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zulegen. Übrigens wird die Lotterie, da sie auf einer
ganz neuen Grundlage aufgebaut werden soll, einer
nochmaligen Genehmigung durch die Ministerialab-
teilung des Innern bedürfen.

Die Frage, inwieweit die Erfüllung der unter 3.
bezeichneten Bedingung in Aussicht genommen werden
kann, wird von den beteiligten Ministerialabteilungen
im Benehmen mit der Verwaltung der Stadt Strassburg
einer näheren Prüfung unterzogen werden. »

Mit Bedauern nahm der Vorstand des Vereins
Kenntnis von den für die Lotterieveranstaltung sehr un-
günstigen Bedingungen. War doch der Reinertrag um
ein Drittel gekürzt und die weitere Entwickelung der
Lotterie durch die unter 3 gestellte Bedingung ausser-
ordentlich gefährdet.

Die Majorität des Ausschusses beschloss an dem
Lotterieprojekt, welches ganz aufzugeben eine Minorität
beantragt hatte, dennoch festzuhalten. Eine Mildetung der
vom Preussischen Ministerium gestellten Bedingungen
schien indessen nicht mehr zu erhoffen zu sein, und es
wurden vorerst weitere Verhandlungen mit den Lotterie-
unternehmern : Losevertriebsgesellschaft in Berlin, A. Mol-
ling-Hannover und J. Stürmer-Strassburg, auf Grund der
gegebenen Verhältnisse gepflogen, deren Abschluss in-
dessen bis nach erfolgter endgültiger Entscheidung des
Preussischen Ministeriums verschoben wurde.

Einen für die Sache unseres Münsters sehr glücklichen
Wendepunkt brachte die Anwesenheit Seiner Majestät
des Kaisers in Strassburg. Gelegentlich einer Besichtigung
des Museums der Gesellschaft zur Erhaltung der histo-
rischen Denkmäler des Eisass, bei welcher der Schriftführer
des Vereins die Ehre hatte, in Gegenwart des Herrn
Reichskanzlers, des Chefs des Civilkabinets, sowie des
Herrn Statthalters von Elsass-Lothringen und des Herrn
Staatssekretärs, die Münsterlotterie zur Sprache zu bringen,
bekundete Seine Majestät das lebhafteste Interesse für
die Erhaltung und würdige Ausstattung unseres Münsters.

Auf den von Sr. Majestät gewünschten ausführlichen
Bericht und das in demselben Sinn gehaltene Schreiben
der Elsass-Lothringischen Regierung an das Preussische
Ministerium folgte bald die Mitteilung des Preussischen
Ministeriums an den Kaiserlichen Statthalter, Seine Majestät
der Kaiser und König habe durch Allerhöchsten Erlass
vom 21. Juni 1911 zu genehmigen geruht, dass die Lose der
mit Genehmigung des Ministeriums für Elsass-Lothringen
von dem Strassburger Münsterverein zur Wiederher-
stellung des Strassburger Münsters in zehn Serien zu
veranstaltenden Geldlotterie mit einem Reinerträge von
2,5oo,ooo JL und einem Spielkapitale von 7,500,000 JL
im Preussischen Staatsgebiete vertrieben werden dürfen.
An die Zulassung der Lotterie war nur die Bedingung
geknüpft, dass die Losevertriebs- und Ziehungszeiten
der Genehmigung des Preussischen Ministeriums bedürfen.
Von diesem Schreiben wurde dem Münsterverein seitens des
Ministeriums für Elsass-Lothringen unter dem 19. Juli 1911
Kenntnis gegeben.

Für den weiteren Fortgang der Verhandlungen war
es nun zunächst erforderlich auf Grund dieser Entschei-
dung einen neuen Lotterievertrag abzuschliessen. Zu
diesem Zweck wurden, einem Beschlüsse der Lotterie-

Kommission gemäss, am 8. August 1911 mehrere Unter-
nehmer zur Abgabe von Offerten aufgefordert. Von den
eingegangenen Offerten war diejenige der Firma Lud.
Müller & Co. in Berlin für den Verein am günstigsten.
Die Lotteriekommission kam deshalb in der Sitzung vom

5. September 19x1 zu dem Beschluss, dem Verwaltungs-
ausschuss den Vertragsabschluss mit dieser Firma zur
Genehmigung vorzuschlagen.

Nach mehreren diesbezüglichen Beratungen beschloss
der Verwaltungsausschuss einstimmig den Abschluss des
Lotterievertrages mit der Firma Lud. Müller-Berlin unter
der Bedingung, dass auch die Strassburger Firma
J. Stürmer mit einem Drittel beteiligt werde.

Der Lotterie-Vertrag nebst Spiel- und Gewinnplan
wurde dann am 3o Oktober 3911 vollzogen und am 6. No-
vember 191t dem Ministerium zur Genehmigung unter-
breitet. Gleichzeitig wurde als Ziehungstermin der ersten
Reihe der Lotterie der 18.—20. April 1912 in Vorschlag
gebracht und das Ministerium ersucht das Einverständnis
der Königlich Preusssischen Regierung hierzu herbei-
führen zu wollen.

Auf dieses Gesuch erhielt der Münsterverein vom
Ministerium für Elsass-Lothringen, Abteilung des Innern,
unter dem 12. November 1911, nachfolgenden Bescheid:

« Auf die Eingabe vom 6. d. Mts. genehmige ich,
dass von dem Strassburger Münsterverein E. V. an
Stelle der durch Erlass vom 12. November 1908 I. A.
19 898 genehmigten Geldlotterie, eine solche mit einem
Spielkapital von 7,5oo,ooo JL und einem Reinertrag
von 2,5oo,ooo JL in zehn Serien nach Massgabe des
vorgelegten neuen Verlosungsplanes veranstaltet wird,
und dass die Lose in ganz Elsass-Lothringen vertrieben
werden.

Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft,

dass

1. die Ziehungslisten durch eine der in Elsass-
Lothringen erscheinenden grösseren Zeitungen,
die vorher hierher namhaft zu machen ist,
veröffentlicht werden und

2, Anmeldung und Versteuerung der einzelnen
Ausspielungen bei dem Hanptzollamt in Strass-
burg zu erfolgen haben.

Die Königlich Preussische Regierung ist von der
in Aussicht genommenen Ziehung der ersten Serie der
Lotterie am 18.—20. April 1912 verständigt und er-
sucht worden, sich mit der Festsetzung dieses Termins
einverstanden zu erklären.

Der Unterstaatssekretär.»

Spielplan jeder Reihe.

2,5oo,ooo Lose ä J 3.— = . . . . 750,000.—

Steuer . . JL 125,000.—

Reinertrag . . » 25o,ooo.—

Gewinne. . . .» 25o,ooo.—

Unternehmer . » i25,ooo.—

Summe. . . Jt 750,000. ■
 
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