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Unverzagt, Wilhelm
Die Keramik des Kastells Alzei — Materialien zur römisch-germanischen Keramik, Band 2: Frankfurt a. M., 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.43352#0028
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20

II. Schwarzfirnisware.

Die Technik der Alzeier Gefäße dieser Gattung neigt hinsichtlich Form nnd Dekoration
der Stufe d der von Oelmann, Niederbieber S. 35 unterschiedenen vier Gruppen zu, in Bezug
auf Ton und Behandlung jedoch steht sie mehr auf der Stufe b. Es scheint, daß es sich um
die absteigende Entwicklung der im 3. Jahrhundert hochstehenden Technik d handelt, wobei
die Wandung dicker geworden und der Ton nicht mehr so fein geschlämmt ist. Die Scherben
des hierher gehörenden Alzeier Typus 15 weisen nicht mehr Weißmalerei in Barbotinetechnik

auf, sondern ziemlich flüchtig mit dünner weißer Farbe aufgetragene Ranken.

An die vergröberte Technik erinnern z. B. auch die Drehwülste auf der Innenseite, wie bei


dem als Typus 15 gezeichneten
Stück. In dem teilweise metal-
lisch glänzenden Überzug ist da-
gegen ein Unterschied von dem-
jenigen früherer Stücke des
3. Jahrhunderts kaum möglich.
Die Techniken a und c von
Niederbieber können als erloschen
gelten. Auch die vorliegende
Ware dürfte gegen die zweite
Hälfte des vierten Jahrhunderts
im Verschwinden begriffen sein.
In Alzei ist bei den schwarzge-
firnisten Gefäßen der Spätzeit

an westlichen

Typus 15.
t a b 1 i p p e.

Import (aus Trier?) zu denken.
Napf mit Bauchknick



hohem Steil r and und Rund-
Der Rand trägt un-
tereinander in Weißmalerei
Wellenband, fortlaufendes
vergröbertes Rankenorna-
ment und Punktreihe (s.
Abb. 7 no. 1). Es sind
Reste von sieben Exem-
plaren vorhanden (s. Abb. 7),
das als Typus gegebene
Stück fand sich im con-
stantinischen Mittelbau. Als
Vorstufen dieser Form wer-
den Gefäße nach Art von
Niederbieber Abb. 14 no. 2
anzunehmen sein.
Aus dem constanti-
nischen Keller stammen
verhältnismäßig zahlreiche
Reste dieser Schwarzfirnis-
ware. Der Form nach ge-
hören die Scherben, aus
denen sich leider kein Typus
rekonstruieren ließ, zu


Abb. 8 (2 : 3), zu Typus 16.
 
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