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Münchener Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller [Hrsg.]
Katalog / Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller, München: Altes Kunstgewerbe aus der Sammlung Margarethe Oppenheim, Orientteppiche, Textilien und Keramik eines westdeutschen Sammlers, asiatische Plastik eines sächsischen Sammlers: [Versteigerung: Mittwoch, den 2. und Donnerstag, den 3. Dezember 1936] — München, Nr. 6.1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.5185#0005
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Ersteigertes Auktionsgut
wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht die Zahlung
nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus entstehenden Zins- oder Währungs-
verluste. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des
Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen keine Berücksichtigung finden.
Durch die jeder Versteigerung vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der
Eigenschaft und dem Zustand jeden Gegenstandes zu überzeugen.

Die Kataloge sind fachmännisch bearbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung beruhenden
Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet werden.

Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurück-
stellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM. 100,— um mindestens RM. 1—5, über RM. 100,—
um RM. 10,—, über RM. 500,— um RM. 20,—, über RM. 1000,— um RM. 50,— bzw. RM. 100,—, über
RM. 5000,— um RM. 300,—. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.

Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht er-
zielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird
der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für etwaige
Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den Ersteher über. Jeder
Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.

Der Zuschlagpreis zuzüglich 15% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den Ver-
steigerer abzuführen.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer
seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers
noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall. Dagegen hat er
auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zustande gekommenen Vertrag
im eigenen Namen geltend zu machen; Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des
Käufers ist München.

Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Versteigerung abzuholen, andern-
falls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne weitere Aufforderung auf Kosten und Gefahr des Käufers
einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr
des Käufers.

Uns für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste
erledigt, doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der
Versteigerung schriftlich zu übergeben. Ferner ersuchen wir uns nicht näher bekannte Auf-
traggeber, zu Beginn der Versteigerung ausreichende Deckung für die erteilten Aufträge zu hinterlegen,
andernfalls dieselben nicht berücksichtigt werden können.

MÜNCHEN ER K U N ST VERSTEI G E R ü N GS H AU S
ADOLF WEINMÜLLER

MÜNCHEN, LEUCHTENBERGPALAIS — ODEONSPLATZ 4 — (EINGANG FÜRSTENSTRASSE
FERNSPRECHER 22962 — 51616. TELEGRAMM-ADRESSE: KUNSTMITTLER
 
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