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FRIEDRICH IV.

befördert worden, darunter 235 fremde, 118 sapientisten, 5 «Selsani», 1 alumnus
prineipis und 2, «so extraordinarie ad tempus obangeregter niassen im paedagogio
underbalten worden». Karlsruhe, G. L. A., copialb. nr. 622 f. 60. 1440

1600.
ian. 17. Theologische fakultät beklagt sich bei dem Senate über die un-
gemeine belastung durch die von ihr geforderte zensur theologischer werke. Acta
fac. theol. I, 154; gedr.: bd. I, 345 nr. 225, irrig zu 1601. 1441

ian. 24. Univ. berichtet dem kurf., dass mag. Herrn. Benneeherus, ausser-
ordentlicher professor des Hebraeischen, der sich gröblich wider ihre Statuten ver-
gangen, u. a. die thüren des kontuberniums, darin er mit Studenten nachts gezecht,
mit der axt eingeschlagen, die citation des Senats verlacht und die ganze univ. dif-
famirt hat, auf 10 iahre relegirt worden sei. Ann. XX, 189. ' 1442

febr. 27. Eektor, dekane und professoren der vier fakultäten bezeugen,
dass Thomas Erastus, dr. med., früher professor in Heidelberg, 3200 fl. ausgesetzt
habe, damit von den 160 fl. zinsen zwei Stipendiaten in Heidelberg und zwei in
Basel unterhalten würden, und sie bestimmen die Verwendung dieser Stipendien.
Ann. XX, 198v. 1443

iuni 6. Kurf. kanzlei fordert in Zuschriften an die einzelnen fakultäten bericht,
welche einrichtung zu treffen sei, dass die Studien in den drei oberen fakultäten
in vier und in der philosophischen in drei iahren absolvirt werden könnten. Ann.
XX, 227-228v; gedr.: bd. I, 333 nr. 223. 1444

iuli 3. Senat sendet die von den fakultäten [den theologen iuni 16., den
iuristen iuni 30. etc.] eingelangten berichte mit einem begleitschreiben an den
kurfürsten. Ibid. 229-240V; gedr.: bd. I, 334 nr. 224. 1445

iuli 23. Univ. — von kurf. kanzlei 6. iuni befragt, wie es anzufangen sei,
«daß man im contubernio alzeit zwantzig disch underschiedlichen kostgelts haben
möcht, also daß von den armen- burschanten sechs batzen, von mittelmessigen ein
halber gülden, von habigern aber zwölf batzen wöchentlich einzunemmen» — über-
sendet einen von dr. Grav, dem mehriährigen provisor contubernii, verfassten ent-
wurf und begründet zugleich ihre in einigen punkten abweichende meinung. Sie
verhehle sich iedoch nicht, dass durchgreifende änderungen nur dann möglich seien,
wenn der finanziellen noth abgeholfen würde, und sie bitte den kurf., dazu 2 — 3000 n.
zinsenfrei zu leihen. Ann. XX, 222v. 1446

aug. 8. Kurf. zeigt an, dass er 1333 fl. bestimmt habe, um die vorstadt
mit mauern und graben zu umfrieden. Wie die übrigen stände des landes das
ihrige dazu beitragen würden, so hoffe er auch auf den guten willen der univ.
Sie solle deshalb ein register ihrer angehörigen fertigen und die einzelnen ie nach
vermögen ihre freiwilligen beitrage einzeichnen lassen. Dieienigen, deren häuser,
gärten und platze in der vorstadt besonders durch die befestigung geschützt werden,
sollen ausser diesem freiwilligen beitrag noch eine bestimmte summe ie nach der
grosse des platzes nach anordnung des bürgermeisters und rathes zahlen. Ann. aa,
267v; gleichzeitige kopie: cod. Heid. 388, 45 (käst. 529) C. — Man beschloss ab-
zuwarten, was die anderen thun würden. Die im nächsten iahre erhobene kolles e
ergab So1/» fl. Vgl. Mitth. z. gesch. d. Heid. Schlosses. I (1885), s. 6. 1W
 
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