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Stocker, Carl W. F. L.
Chronik der Familie von Gemmingen und ihrer Besitzungen (Band 2, Erstes Heft): Michelfeld, Ingenheim, Hohenhardt, Leibenstadt — Heidelberg, 1870

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https://doi.org/10.11588/diglit.23892#0040
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miuger Theil 14Fz, der neuensteiner 45Vs, rvovon aber die der
Wittib des Knappcn Hans Kranß nichts gibt.) Dieses Lehen
wurde am 17. .Angust 1864 gegen Zahlung von 2235 ft. 43 kr.
an die hohenlohische Hoskasse abgelost. (Grundbnch von Michel-
seld. Bd. VI. S. 415).

Zu diesen Gütern hier bekam Neinhard v. G. beim Ab-
sterben seines Bruders Wilhelm in Treschklingen noch den Hos
zu Sulzfeld, wclcher 42 Malter dreierlei Frncht trägt und
1000 Rthlr. merth ist. Wo dieser Hos hingekommen ist, habe
ich nicht sinden können, aber anno 1631 besitzt ihn Neinhard
noch. Nn die Familie ist er gekommen durch Dicther v. G.
Nitter III. (s. Gemmingen S. 61.), dec 1336, Freitag nach
S. Biti, von Albrecht dem Hnmmel, Herrn zu Lichtenberg seinem
Hof zn Sulzseld, den Zehnten und alle Güther, die er daselbst
hat, so alle speierisch Lehen, nm 200 Pfd. Hlr. kaust. ^

Sein Sohn Gerhard murde 1361 Freitag vor S. Jakob dem
h. Zwölsboten damit llelehnt und ebenso seine und seines Bru-
ders Nachkommen. — Das ganze Eut hat 661 Fz M. mit
einem Steuerkapital von 223,574 sl. 21 kr.; daö Feuerver-
sicherungskapitnl für Gebäude beträgt 58,500 sl.

Das Schloß, welches von einem 4 Morgen großen Gar-
ten umgeben ist, hat ans der einen Seite die stattliche Beamten-
wohnung, auf der andern die Pächtersivohnung und Oekonomie-
gebände, welche cin geschlossenes Ganzes bilden. Das alte
pfälzische Lehensschloß nmr ein sog Wasserschloß, da es mitten
in einem See stand; wahrschcinlich ist es in den Jahren 1634
rnid 35 dnrch Brand zcrstört worden, denn in dem am 9. Juli
1665 zwischen Joh. Reinhard v. G. und der Gemeinde errich-
tetcn Vertrag heißt es: Zum Schloßban, da dasselbe einge-
äschert ist, wollen sie frohnden (obwohl sie sonst nach Ausweis
der Llkten von alten Zeiten her zu querelcn geneigt gewesen nnd
noch sind), und zwar Jeder 12 Tag und anßerdem außer der
Gemarkung holen 50 vierspünnige nnd 50 zweispännige Fuhr
Holz, 20 Fuder Kalk, 12 Tausend Ziegelplatten und 10,000
gebackene Steine. Das Bauholz sollte, wie man es einem Ge-
meinsmann nicht versagt, auch der Herrschast gegeben werden,
 
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