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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XVIII. Das deutsche Bergheim, bis zu einer Vereinigung mit Heidelberg
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0099

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Das Kloster Schönau besaß nach dieser Urkunde Weinberge in
Rohrbacher und Berghenner Mark, wohl in einer Lage, d. h. am
westlichen Gaisberg gen Rohrbach zu. Vom Kloster Schönau wer-
den wir in einem spätern Abschnitte reden. Hier sei nur soviel be-
merkt, daß es im Jahre 1141 gegründet und bald von dem Pfalz-
grafen reich begabt wurde.
Das Kloster Lorsch, welches eine so bedeutende Rolle in unserm
Bergheim gespielt hatte, war rasch gealtert und nach dem Tode des
Abtes Heinrich im Jahre 1167 glich es „vom Scheitel bis zur Zehe
einem kranken Manne." Herzog Conrad von Hohenstaufen, welcher
Heidelberg gründete, und hier wohnte, war Schirmvogt über dies
Kloster Lorsch, wie über andere Klöster und Bisthümer. Von ihm
sagt die Hirschauer Klosterchronik: „er habe in dieser Gegend viel
geistlich Gut an sich gerissen." Er wurde wohl der Erbe des Klo-
sters in unserer Gegend. Er und seine Nachfolger waren Gönner
des Klosters Schönau, und wir nehmen vielleicht nicht mit Unrecht
an, daß jene Weinberge in Bergheim, welche Pfalzgraf Otto in ihrer
Immunität bestätigte, dieselben seien, welche schon das Kloster Lorsch
besessen hatte und welche auch diesem gefreit waren; darauf deutet
wenigstens der Ausdruck hin, „sie seien von Alters her frei gewesen";
ebenso wahrscheinlich ist, daß die Pfalzgrafen selbst dem Kloster-
Schönau die Schenkung der betreffenden Weinberge gemacht hatten.
Daß die Pfalzgrafen in Bergheim Eigenthum besaßen, beweist
der Umstand, daß Ludwig II. einen Hof nebst andern Gütern und
Zehnten von Conrad und Friedrich von Strnhlenberg im
Jahr 1291 um 550 Pfund Häller kaufte. ^)
Bergheim (von aller Abgabe). Im Namen des Herrn Amen. Otto, von Gottes
Gnaden Pfalzgras bei Rhein, Herzog von Baiern, allen, die diesen Brief an
sehen, Heil und alles Gute. Wir wollen und schreiben vor, daß der Herr Abt
von Schönau und seine Klosterbrüder keine Beschwerde oder Schatzung in jenen
Weinbergen zu leiden haben, die sie im Gerichtsbezirk von Rohrbach und Berg-
Heim besitzen, weil sie schon von Alters her jene Freiheit genossen haben. Dieses
sind Zeugen: Pfalzgras Otto bei Rhein, Heinrich von Dillingen. Conrad von
Steinach, Hertwig von Hirschberg und Ingram von Heidelberg. Gegeben zu
Heidelberg im Jahre des Herrn 1234.
2*) OdlinZ'onsperA. ?roc. in causa praotcns. Duc. smrel. äoü§. 1eu<1>
ewpt. x. 125.
 
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