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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XI. Die Stadt Heidelberg kauft den Bierhelderhof
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0067

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51

3. ferners stipulirt, daß a äato in 6 Monathen an sothanem
Kauffschilling in alßdann gangbahrer Sorten von ckusatsu, äuplousn
oder thalern, waß selbige alßdann gelten werden, 1050 fl. abbezahlet,
die übrige 2000 fl. aber auf vier Jahre lang stehen gelassen und
zwar Ihr Fraw Verkaeufferin srey seyn solle, während solchen vier
Jahren solches resiäuuin ouxitulis^) mittelst vierteljähriger Vor-
aufkündigung zu erforderen und einzuziehen, der Statt Rath aber
hingegen gehalten seyn solle, sothanes rosiäuurn eapitalis zu lassen
und auf sich zu behalten, gestalten dann auch
4. Nicht nur von sothanen 2000 fl., sondern auch von Ein-
gangs ged. 1050 fl. die Interesse zu 5 pro osnto pro ruto tsva-
poris ss) 6X Parts 89) des Statt Raths zu bezahlen versprochen und
zugesagt wird, zu dessen Beschattung
5. Erm. Bierhelder Hoff mit allem zugehör, Recht und gerech-
tigkeiten inmittelst biß solche zahlung beschehen seyn wird, pro
potlissa dv) haften, rations der Echteren 1050 fl. aber in solang,
biß solche in tsrniino OH der 6 monathen abgetragen seyn werden
nebst sothanem Hoff die Butterwaag'") zum Unterpfand gesetzt
seyn solle, auch solche oonäitio und Verhafftung ^) dem hierüber zu-
geferttigten förmblichen Kauffbrieff außtrücklich einzurucken. Welches
ohnwiederruflich zu besagen beede eontralnrsnäs Theile gegenwaer-
tiges protosollurn eigenhaendig unterschrieben haben.
^otauäuiu. Nach so weit beschlossenem conventionsprotoeollo
Erinnert fraw Verkaeufferin, daß vermittelst dieses Verkauffs sie
weniger nicht ad ousi-s^) des bißhero sontra o-H die Wagnerische
Erben rations der äsponivtsn 400 fl. wie auch des von der churf.
Hofkanuner pi-astsnäirt 06) werden wollenden Kleinen Zehendens
und sodann Einen Gulden Erbzinß von einer gewissen Wiesen,
üZivtsu proesssus 97) entladen seyn mögte; Gleichwie nun ex Parts

b7) Kapitalrest. D. h. für das Jahr. von Seite. als Unter-
pfand. nach Verlauf. die Butterwaage spielte in Heidelberg seit den
ältesten Zeiten eine große Rolle; wir werden ihr s. Z. einen eigenen Abschnitt
widmen; einstweilen nur die Bemerkung, daß durch dieselbe eine Art Octroi
von verschiedenen Verkaufsgegenständen erhoben wurde und daß sie der Stadt
nicht unbedeutende Summen jährlich eintrug, d») Unterpfand. von der
Last. in dem Prozeß gegen. angesprochen. anhängig gemachten Prozeß.
 
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