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1544—1545. 99

negotii efficeretur expeetaretque emporia Francofurtana, ubi membranam sibi advehi
euraret, id quod deinceps effectui est redditum.» Acta fac. art. IV, 4v. — Die vor-
hergehenden eintragungen [seit 1543 ex.] sind also erst 1545 gemacht. 897

(vor ian. 13.) Kurf. verlangt von der univ. innerhalb eines monats berieht
über seinen entwurf zu ihrer reformation. (s. a. et d.) Orig. unter dem sekret:
(früher cod. 386, 25 A — ietzt) sehr. I nr. 365. Auf der rückseite: Praesentirt
den 13. ianuarii ao. 45; abschr.: Ann. VI, 389v. Acta fac. art. IV, 5v; theilweise
gedr. bei Hautz, lyc. Heid. orig. p. 16. 898

ian. 25. Univ. lehnt das verlangen des herzogs Ottheinrich, ihren garten
neben dem seinigen «in der Fleck» ihm zu vermiethen oder gegen einen anderen
zu vertauschen, ab, als gegen das herkommen verstossend, nach welchem die gärten
verdienten univ.-angehörigen angewiesen werden. Ann. VI, 392. 899

febr. 13. Iobann Wagenman dr., rektor, übersendet dem kurf., unter ver-
dankung seiner theilnahme an dem aufschwunge der univ., die schriftlichen gutachten
aller fakultäten, kollegien und bursen über die univ.-reformation. Ann. VI, 393. —
Eine deputation, aus dem rektor und den vier dekanen bestehend, bringt febr. 16.
diese gutachten und dazu die Statuten der fakultäten, der kontubernien und des
Dionysianums auf die kanzlei. Ib. 392v. 900

märz 13. Kurf. befielt der univ. auf ihren bericht, da «in allen fakultäten
der mangel der lektionen in kunst und Übung der hergebrachten sprachen, unfleiß
und Unordnung, auch bei den promotionen Stipendien und lecturenverordnung miss-
bräuche» betont worden seien, innerhalb eines monats vorschlage zur hebung der-
selben zu machen. Dat. Heid. Ann. VI, 395. 901

märz 16. (?) Artistenfak., zusammenberufen, um über die einzelnen punkte
des kurf. reformationsentwurfs sich zu äussern, beauftragt den dekan mit abfassung
eines gutachtens [das einige tage später nach einigen änderungen angenommen wurde].
Acta fac. art. IV, 7 — 9; die vorschlage der fak. theilweise in: (Büttinghausen)
Progr. memorabilium ord. philos. part. II. exhibens (Heid. 1783), not. 57 und Hautz,
lyc. Heid. orig. p. 21. — In der Zeitangabe: 17. kal. apr. muss ein irrthum
stecken, da ia die fakultät mit den anderen ihr gutachten schon febr. 13. (s. o.)
hatte überreichen lassen. 902

aug. 6. Univ., welche iuni 21. beim kurf. sich über die unbilligkeiten seiner
gesindsleute und reiter gegen Studenten beschwert hatte, empfängt den bescheid,
«ass solche nicht geduldet werden sollen; sie solle aber ihrerseits den übermuth der
Studenten in schranken halten und deshalb einen carcer einrichten, wie ihn andere
°nir. haben. Ann. VI, 403v. 903

(aug.) Claudius Germanus aus Marseille, dr. med., bittet um erlaubniss, in
medicidsehen und mathematischen fächern zu lesen, und erbietet sich zu einem
«amen. Ann. VI, 405. — Senat bewilligt sept. 5. ihm die «copia publice legendi»,
auch iD der mediein, wenn er vorher disputire und sich als dr. med. erweise,
behalt könne er nicht erhalten, aber wohl von seinen hörern ein salar verlangen.
ei diesem bescheid blieb man auch auf eine ausdrückliche bitte des G. um gehalt
stehen. 904

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