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Borne ap. curiam de Sabellis, in qua iura reddi solent. Ann. VII, 79v. — Hautz
I, 452 sagt, dass eine betr. bulle des papstes Iulius III. vom • 6. märz 1550 im
univ.-arch. nr. 46 sei. Weder giebt es ietzt eine solche bezeiehnung, noch ist eine
bulle mit ienen daten sonst bekannt. 955

april 25. Iulius III. bevollmächtigt seine nuntien in Deutschland, Aloysius,
bischof von Verona, und Sebastian, bischof von Peltre, in erfüllung der bitte des
kurf. Friedrich [s. o. nr. 953] zur errichtung des collegiums sapientiae und zur be-
pfründung der schlosskapelle zu Heidelberg klöster und religiöse häuser, welche ver-
ödet, ohne Vorsteher oder von gönnern der Lutherischen ketzerei eingenommen sind,
bis zur summe von 2000 dukaten zu inkorporiren. Dat. Rome ap. s. Petr. —
Eingerückt in die inkorporationsurk. des Sebast. Pighinus 1551 ian. 2. (s. u.) und
aus derselben in doppelter ausfertigung gedr.: bd. I, 250 nr. 184. 956

Sept. 24. Univ. schlägt dem kurf. vor, zur abstellung der misslichkeiten,

welche sich aus der inkorporation der zwölf praebenden bei den Stiftern Worms,

Neuhausen, Speier, Wimpfen und Mosbach ergeben haben, dass entweder diese stifter

eine feste rente an die univ. zahlen könnten, wogegen letztere auf die praebenden

selbst verzichten würde — was iedoch nicht rathsam sei, da es ungewiss bleibe, ob

die exstinktion derselben beim papste auf kosten der stifter oder der univ. geschehen

müsste, letztere sie aber nicht aufbringen könnte —, oder dass die univ. bei der

kurie um dispens von der besetzung der pfründen einkäme, — was wieder nicht

rathsam sei, da die stifter ihre Verpflichtungen nur noch lässiger erfüllen würden,

der dispens auch nur mit enormen kosten zu bewirken sein werde. Am besten sei

es daher, die pfründen wie bisher bei der univ. zu behalten, sie aber, wenn nicht

ordentliche inhaber für dieselben zu bekommen seien, mit geistlichen magistern, wie

solche iederzeit vorhanden, zu besetzen, so dass dann die stifter die gefalle zahlen

müssten. Der kurf. werde dies um so leichter bewirken können, weil iene ihre

einkünfte zum grössten theile aus der Pfalz beziehen. Der dritte weg empfehle sieh

auch deshalb, weil ietzt noch alle dinge in suspenso und bis zur erörterung des

allgemeinen christlichen und katholischen konzils verschoben seien. Ann. VII, 59-

957

1551.
ian. 2. Sebastianus Pighinus, erzbischof von Siponto, päpstlicher nuntius,
überweist auf grund der eingerückten vollmacht Iulius' III. [s. o. 1550 apr. 25.J
das Praemonstratenserkloster Münsterdreisen [w. Goellheim], das Dominikanerinnen-
kloster S. Lambrecht, die Cisterzienserklöster Weidasch [oder Marienborn, ,'2 st-
von Alzei] und Daimbach [bei Mörsfeld, B.-A. Kirchheim-Bolanden], das stift S. P*»'
lippi zu Zell [nw. Monsheim] und das Antoniterhaus in Alzei, deren einkommen
auf 999 dukaten geschätzt ist, der univ. zur besserung der professorenbesoldungen,
ferner die Augustinerklöster in Alzei und Heidelberg, die Benediktinerklöster Lix-
heim und Kraftthal [beide bei Pfalzburg] mit einem auf 633 dukaten geschätzten
iahresertrage dem sapienzhause zum unterhalte von 60 armen Studenten; endlich a
kloster Marienport Wilhelmiterordens mit der kapeile Windsbach und das Donim1"
kanerkloster in Heidelberg mit einem iahresertrage von 350 dukaten der kape e
des Heid. Schlosses zum unterhalte von sechs priestern und zwölf Sängern — un
mehreren an die Zuweisung geknüpften bedingungen. Dat. Augustae Vind. -
 
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