1599—1602. 175
oct. 2. Univ. bittet den kurf. um Untersuchung der beschwerden einiger
Studenten, welche, als sie im hopfengarten dem exerziren der bürger zuschauen
wollten, von dem offizier gröblich beleidigt wurden. Ann. XX, 257. ■— Kurf. befahl
oct. 23, das thor im hopfengarten solle verschlossen bleiben, damit kein unberufener
hinein komme. 1448
Oct. 26. Univ. stellt dem kurf. vor, dass eine erlaubniss an den buchdrucker
Gotthard Vögelin, nicht allein etliche bücher, sondern auch der professoren orationes,
carmina und theses sub censura decanorum drucken zu dürfen, allerdings die ärmeren
hier ansässigen buchdrucker, wie namentlich Lancelottus und Leo sehr schädigen
würde. Früher hätten die vornehmen drucker wie Mathiß Harnisch und Comelinus
dergleichen geringe Sachen gar nicht oder nur selten gedruckt und Vögelin sei gleich-
falls ein vermöglieher mann, der durch diese druckarbeiten nur von anderen grossen
arbeiten zum nachtheil der univ. abgezogen werden würde. Ann. XX, 26lv. 1449
1601.
iuni 26. Kurf. weist den Senat an, dem prof. Herrn. Witekind, der nun
40 iahre [zuletzt seit 1584 die mathematik] öffentlich gelehrt habe, 78 iahre alt
sei und sein amt nicht mehr versehen könne, dennoch sein einkommen auf lebenszeit
zu lassen. Acta fac. art. IV, 149; extr. (Büttinghausen) Progr. memorabilium ord.
philos. part. II. exhibens (Heid. 1783), p. 36. 1450
. Seit dem Schlüsse des amtsiahres 1601 kommen die «Annales eorum, quae
acta scriptave sunt in acad. lit. Heidelb.» in eigenthümliche Unordnung. Der Syn-
dikus lic. loh. Trigel trägt nur den anfang der Annalen ein, z. B. bd. XXI nur
für 1601 dec. 21. bd. XXII nur für 1602 dec. 20.— 26.bd., XXIII nur für 1603 dec.
20.—1604 ian. 19. und lässt den räum für die späteren ereignisse und Verhandlungen
aus den betr. iahren offen. Diese sind aber erst im iahre 1619 auf befehl des
Senats durch den damaligen Syndikus dr. Wolfg. Heinr. Beyer aus den Protokollen
nachträglich zusammengeschrieben worden, «completa et mundata» (cf. Ann. XXI,
2. 119; XXIL 5; XXIII, 17v). in bd. XXIV und XXV, welche die zeit von 1604
dec. 20. bis 1607 dec. 9. umfassen, ist wieder alles von Trigels hand, während die an-
nalen 1607 dec. 21. (XXV, 80) — 1608 nov. 23. zwar «a Trigelio conscripti» aber
«a syndico d. Beyero mundati sunt». Im bd. XXVI sind die annalen für 1609
(vgl. unten 1609 febr. 1.) ganz von Trigel geschrieben, der auch noch im bd. XXVII
die von 1610 beginnt; aber schon f. 23 setzt mit 1610 märz 26. das von
Beyer «mundata et completa» wieder ein und zwar bis zum ende des iahres: 1610
dec. 20. Das verhältniss der arbeiten Trigels und Beyers lässt sich für die folgenden
iahre nicht feststellen, da die für die zeit von 1610 dec. 21 bis 1616 dec. 20. ge-
führten Protokolle [s. u. 1620 sept. 5.] verloren gegangen sind. Der nächste bd.
XXVIII, welcher mit 1616 dec. 21. beginnt, ist von Beyer selbst verfasst (conscripta).
1602.
Mn. 18. Univ. beantwortet eine anfrage der univ. Rostock: wittwen und
*mder der professoren und univ.-verwandten gemessen, so lange sie in ihrem stände
etben, Privilegien, immunitaeten und Jurisdiktion der univ. Professoren und andere
g leaer der univ. sind, wenn sie fortziehen, von ihren hiesigen gütern den «abschoß»
geben nicht schuldig. Niemals ist von fremden, welche hier hinterlassenschaften
rstorbener univ.-glieder abgeholt, eine nachsteuer begehrt worden. Ann. XXI, 17.
1451
apr. 2. Kurf. beantwortet die vorschlage der theologischen fak. [vgl. 1600 -
1-J in bezug auf die von ihm verlangte aitfstellung eines curriculum studiorum.
