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1681—1682. 215

verweis zu geben, dem kurf. darüber zu berichten, aber auch zu betonen, dass man
sich mit ausnähme dieses falles keiner ungebührlichkeit bei disputationen erinnere.
Ibid. f. 236. 1742

1682.
ian. 2. Kurf. erlässt ein mandat gegen das duelliren, indem er sowohl dem
forderer als dem geforderten, falls dieser annimmt, sofortige dienstentlassung und
landesverweisung, auch den Sekundanten strafe androht. Ann. XXXVII, 145—150.
— Senat [vgl. 1681 sept. 14.] beschloss ian. 11., dies mandat anschlagen, mehrere
exemplare an die tische vertheilen und einige zur künftigen nachricht ins archiv legen
zu lassen. Ann. XXXVIa, H. 1743

ian. 4. Senat bewilligt der phil. fak., dass zur Verwahrung ihres seepters
und ihrer bücher ein kästlein angefertigt werde. Ann. XXXVIa, 8. 1744

febr. 22. Senat beschliesst, dem prof. Thulmaier, von dem angezeigt. worden
war, dass er seinen «professorenrock» dem oberiägermeister von Venningen zu der
am hof angestellten «ergötzlichkeit» geliehen und dass dieser darin agirt habe,
deswegen einen verweis zu ertheilen. Ann. XXXVI», 52. 1745

märz 31. Senat beschliesst, das oberamt Alzei zu bitten, nochmals im beisein
des univ.-kollektors zu untersuchen, was es mit dem gespenste in dem hause der
univ. zu Dalsheim für eine bewandtniss habe, da es wahrscheinlich sei, dass der
dortige beständer die sache betrügerisch veranstaltet habe, um das haus in bösen
ruf zu bringen und sich so an der univ. für abweisung eines gesuchs zu rächen.
Ann. XXXVIa, 74. 1746

niai 17. Senat beschliesst, dagegen zu remonstriren, dass durch kurf. reskript
einem Franzosen die ausschliessliche berechtigung zur ertheilung des tanzunterrichts
ertheilt werde, und zu bitten, dass demselben untersagt werde, den Unterricht des
morgens zu geben, da zu dieser zeit die studiosen kollegien und lektionen besuchen
sollen. Ann. XXXVIa, 89. XXXVII, 193. ■ 1747

mal 31. Senat beschliesst, die specula mathematica oben auf der bursch ab-
nehmen und in das nosokomium übertragen zu lassen. Ann. XXXVIa, 93. 1743

limi 7. Dr. Fabritius theilt im senat ein schreiben Pufendorfs [d. Stock-
holm mai 15.] mit, worin er sagt, es wäre ihm lieb, wenn die univ. auf sein haus
Lvgl. 1681 oet. 15.] ein angebot machen würde, da er dessen beschaffenheit ia nicht
mehr genau kenne und deshalb nicht im stände sei, einen preis zu setzen. Früher
habe ihm ein freund 1000 rthlr. geboten, doch wolle er die univ. keineswegs über-
vortheilen. Ann. XXXVIa, 95. — Vgl. 1683 märz 9. 1749

■— Senat beschliesst auf anzeige des bibliothekars Clötei-, dass die buchdrucker
kerne Pflichtexemplare abliefern, von denselben ein verzeichniss der von ihnen ge-
druckten Schriften zu verlangen. Dagegen hält man nicht für rathsam, ietzt schon
den kurf., wie rektor vorschlägt, um die doubletten seiner bibliothek und die ihm
Ton den doktoranden zugehenden Schriften zu bitten. Ann. XXXVIa, 96. — Vgl.
dec. 8. 1750

luli 1. Kurf. bestätigt der univ. und ihren verwandten die schatzungsfreiheit
1 rer guter unter der bedingung, dass alliährlich ein verzeichniss derselben eingereicht
werde. Orig. mit siege! in kapsei an blauen und weissen seidensehnüren: sehr. II,
 
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