musste in der Neufassung des Weilheimer Regulativs aus
dem Jahre 1970 angesichts des schon eingeschränkten
und weiterhin gefährdeten Bestandes nochmals betont
werden, „nicht nur die Orgelprospekte als Kunstdenk-
mäler, sondern auch die Werke als Klangdenkmäler zu
erhalten."9
Am Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege
(NLD) ist die Orgeldenkmalpflege seit 1998 als so ge-
nanntes Spezialgebiet angesiedelt. Über dessen Auf-
gaben sowie die Bedeutung der Orgeln als Kunst- und
Klangdenkmale informiert ein Faltblatt, das 2001 vom
NLD herausgegeben wurde (siehe nebenstehend).10 Für
eine qualitätsorientierte Dienstleistung im Bereich der
Orgeldenkmalpflege ist allerdings nicht allein die perso-
nelle Ausstattung von großer Bedeutung. Die oben
angesprochenen Informationsressourcen, das heißt For-
schungsleistungen, Archivarbeiten, Erfassungen und
Dokumentationen müssen in verwertbarer Form vorlie-
gen, stellen sie doch eine unverzichtbare Arbeitsgrund-
lage dar. Dem NLD steht hierfür eine durch das Ministe-
rium für Wissenschaft und Kultur finanzierte umfangrei-
che Datenbank (ORDA) zur Verfügung, die an der
Technischen Universität Berlin unter der Leitung von
Prof. Dr. Uwe Pape entwickelt worden ist. Zu über 5.000
Orgeln sind in ca. 25.000 Datensätzen Angaben enthal-
ten, die eine grundlegende Information über die Ge-
schichte eines Instruments bzw. die Orgelgeschichte
einer Kirche liefern.
Die Orgeldatenbank ist auf diese Weise eine wichtige
Basis für ein zukunftsorientiertes und langfristig anvisier-
tes Projekt des NLD: ein Inventar der denkmalwerten
Orgeln in Niedersachsen. Während ORDA, einer Tomo-
graphie gleich, historische Schnitte durch die Geschichte
eines Instruments legt, soll das Inventar den Zustand
einer Orgel, den Erhaltungsgrad der historischen Sub-
stanz und deren zeitliche Schichtung dokumentieren.
Auf der Grundlage dieses Befundes und vor dem
Hintergrund der Orgelbaugeschichte soll es außerdem
Erläuterungen zum Denkmalwert der Instrumente ent-
halten. Mehrere Fragen knüpfen sich aber unmittelbar an
ein solches Projekt: Orgeln befinden sich meist im Besitz
der Kirchen, für die in Fragen des Denkmalschutzes
rechtliche Sonderregelungen gelten, die durch das
besondere Verhältnis von Staat und Kirche begründet
sind. Außerdem stehen Orgeln in geschlossenen
Räumen, meist in Kirchen, gehören somit zu deren
Ausstattung. Was bedeuten diese beiden Sachverhalte
für die inventarisatorische Beschäftigung mit Orgeln?
Nach welchen Kriterien bestimmt sich schließlich der
Denkmalwert, wenn die Orgel als ein solch komplexes
Kulturdenkmal gelten muss, wie sie oben charakterisiert
worden ist? Wie muss sich das öffentliche Erhaltungs-
interesse begründen lassen, das letztlich Voraussetzung
für die Bezuschussung einer Maßnahme durch Landes-
oder gar Bundesmittel ist?
Diesen und weiteren Fragen soll in diesem Arbeitsheft
nachgegangen werden. Die Erläuterung und die
Diskussion der Grundlagen und Methoden erfolgen am
Beispiel der Orgeln des Landkreises Nienburg im
Regierungsbezirk Hannover, der für das Erfassungspro-
jekt ausgewählt worden ist. Im ersten Halbjahr 2002
wurden die Instrumente in den Pfarr- und Filialkirchen
im Kreisgebiet erfasst und nach einem einheitlichen
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