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r^M^ßCg$ MMER stärker hat sich in letzter Zeit die Notwendigkeit geltend gemacht,
§ß^<MS^J) an den Publicationen der Gefellfchaft für vervielfältigende Kunft eine
Reform vorzunehmen. Zuvörderst war nicht ausser Acht zu lassen,


dass das „Album" seiner Bestimmung, eine Uebersicht der modernften
Kunstproduction zu geben, nicht mehr in wünschenswerthem Masse nach-
kommen kann, da die Photographie, der an Schnelligkeit keine andere
Reproductionsart es gleichzuthun vermag, sich gegenwärtig gerade aller
neu entstandenen Bilder bemächtigt und so das starke Interesse der Actualität für ihre Erzeugnisse
vorweg nimmt. Es musste ferner anerkannt werden, dass jene zahlreichen Vervielsältigungsarten der
neuesten Zeit, welche auf mannigfaltige und zweckentsprechende Art die Photographie der künstlerischen
Reproduction dienstbar machen, bei den Liebhabern der graphischen Künste so ftarken Anklang
gefunden haben, dass die Gesellschaft diesen in steter Vervollkommnung befindlichen Bestrebungen
und Leistungen nicht länger völlig fremd, ja abweisend gegenüber ssehen darf. Endlich galt es, den
vielseitig ausgedrückten Wunseh treuer Anhänger der Gesellschaft, in deren „Mittheilungen" auch die
technische Seite der graphischen Künste, sowie die Literatur derselben berücksichtigt zu sehen, thunlichft
zur Erfüllung zu bringen.
Dass bei einer Umgestaltung der gesellschaftlichen Publicationen das Galeriewerk alter Meifter,
desfen bisherige Form sich als vollkommen zweckdienlich bewährt hat, ganz unberührt bleiben musse,
stand von Vornherein fest. Es konnte sich also nur darum handeln, an dem „Album" und an den „Mit-
theilungen" der Gesellschast eine entsprechende Aenderung vorzunehmen. Da lag nun der Gedanke
nahe, diese beiden Bestandtheile der gesellschaftlichen Publicationen in eine nähere Verbindung zu
bringen und ihnen eine Form zu geben, welche die Versolgung der erwähnten Zwecke ermöglichen
 
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