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Zeitschrift für christliche Kunst — 15.1902

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Effmann, Wilhelm: Der Taufstein von St. Nikolaus zu Freiburg in der Schweiz und seine Bildwerke
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https://doi.org/10.11588/diglit.4074#0059

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79

1902. — ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Nr. 3.

80

Taufsteins zu erblicken sei.15) Diese Annahme
mufs aber als fast unmöglich erachtet werden.
Mit Recht weist Techtermann auf die hohe
Unwahrscheinlichkeit hin, dafs ein Meister, der
schon im Jahre 1459 für St. Nikolaus be-
schäftigt war und dann im Jahre 1498 mit
einer solchen Arbeit betraut wird, volle vierzig
Jahre hindurch nicht in den Rechnungen er-
scheinen soll. Man wird weiter darauf hin-
weisen dürfen, dafs ein Meister, der so lange
Jahre in Freiburg thätig war, in den Rech-
nungen gewifs auch nicht einfach als Bild-
hauer aufgeführt, sondern mit seinem Namen
genannt worden wäre. Der Ansicht Techter-
mann's, dafs der Bildhauer in dem Meister
Gylian, dem einen der Unternehmer, zu er-
blicken sei, kann ich mich aber ebenfalls nicht
anschliefsen. Er hält denselben für identisch
mit einem Meister Gilgen, der nach Ausweis
der (staatlichen) Seckelmeisterrechnungen ein
Modell zu einem Tuchstempel und zwei Steine
zu einem Uhrwerke geliefert habe,16; von dem
es also feststehe, dafs er in Holz geschnitzt
und als Steinmetz thätig gewesen sei. Dafs
dieser Gilgen oder Gylian aber gleichwohl nicht
der Meister gewesen sein kann, der die Bild-
werke des Taufsteins geschaffen hat, geht aus
der Vertheilung des Akkordsatzes genügend,
wie ich meine, hervor. Wären der Unter-
nehmer Gylian und der Bildhauer ein und
dieselbe Person, so wären die Zahlungen, die
an den Gylian und an den Bildhauer erfolgten,
doch nicht auf Heller und Pfennig genau be-
rechnet und streng auseinandergehalten worden.
Es müssen nothwendigerweise zwei verschiedene
Personen gewesen sein. Für die Feststellung
des Bildhauers ist damit allerdings nichts ge-
wonnen. Man kann nur urtheilen, dafs der
Mann, da sein Name nicht genannt wird, eine
dem Seckelmeister nicht näher bekannte Persön-
lichkeit war, die von beiden Unternehmern
zur Ausführung der Bildhauerarbeiten heran-
gezogen worden war. Der verhältnifsmäfsig
geringe Lohnantheil, der auf ihn entfiel, weist
weiter darauf hin, dafs seine Arbeit sich ledig-
lich auf die Ausführung der Bildhauerarbeit
beschränkt hat und dafs ihm auch dabei das

16) A. Peter, Bildhower por pentar le crucifix sus
]e grand outar 11 sols 8 deniers.

16) Seckelmeisterrechnungen des Jahres 1502, Nr.
200, BI. 21.

Verdienst recht karg zugeschnitten worden ist.
Vielleicht werden wir den Künstler in einem
Bildhauer Hans erkennen dürfen, den Techter-
mann in der Seckelmeisterrechnung des Jahres
1503 aufgefunden hat.17) In dem Meister
Gylian werden wir dagegen den Architekten
des Taufsteins erblicken dürfen, dem zugleich
die Ausführung der feineren Steinmetzarbeiten
obgelegen haben wird. Darauf weist wenigstens
der Umstand hin, dafs das Monogramm, wel-
ches wir am Taufstein zwischen den Bild-
werken des Heilandes und des Täufers sehen
(Fig. I und II), auch an der Fagade des 1505
begonnenen Freiburger Rathhauses erscheint,
an dem, wie feststeht, der Meister Gylian thätig
gewesen ist.18)

Nach der Aufstellung des Taufsteins ging
fast noch ein Jahr dahin, bevor derselbe in
Benutzung genommen wurde. Erst im Mai
1500 erhielt er ein kupfernes Einsatzbecken;19)
im Monat darauf versah ihn der Schreiner mit
einem Deckel20) und der Schlosser endlich
machte mit dem Beschlag den Abschlufs.21)

Von den Gesammtkosten, die von Raedle
für die Erstellung des Taufsteines auf die Summe
von 185 ffi 8 s. 8 d berechnet sind, entfallen auf:

Steinlieferung......10 8 6 s. 4 d

Rohe Bearbeitung der Steine 1 „ 5 „ — „
Steinmetz- u. Bildhauerarbeit 120 „ — „ — „

Aufstellung......8 „ 19 „ 4 „

Gratifikation......12 „ — „ — „

Becken........18 „11,, — „

Deckel........— „ 10 „ — „

Beschlag.......5 „ 17 „ — „

Auf Grund seiner Untersuchungen über den
Geldwerth der damaligen Zeit ist Raedle zu
dem Ergebnifs gekommen, dafs die ermittelte
Summe einem heutigen Geldwerthe von
3762 Franken, also rund 3000 Mark, entspricht.

Bonn-Kessenich. W. Effmann.

17) Seckelmeisterrechnungen, Nr. 201, Bl. 19 r.
Auch diesen Bildhauer Hans hält Techtermann mit
der unter dem Namen Gylian und Gilgen figurirenden
Person für identisch. Warum ist mir bei der voll-
ständigen Namensverschiedenheit nicht erfindlich.

18) Techtermann, a. a. O. N. 2.

19) Ich bin schuldig Meister Hansen Ysenbart umb
den Kessel im Touffstein, vigt 53 üb., das üb. um
7 Schilling: 18 üb ll s.

20) Dem langen Tischmacher den Techel uffem
Touffstein zu machen 10 s.

21) Dem Meister Martin, dem Slosser, den Touffstein
zu bestachen u. s. w. 5 lib. 17 s.
 
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