§. 43. Rudolf von Habsburg.
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nicht nur sein Wort, sondern auch sein sämmtliches Hab und Gut zum
Pfände, dass Herzog Ludwig II. im Falle der Wahl Rudolf’s nicht
nur nicht zur Verantwortung gezogen werden, sondern sogar von diesem
eine seiner sechs Töchter zur Gemahlin erhalten solle 5). Eine gleiche
Zusage gab der Burggraf von Nürnberg auch dem Herzoge von Sachsen
und dem Markgrafen von Brandenburg, welche beide Kurfürsten damals
ebenfalls ohne Gemahlinen waren6). Rudolf lag um dieselbe Zeit,
während diese Unterhandlungen in Frankfurt gepflogen wurden, im
Felde gegen den Bischof von Basel und versah sich so wenig der Wahl
zum Könige, dass er der ersten Nachricht hiervon nicht einmal Glauben
schenken wollte, erklärte sich jedoch sodann bereit, in die Begehren
der Fürsten zu willigen 7). Durch die Vollziehung der drei verabredeten
Heirathen trat der neugewählte König sofort in eine solche Verbindung
mit den mächtigsten Reichsfürsten, dass ihre gesicherte Mitwirkung
hei dem Unternehmen, dem Reiche durch Beschränkung des Faust-
rechtes die nöthige innere Ruhe wiederzugeben, für ihn füglich die
Stelle einer Hausmacht vertreten konnte. Nur Ottokar von Böhmen,
welchen die übrigen Kurfürsten (als Slaven) von der Wahlhandlung
ausgeschlossen hatten , verweigerte die Anerkennung Rudolf’s. Dieser
sah sich genöthiget, zweiFeldziige gegen ihn zu unternehmen (1276,1277).
Ottokar fiel in einem Treffen bei Wien (1278, Aug. 26.). Rudolf
legte zwar hierauf Ottokar’s minderjährigem Sohne Wenzeslaus,
welchem er auch eine seiner Töchter verlobte, hinsichtlich der Nach-
folge in der böhmischen Krone keine Hindernisse in den Weg, zog
aber die von 0 ttokar besessenen Reichslehen Oesterreich, Steiermark,
Krain und Kärnthen zurück. Mit den drei ersteren Ländern belieh
er seinen eigenen Sohn Albert: Kärnthen erhielt der Graf Mein-
hard III. von Tyrol, mit dessen Tochter sich Albert zugleich ver-
mählte und somit auch die Anwartschaft auf das Herzogthum Kärnthen
erhielt. Auf diese Art hatte Rudolf gleich bei dem Anfänge seiner
Regierung Gelegenheit gefunden, den Grund für die künftige Haus-
macht seines Stammes zu legen, ohne mit den Fürsten sich zu ver-
5) Alb. Arg. Chron. 1. c.: „Dux autem Bavariae, qui clarissimam uxorem
suam, ex patre duce Brabantiae — — natam ob falsam adulterii suspicionem de-
collaverat, convocans Burggravium de Norimberg ... ait illi: Si Rudolphus promo-
vcretur in regem, quomodo essem ab ejus laesione securus? Habetne aliquam filiam,
quam mihi daret in uxorem?« etc. Vgl. Chron. dominic. Colm, bei Urstis. P. II.
p. 39. „Electores vobis signiflcant, quod si volueritis Alias vestras nuptui dare tali-
bus dominis, in regem vos eligent Romanorum.“ —
6) Albert. Argcnt, Chron. 1. c. —
’) Gerardus a Roo, p. 14. Chron. Colmar Note 5 eit. etc.
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nicht nur sein Wort, sondern auch sein sämmtliches Hab und Gut zum
Pfände, dass Herzog Ludwig II. im Falle der Wahl Rudolf’s nicht
nur nicht zur Verantwortung gezogen werden, sondern sogar von diesem
eine seiner sechs Töchter zur Gemahlin erhalten solle 5). Eine gleiche
Zusage gab der Burggraf von Nürnberg auch dem Herzoge von Sachsen
und dem Markgrafen von Brandenburg, welche beide Kurfürsten damals
ebenfalls ohne Gemahlinen waren6). Rudolf lag um dieselbe Zeit,
während diese Unterhandlungen in Frankfurt gepflogen wurden, im
Felde gegen den Bischof von Basel und versah sich so wenig der Wahl
zum Könige, dass er der ersten Nachricht hiervon nicht einmal Glauben
schenken wollte, erklärte sich jedoch sodann bereit, in die Begehren
der Fürsten zu willigen 7). Durch die Vollziehung der drei verabredeten
Heirathen trat der neugewählte König sofort in eine solche Verbindung
mit den mächtigsten Reichsfürsten, dass ihre gesicherte Mitwirkung
hei dem Unternehmen, dem Reiche durch Beschränkung des Faust-
rechtes die nöthige innere Ruhe wiederzugeben, für ihn füglich die
Stelle einer Hausmacht vertreten konnte. Nur Ottokar von Böhmen,
welchen die übrigen Kurfürsten (als Slaven) von der Wahlhandlung
ausgeschlossen hatten , verweigerte die Anerkennung Rudolf’s. Dieser
sah sich genöthiget, zweiFeldziige gegen ihn zu unternehmen (1276,1277).
Ottokar fiel in einem Treffen bei Wien (1278, Aug. 26.). Rudolf
legte zwar hierauf Ottokar’s minderjährigem Sohne Wenzeslaus,
welchem er auch eine seiner Töchter verlobte, hinsichtlich der Nach-
folge in der böhmischen Krone keine Hindernisse in den Weg, zog
aber die von 0 ttokar besessenen Reichslehen Oesterreich, Steiermark,
Krain und Kärnthen zurück. Mit den drei ersteren Ländern belieh
er seinen eigenen Sohn Albert: Kärnthen erhielt der Graf Mein-
hard III. von Tyrol, mit dessen Tochter sich Albert zugleich ver-
mählte und somit auch die Anwartschaft auf das Herzogthum Kärnthen
erhielt. Auf diese Art hatte Rudolf gleich bei dem Anfänge seiner
Regierung Gelegenheit gefunden, den Grund für die künftige Haus-
macht seines Stammes zu legen, ohne mit den Fürsten sich zu ver-
5) Alb. Arg. Chron. 1. c.: „Dux autem Bavariae, qui clarissimam uxorem
suam, ex patre duce Brabantiae — — natam ob falsam adulterii suspicionem de-
collaverat, convocans Burggravium de Norimberg ... ait illi: Si Rudolphus promo-
vcretur in regem, quomodo essem ab ejus laesione securus? Habetne aliquam filiam,
quam mihi daret in uxorem?« etc. Vgl. Chron. dominic. Colm, bei Urstis. P. II.
p. 39. „Electores vobis signiflcant, quod si volueritis Alias vestras nuptui dare tali-
bus dominis, in regem vos eligent Romanorum.“ —
6) Albert. Argcnt, Chron. 1. c. —
’) Gerardus a Roo, p. 14. Chron. Colmar Note 5 eit. etc.