gekommen ift, läßt fieb nicht ein-
wandfrei feftftellen. fUtt Husnabme der
Königshette und des Hpfelbecbers find nur
2 Becher durch die darauf angebrachte
Widmung als , urfprüngliches ßigentum
der Gilde feftzuftellen. 7 Stücke find laut
den Jnfchriften Verehrungen verfebiedener
Handwerhsämter, bezw. Ginzelperfonen
an den Rat der Stadt. Wir werden bier-
in alfo tleberrefte des ehemaligen Rats-
filberfcbatzes zu erblicken haben. Bei f eft-
lichheiten febmüchte er die Gafel. Das