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Wischermann, Heinfried; Wischermann, Heinfried [Hrsg.]
Berichte und Forschungen zur Kunstgeschichte (Band 5): Grabmal, Grabdenkmal und Memoria im Mittelalter — Berlin: Wasmuth, 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.57031#0053
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von Wern

I.

konnte

bild-

einzugehen. Pie

ite ich hier zur Grabfigur anschließen
’tir Rudolf von Schwaben in Merseburg
enkmäler auszeichnet. Ihre Bedeutung
oh beurteilt worden- Ernst Borfi-
nde des 11. Jahrhunderts aufkommende

i diese Deutung
bricht, d.a(3 der

, daß die Figur die "Nachahmung des
ruhenden oder aufgebahnten Toten"
er nicht. Kaum zutreffend sind die
bofsky 82), der in den Grabfiguren
Mitglieder des Himmlischen Jerusalem
8'5)
nutete Danofsky , sie nähmen
1 des Dahingegangenen unter den Seli-
sie "nähmen anscheinend am ewigen
der Figuren als
Tote nur hoffen

Ins ewige Leben
(sr göttlichen Entscheidung und eines
istandes scheint mix' undenkbar. Sie
ische Aussagen nicht zu stützen.

Aufgabe dei' Gcdächtnispflege oder der Zerstörung des Grab-
monumentes vernichtet. Für das Denkmal des Grafen Ulrich
ind jedoch beispielsweise zwei Urkunden von
1536 und 1345 erhalten, in denen der Konvent von St. Wil-
helm in Straßburg sich vor Zeugen zur Einhaltung bestimmter
Handlungen (Ahniversarfeier mit Vigil und Messe, Mahl und
Geldauszahlung für die Konven tsm.i tglieder, Unterhalt eines
Ewigen Lichtes Tag und Nacht vor dem Grabdenkmal) ver-
8o)
pflichtete. Auch für das karolingische Einundus-Grab '
lan auch im hochgotischen Domneubau
machte, könnten solche Schriftstücke
i Köln hielt man noch im 18. Jahr-
iften der Emundus-Stiftung ein Brie -
 
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