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Einleitu n g.

§. 1.
Allgemeine SteiSisng der Aufgabe. literarische
Behandlung.
Die monographische Behandlung der Geschichte einzel-
ner Städte oder Städtebündnisse kann nur dann ein
allgemeineres, historisches Interesse in Anspruch nehmen,
wenn diese schon durch die geographische Lage und die
ganze ursprüngliche und immer sich wiederholende Völker-
stellung zu beiden Seiten zum Schauplatze grosser Welt-
begebenheiten, zu Knotenpunkten des internationalen Ver-
kehrs bestimmt sind und diese allerdings mehr passive Auf-
gabe , welche aber ohne ein gewisses, selbständig recipi-
rendes Substrat nicht gelöst werden kann, fortwährend sich
an ihnen erfüllt hat. Oder es ist, wie in Griechenland
und Rom und zum Theil auch in Deutschland und beson-
ders im Italien des Mittelalters das innere bürgerliche Leben
einer Stadt, die nahen, engen Beziehungen eines auf klei-
nem Raume gebildeten Städtebündnisses zu einem politi-
schen, die einzelnen Nationalinteressen und Ideen concenlri-
renden Gesammtleben geworden; Institutionen kommen in
ihnen zur Geltung, die über die engen Grenzen der Stadt-
mauer und des Weichbildes hinausgreifen und als Gesetz
für einen grossen Complex von Gemeinwesen erscheinen;
Männer treten auf, deren Blick, nicht getrübt von dem en-
gen Interesse der Familie oder städtischer Körperschaften,
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