Bittschrift der württembergischen Schreiber rc.
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Kopffeite ein f. bayerisches Landgericht baumelt, oder gar da-
zwischen — o schrecklichster der Schrecken! — das k. preußische
j Oberamt Sigmaringen, dieser scheußliche Zwitter, dieser Pfahl
im Fleische, hervorgleißt, da dreht sich uns Alles im Leibe
herum! Von dem ungleichen Papiere, von den unwürtem-
bergischen Handschriften wollen wir gar nicht sprechen. Diese
Kerle da draußen schreiben, daß man es kaum lesen kann! —
Damit ist genug gesagt, wie weit sie hinter uns zurück sind. —
Aber jene hängenden, baumelnden Auswüchse unserer sonst so
schön geordneten Fascikel haben uns nie tiefer in die Seele ge-
brannt, als wenn irgend ein demagogischer Missethäter vor
Amt stand, und während wirihn mit würtembergischerSchreiber-
beredsamkeit, welche Alberti's Komplimentirbuch nicht ent-
nommen ist, wegen seiner unordentlichen Aufführung abriffelten,
— mit satyrischen Blicken auf jenes schauderöse Denkmal unserer
eigenen, unverschuldeten Unordentlichkeit hinlächelte. Muß da
nicht alle Achtung vor dem Gesetz und seinen Würdenträgern
zum Teufel gehen, verehrte Bundesversammlung? Und ist es
Ihnen, die wir mit Freuden als uns, den würtembergischen
Schreibern, für ebenbürtig anerkennen in Wort und That, j
ist es Ihnen noch nie eingefallen, daß der Mangel an Achtung
vor der höchsten deutschen Kanzlei sich auf die Unordentlich-
keit ihrer Fascikel, auf die papierenen Uebergriffe der ein-
zelnen Staaten basiren könnte? Gewiß, und darum, so bitten
wir submissest, wollen E. H. möglichst schnell beschließen:
Daß, vom 1. April 1854 an, ein gleiches deutsches
Kanzleiformat alle deutschen Kanzleien in brüderlicher
Eintracht umschlingen möge!
Wir legen das würtembergische Kanzleiformat als das
kleinste bei, weil es uns, falls Ihr Beschluß, wie wir hoffen,
rückwirkend wirkt, viel leichter werden dürfte, jene Auswüchse
mittelst der Papierscheere zu entfernen und eine schöne Egalität
herzustellen, als all Dem, was wir schon geschrieben haben,
das entsprechende Mangelnde anzukleben; während anderer-
seits der Inhalt der Aktenstücke durch jene Abfälle meist nur
gewinnen könnte. Sonst wissen wir für heute nichts, und
verharren in kollegialischer Hochachtung
die würtembergischen Schreiber.
Schach.
Redaktion: Caspar Braun und Friedr. Schneider. — München, Verlag von Braun & Schneider.
Kgl. Hof- und Universitäts-Buchdruckerei von vr. C. Wolf & Sohn in München.
rchach dem König und matt!"
„Nsräer! Schach der Königin!"
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Kopffeite ein f. bayerisches Landgericht baumelt, oder gar da-
zwischen — o schrecklichster der Schrecken! — das k. preußische
j Oberamt Sigmaringen, dieser scheußliche Zwitter, dieser Pfahl
im Fleische, hervorgleißt, da dreht sich uns Alles im Leibe
herum! Von dem ungleichen Papiere, von den unwürtem-
bergischen Handschriften wollen wir gar nicht sprechen. Diese
Kerle da draußen schreiben, daß man es kaum lesen kann! —
Damit ist genug gesagt, wie weit sie hinter uns zurück sind. —
Aber jene hängenden, baumelnden Auswüchse unserer sonst so
schön geordneten Fascikel haben uns nie tiefer in die Seele ge-
brannt, als wenn irgend ein demagogischer Missethäter vor
Amt stand, und während wirihn mit würtembergischerSchreiber-
beredsamkeit, welche Alberti's Komplimentirbuch nicht ent-
nommen ist, wegen seiner unordentlichen Aufführung abriffelten,
— mit satyrischen Blicken auf jenes schauderöse Denkmal unserer
eigenen, unverschuldeten Unordentlichkeit hinlächelte. Muß da
nicht alle Achtung vor dem Gesetz und seinen Würdenträgern
zum Teufel gehen, verehrte Bundesversammlung? Und ist es
Ihnen, die wir mit Freuden als uns, den würtembergischen
Schreibern, für ebenbürtig anerkennen in Wort und That, j
ist es Ihnen noch nie eingefallen, daß der Mangel an Achtung
vor der höchsten deutschen Kanzlei sich auf die Unordentlich-
keit ihrer Fascikel, auf die papierenen Uebergriffe der ein-
zelnen Staaten basiren könnte? Gewiß, und darum, so bitten
wir submissest, wollen E. H. möglichst schnell beschließen:
Daß, vom 1. April 1854 an, ein gleiches deutsches
Kanzleiformat alle deutschen Kanzleien in brüderlicher
Eintracht umschlingen möge!
Wir legen das würtembergische Kanzleiformat als das
kleinste bei, weil es uns, falls Ihr Beschluß, wie wir hoffen,
rückwirkend wirkt, viel leichter werden dürfte, jene Auswüchse
mittelst der Papierscheere zu entfernen und eine schöne Egalität
herzustellen, als all Dem, was wir schon geschrieben haben,
das entsprechende Mangelnde anzukleben; während anderer-
seits der Inhalt der Aktenstücke durch jene Abfälle meist nur
gewinnen könnte. Sonst wissen wir für heute nichts, und
verharren in kollegialischer Hochachtung
die würtembergischen Schreiber.
Schach.
Redaktion: Caspar Braun und Friedr. Schneider. — München, Verlag von Braun & Schneider.
Kgl. Hof- und Universitäts-Buchdruckerei von vr. C. Wolf & Sohn in München.
rchach dem König und matt!"
„Nsräer! Schach der Königin!"
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Schach"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 18.1853, Nr. 410, S. 16
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg