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1581—1583. 145

von Wirtemberg allmächtiger kanzler, wurde E. unter dessen nachfolger Iohann
Friedrich 1608 gestürzt [s. u. 1609 febr. 1.] und später enthauptet. 1251

lliai 29. Ludwig, herzog zu Wirtemberg und Teck, schreibt der univ., dass
er aus gefälligkeit gegen den kurf. und aus liebe zu den Wissenschaften seinem
physikus und bestellten medikus zu Göppingen, dr. Daniel Möglin, erlaubt habe, der
berufung auf eine professur nach Heidelberg zu folgen. Ann. XII, 68. Vgl. des
kurf. auftrage an die univ. in betreff Möglin's: febr. 5., april 6. Ibid. f. 21. 30.
— Von M. giebt es einen dem kurf. gewidmeten «Bericht vom .... Iulianischen
calender. . . . Sambt erklärung der newen l-eformation ». Heid. 1583. 4°, vgl.
Büttinghausen, beitr. IV, 363. 1252

illli 25. Univ. erwidert dem kurf. auf seine anfrage [febr. 11.], ob den
Statuten und gesetzen auch genau nachgelebt werde, es sei unleugbar, «da es mit
denselben also gestaltet, do man allein uf den blosen buchstaben derselbigen sehen
und gheen weite, das oftermolß viel ungereumpts dings dorauß ervolgen wurde;
solches zu verhütten, mussten sie nach beschaffenheit der furfallenden handel und
deren circumstantien regulirt, außgelegt und verstanden werden.» Was die theilung
der promotionsgelder betreffe, so hätte man geglaubt, der kurf. würde den Profes-
soren der oberen fakultäten entweder ihr altes ins wieder gewähren, oder die thei-
lung, wie sie in vorliegender rechnung eingestellt sei, genehmigen; im übrigen seien
die- promotionen so häufig nicht, dass dadurch der gehalt der professoren eine be-
deutende erhöhung erfahre, und wenn sie das wären, so sei die mühe bei denselben
so bedeutend, dass die professoren lieber auf die bezüge verzieht leisten würden.
Ann. XII, 57. 1253

luli 31. loh. Fladung, prof. der Hebraeischen spräche, bittet, seinen gehalt,
der nur 40 fl. iährlich beträgt, zu erhöhen. Ann. XII, 63v. — Senat beschloss,
sich beim kurf. zu verwenden, dass ihm zu seinem gehalt ein Stipendium tbeologi-
cum im kollegium gegeben werde. 1254

aug. 6. Ludwig, herzog zu Wirtemberg und zu Teck, bittet den kurf. —
nachdem er seinem getreuen Michael Möstlin zu einer professur der mathematik in
Heid. auf zwei iahre unter der bedingung urlaub bewilligt, dass er sich nach ablauf
dieser zeit, wenn der herzog seiner bedürfe, wieder zu seinen diensten stellen solle,
denselben von seiner stelle in Heid. nach einem halben iahre zu entlassen, damit
er die an der univ. Tübingen durch den abgang des dr. Phil. Apianus in erledigung
Kommende professur der mathematik übernehmen könne. Ann. XII, 68v. 1255

»Hg. 23. Univ. berichtet auf anfrage des kurf. bez. Möstlin's, derselbe bliebe
gern in Heid., sei iedoch dem herzöge sehr verpflichtet. Vielleicht könne gerade
der kurf. ihm die erlaubniss zum bleiben verschaffen. Ann. XII, 69. 1256

aUg. 24. Kurf. macht zu der abrechnung der univ. bemerkungen. Die eine
nalfte der promotionsgelder soll künftig zwischen den professoren der drei oberen
akultäten, die andere zwischen dem fiskus der univ. und dem der fakultäten ge-
neilt werden. — Auch die Strafgelder der professoren für versäumte lektionen und
«putationen sind zwischen den professoren und dem fiskus der fakultäten zu theilen.
~~ Das in der Information den professoren bestimmte halbe fuder wein soll nur_^
aDn' wenn das fuder nicht mehr als 20 fl. kostet, in natura gegeben, sonst mit
winkelmann, Urkundenbuch. II. 10
 
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