IOHANN KASIMIR,
iuli 14. Univ. berichtet dem administrator auf folgende von der kurf. kanzlei
am 9. eröffnete punkte: 1. dass er die erste theol. professur mit dr. Iakob Grynaeus
bestellen wolle; damit sei sie einverstanden; — 2. dass weder Grynaeus noch andere
und weder die professoren, die bereits bei der univ. vorhanden, noch die künftig
anzustellenden, mit dem iuramento religionis, so iüngster reformation einverleibt
worden, sollten beschwert werden, sondern' von demselben befreit sein; dagegen
müssten sie protestiren, da solche enthebung nur gott und dem, der die Ver-
pflichtung aufgetragen, zustehe; — 3. dass die noch vorhandenen beiden prof. theol.
Phil. Marbaeh und Iak. Schopper ihrer stellen enthoben werden sollen; dagegen
müssten sie gleichfalls als ihren Statuten zuwiderlaufend protestiren; — 4. dass der
fürst darauf bestehe, dass Pithopoeus zur professio poe'seos und mag. Witekind zu
der matheseos aufgenommen werde; damit seien sie nun zufrieden, da sie nicht ge-
wusst, wie unangenehm Kreuterer dem fürsten sei; — 5. dass sie ohne wissen des
fürsten weder die professur für Hebraeische spräche, noch andere lehrstellen besetzen
sollten; man sei einverstanden, dass die künftig in fac. artium angenommenen ihm
angezeigt würden. Für die professur des Hebraeischen nominire man mag. Iak.
Christmann. Ann. XII, 165; Acta fac. theol. I, 68—74; Stuttgart, Staatsarchiv,
religionssachen L. 27. 1280
— Iohann Kasimir ernennt für die erste lektur in fac. theol. den dr. loh. Iak.
Grynaeus [ebenso für die zweite dr. Georg Sohnius]. Ann. XII, 167v und 168.
Vgl. Acta fac. theol. 1. c. f. 83. — Ueber die berufung des Grynaeus soll das
Basler missivbuch a. 1584 — 1586 mancherlei enthalten, nach Hautz II, 121. 1281
iuli 11. Univ. berichtet, sie habe sich sehr über die anzeige des dr. Sohnius
gewundert, dass er morgen seine professio beginnen werde, während der bescheid
auf ihre bitte um belassung Marbach's und Schopper's in ihren ämtern noch aus-
stehe. Sie bittet, Sohnius zu befehlen, dass er sein auspicium einstelle. Ann. XII,
170. — Die kanzlei eröffnete sofort dem rektor, dass der fürst auf der entfernnng
Marbach's und Sohn's auspicium bestehe. Was den eid betreffe [s. iuli 14. sub 2],
beabsichtige er nicht, die professoren, welche bei demselben bleiben wollten, mit
gewalt daran zu hindern;. aber die, welche ihn zwar geleistet, ietzt iedoch zu besserer
einsieht gekommen seien, und die neu anzustellenden sollten von ihm befreit sein.
Der rektor theilte gleich nach der rückkehr aus der kanzlei Sohn mit, dass er
morgen seine Vorlesungen beginnen könne. 1282
— Phil. Marbaeh und Iak. Schopper danken rektor und senat für die gewährte
Unterstützung. Sie sind überzeugt, dass ihre gegen die Statuten erfolgte entlassung
die billigung derselben nicht gefunden hat, und bitten um ein zeugniss, dass die-
selbe gegen den willen des Senats und allein deswegen erfolgt ist, weil sie von dem
wahren bekenntniss nicht lassen wollten. Ferner bitten sie, ihnen abschritten von
dem protokoll der neulichen disputation, deren sich die gegner derselben sehr be-
rühmen, zu geben, um sie in die akten ihrer fakultät einzutragen. Ann. XII, 1°J >
Stuttgart, Staatsarchiv, religionssachen L. 27; gedr.: bd. I, 320 nr. 211. 1283
iuli 27. Univ. bittet den administrator [nachdem am 17. den lutherischen
Predigern ihre entlassung angezeigt worden] um belassung wenigstens von zwel
kirchendienern ihres glaubens, «dieweil wir uns mit hertz und gemüet zu der le
bekennen». Abschrift: Stuttgart 1. c; gedr.: bd. I, 321 nr. 212. — Bei der ver-
iuli 14. Univ. berichtet dem administrator auf folgende von der kurf. kanzlei
am 9. eröffnete punkte: 1. dass er die erste theol. professur mit dr. Iakob Grynaeus
bestellen wolle; damit sei sie einverstanden; — 2. dass weder Grynaeus noch andere
und weder die professoren, die bereits bei der univ. vorhanden, noch die künftig
anzustellenden, mit dem iuramento religionis, so iüngster reformation einverleibt
worden, sollten beschwert werden, sondern' von demselben befreit sein; dagegen
müssten sie protestiren, da solche enthebung nur gott und dem, der die Ver-
pflichtung aufgetragen, zustehe; — 3. dass die noch vorhandenen beiden prof. theol.