*nn- XXI, 39 gedr.: bd. I, 346 nr. 226. 1452
oct. 2. Univ. bittet den kurf. um Untersuchung der beschwerden einiger
Studenten, welche, als sie im hopfengarten dem exerziren der bürger zuschauen
wollten, von dem offizier gröblich beleidigt wurden. Ann. XX, 257. ■— Kurf. befahl
oct. 23, das thor im hopfengarten solle verschlossen bleiben, damit kein unberufener
hinein komme. 1448
Oct. 26. Univ. stellt dem kurf. vor, dass eine erlaubniss an den buchdrucker
Gotthard Vögelin, nicht allein etliche bücher, sondern auch der professoren orationes,
carmina und theses sub censura decanorum drucken zu dürfen, allerdings die ärmeren
hier ansässigen buchdrucker, wie namentlich Lancelottus und Leo sehr schädigen
würde. Früher hätten die vornehmen drucker wie Mathiß Harnisch und Comelinus
dergleichen geringe Sachen gar nicht oder nur selten gedruckt und Vögelin sei gleich-
falls ein vermöglieher mann, der durch diese druckarbeiten nur von anderen grossen
arbeiten zum nachtheil der univ. abgezogen werden würde. Ann. XX, 26lv. 1449
1601.
iuni 26. Kurf. weist den Senat an, dem prof. Herrn. Witekind, der nun
40 iahre [zuletzt seit 1584 die mathematik] öffentlich gelehrt habe, 78 iahre alt
sei und sein amt nicht mehr versehen könne, dennoch sein einkommen auf lebenszeit
zu lassen. Acta fac. art. IV, 149; extr. (Büttinghausen) Progr. memorabilium ord.
philos. part. II. exhibens (Heid. 1783), p. 36. 1450
. Seit dem Schlüsse des amtsiahres 1601 kommen die «Annales eorum, quae
acta scriptave sunt in acad. lit. Heidelb.» in eigenthümliche Unordnung. Der Syn-
dikus lic. loh. Trigel trägt nur den anfang der Annalen ein, z. B. bd. XXI nur
für 1601 dec. 21. bd. XXII nur für 1602 dec. 20.— 26.bd., XXIII nur für 1603 dec.
20.—1604 ian. 19. und lässt den räum für die späteren ereignisse und Verhandlungen
aus den betr. iahren offen. Diese sind aber erst im iahre 1619 auf befehl des
Senats durch den damaligen Syndikus dr. Wolfg. Heinr. Beyer aus den Protokollen
nachträglich zusammengeschrieben worden, «completa et mundata» (cf. Ann. XXI,
2. 119; XXIL 5; XXIII, 17v). in bd. XXIV und XXV, welche die zeit von 1604
dec. 20. bis 1607 dec. 9. umfassen, ist wieder alles von Trigels hand, während die an-
nalen 1607 dec. 21. (XXV, 80) — 1608 nov. 23. zwar «a Trigelio conscripti» aber
«a syndico d. Beyero mundati sunt». Im bd. XXVI sind die annalen für 1609
(vgl. unten 1609 febr. 1.) ganz von Trigel geschrieben, der auch noch im bd. XXVII
die von 1610 beginnt; aber schon f. 23 setzt mit 1610 märz 26. das von
Beyer «mundata et completa» wieder ein und zwar bis zum ende des iahres: 1610
dec. 20. Das verhältniss der arbeiten Trigels und Beyers lässt sich für die folgenden
iahre nicht feststellen, da die für die zeit von 1610 dec. 21 bis 1616 dec. 20. ge-
führten Protokolle [s. u. 1620 sept. 5.] verloren gegangen sind. Der nächste bd.
XXVIII, welcher mit 1616 dec. 21. beginnt, ist von Beyer selbst verfasst (conscripta).
1602.
Mn. 18. Univ. beantwortet eine anfrage der univ. Rostock: wittwen und
*mder der professoren und univ.-verwandten gemessen, so lange sie in ihrem stände
etben, Privilegien, immunitaeten und Jurisdiktion der univ. Professoren und andere
g leaer der univ. sind, wenn sie fortziehen, von ihren hiesigen gütern den «abschoß»
geben nicht schuldig. Niemals ist von fremden, welche hier hinterlassenschaften
rstorbener univ.-glieder abgeholt, eine nachsteuer begehrt worden. Ann. XXI, 17.
1451
apr. 2. Kurf. beantwortet die vorschlage der theologischen fak. [vgl. 1600 -
1-J in bezug auf die von ihm verlangte aitfstellung eines curriculum studiorum.
*nn- XXI, 39 gedr.: bd. I, 346 nr. 226. 1452