Phil. Marbaeh und Iak. Schopper ihrer stellen enthoben werden sollen; dagegen
müssten sie gleichfalls als ihren Statuten zuwiderlaufend protestiren; — 4. dass der
fürst darauf bestehe, dass Pithopoeus zur professio poe'seos und mag. Witekind zu
der matheseos aufgenommen werde; damit seien sie nun zufrieden, da sie nicht ge-
wusst, wie unangenehm Kreuterer dem fürsten sei; — 5. dass sie ohne wissen des
fürsten weder die professur für Hebraeische spräche, noch andere lehrstellen besetzen
sollten; man sei einverstanden, dass die künftig in fac. artium angenommenen ihm
angezeigt würden. Für die professur des Hebraeischen nominire man mag. Iak.
Christmann. Ann. XII, 165; Acta fac. theol. I, 68—74; Stuttgart, Staatsarchiv,
religionssachen L. 27. 1280
— Iohann Kasimir ernennt für die erste lektur in fac. theol. den dr. loh. Iak.
Grynaeus [ebenso für die zweite dr. Georg Sohnius]. Ann. XII, 167v und 168.
Vgl. Acta fac. theol. 1. c. f. 83. — Ueber die berufung des Grynaeus soll das
Basler missivbuch a. 1584 — 1586 mancherlei enthalten, nach Hautz II, 121. 1281
iuli 11. Univ. berichtet, sie habe sich sehr über die anzeige des dr. Sohnius
gewundert, dass er morgen seine professio beginnen werde, während der bescheid
auf ihre bitte um belassung Marbach's und Schopper's in ihren ämtern noch aus-
stehe. Sie bittet, Sohnius zu befehlen, dass er sein auspicium einstelle. Ann. XII,
170. — Die kanzlei eröffnete sofort dem rektor, dass der fürst auf der entfernnng
Marbach's und Sohn's auspicium bestehe. Was den eid betreffe [s. iuli 14. sub 2],
beabsichtige er nicht, die professoren, welche bei demselben bleiben wollten, mit
gewalt daran zu hindern;. aber die, welche ihn zwar geleistet, ietzt iedoch zu besserer
einsieht gekommen seien, und die neu anzustellenden sollten von ihm befreit sein.
Der rektor theilte gleich nach der rückkehr aus der kanzlei Sohn mit, dass er
morgen seine Vorlesungen beginnen könne. 1282
— Phil. Marbaeh und Iak. Schopper danken rektor und senat für die gewährte
Unterstützung. Sie sind überzeugt, dass ihre gegen die Statuten erfolgte entlassung
die billigung derselben nicht gefunden hat, und bitten um ein zeugniss, dass die-
selbe gegen den willen des Senats und allein deswegen erfolgt ist, weil sie von dem
wahren bekenntniss nicht lassen wollten. Ferner bitten sie, ihnen abschritten von
dem protokoll der neulichen disputation, deren sich die gegner derselben sehr be-
rühmen, zu geben, um sie in die akten ihrer fakultät einzutragen. Ann. XII, 1°J >
Stuttgart, Staatsarchiv, religionssachen L. 27; gedr.: bd. I, 320 nr. 211. 1283
iuli 27. Univ. bittet den administrator [nachdem am 17. den lutherischen
Predigern ihre entlassung angezeigt worden] um belassung wenigstens von zwel
kirchendienern ihres glaubens, «dieweil wir uns mit hertz und gemüet zu der le
bekennen». Abschrift: Stuttgart 1. c; gedr.: bd. I, 321 nr. 212. — Bei der ver-