86 Vgl. FISCHER 1991, S. 108-112, mit Illustration und Erläu-
terung verschiedener Bauweisen von Kegelladen; vgl. allgemein
auch: REICHLING 2001, S. 11-13; WILLIAMS & OWEN 1988, S.
24, 27; ADELUNG 1988, S. 131-136; KLOTZ 1979, S. 30-32.
87 Vgl. Barkerhebel, Anm. 84.
88 Vgl. Kap. C, S. 64f.
89 Einen anschaulichen Überblick bietet VOGEL 1997 anhand
von 76 vorgestellten Orgeln aus Niedersachsen; vgl. auch
REICHLING 2001, S. 22; FISCHER 1991, S. 131-135; ADELUNG
1982, S. 172.
90 VOGEL 1997, S. 308-311, 362.
” Vgl. FALTBLATT ORGEL 2002.
92 Vgl. REICHLING 1987, S. 251-380, der ausführlich auf
Vorbilder und Stileinordnungen, aber auch auf die Rekrutierung
der Musterblätter durch andere Orgelbauer eingeht. Es finden
sich u. a. Betriebe in Deutschland, Österreich, Italien und der
Schweiz, z.B. der des Orgelbauers Carl Theodor Kuhn in Männe-
dorf. Im Archiv der heutigen Firma Orgelbau Kuhn sind sämtli-
che 58 Blätter aus der Laukhuff'schen Sammlung vorhanden,
vgl. JAKOB 1983, mit einem Faksimile-Nachdruck. Vgl. auch
Kapitel C, S. 62f. und 106f. zum Prospekt der Orgel in Eitzen-
dorf, die in großer formal-stilistischer Nähe zu Blatt 40 der
Sammlung steht.
93 Der bei SCHWARTZ 1995, S. 428-446 gegebene Überblick
verdeutlicht die Vielgestaltigkeit der Orgeln, die von den 1920er
bis in die 1960er Jahre entstanden sind. Das pauschalisierende
Schlagwort „neobarock" wird dieser Vielfalt und der histori-
schen Realität schon grundsätzlich nicht gerecht. In unserem
Zusammenhang wird es daher als vereinfachende Umschrei-
bung einer „Epoche" des Orgelbaus verwendet: „Die Epoche
des Orgelbaues der Nachkriegszeit erscheint nach rund vier
Jahrzehnten allmählich als abgeschlossen, denn in den letzten
Jahren hat sich der Orgelbau deutlich gewandelt", so auch
BALZ 1999, S. 17. Tatsächlich vollzog sich mit Anfängen in den
1980er Jahren eine Hinwendung - man mag auch sagen: Re-
Orientierung - zu einem mehr romantischen Klangbild, mit
Betonung der Grundtönigkeit, Reduzierung der Obertonregister
und Einbindung von Lingualregistern vor allem französischer
Bauart. Instrumente mit französischer bzw. französisch-sympho-
nischer Ausrichtung im Geiste des bedeutenden Orgelbauers
Aristide Cavaille-Coll (1811-1899), aber in den letzten Jahren
auch verstärkt deutsch-romantischer Prägung, lösten den „neo-
barocken" Orgeltyp im Sinne der Orgelbewegung ab. So lässt
sich auch aufgrund dieses Paradigmenwechsels eine epochale
Zäsur ziehen, die im Sinne einer historischen Grenze die
Beschäftigung der Denkmalpflege mit einem in sich geschlosse-
nen historischen Phänomen ermöglicht.
94 Zu neuen Materialien vgl. SCHWARTZ 1995, S. 427. Einen
Einblick in die „Fülle von modernen Gestaltungsmöglichkeiten
des Orgelprospekts" (S. 17) vermittelt ADELUNG 1972.
Abgebildet sind Instrumente der 1950er, vor allem aber 1960er
Jahre. Über die Prospekte hinaus enthält diese Veröffentlichung
der Gesellschaft der Orgelfreunde aber auch die Dispositionen
der gezeigten Orgeln, was deren - grobe - Zuordnung zu den
damaligen klanglichen Vorstellungen ermöglicht. Insofern ver-
deutlicht sich hier die kulturgeschichtlich bedeutsame
Koppelung des kunst- und klanggeschichtlichen Denkmalwer-
tes, der die Orgeln als Zeugnisse einer in sich geschlossenen
Phase der Orgelbaugeschichte ausweist.
95 Vgl. SCHMID 1991, S. 103-107.
96 Vgl. ADELUNG 1982, S. 136-138; KLOTZ 1975, S. 36f.
97 REICHLING 2001, S. 180f.
98 Vgl. LOHMANN 1982.
99 In vielen Fällen machte eine unerwartet frühe Materialermü-
dung den Austausch der ursprünglich zukunftsträchtigen Neue-
rungen nötig. Meist kehrte man dann zu eben jenen „klassi-
schen" Materialien zurück, die technisch und musikalisch den
größtmöglichen Nutzen bringen.
,0° KLAIS 1995, S. 219-262.
’01 JÄGER 1995, S. 299f.
102 Vgl. SCHMIDT 1992, S. 16-27; MAHRENHOLZ 1931.
103 Vgl. z. B. SUPPER 1957, S. 39f.
,04 Vgl. FALTBLATT ORGEL 2002.
105 Vgl. FALTBLATT ORGEL 2002.
,08 REICHLING 2001, S. 179.
107 In dieser konkreten Ausgestaltung war die klangliche
Konzeption solcher Instrumente nicht historisch belegbar, vgl. z.
B. SCHWARTZ 1995, S. 427. Die oben aufgegriffene Charak-
terisierung „neobarock" soll daher auch lediglich die klangliche
Ausrichtung und die dahinter stehende ideelle Basis dieser
Praxis umreißen, ohne dass diese im wissenschaftlichen Sinn der
methodische Ansatz für rekonstruierende Neubauten gewesen
wäre.
™ GOEBEL 1975, S.69-80, insb. S. 77-80.
B Methodischer Teil
Zur rechtlichen Situation der Orgeldenkmalpflege in
Niedersachsen
1 Daneben steht das weiter unten noch zu erläuternde, in der
Landesverfassung festgehaltene Staatsziel, vgl. Anm. 6.
2 Vgl. Abschnitt A, S. 7 mit Anm. 6.
3 Vgl. MÜLLER 2002, S. 198 und den Abschnitt Orgeldenkmal-
pflege in Niedersachsen in FALTBLATT ORGEL 2002.
4 Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich eingehend KREMER
2001.
5 KREMER 2001, S. 3. Geregelt ist dies zunächst über Art. 4 Abs.
1f. GG, insbesondere aber über Art. 140 GG in Verbindung mit
Art. 137 WRV.
6 Art. 6 NV.
7 SCHMALTZ & WIECHERT 1998, S. 35, RNr. 74.
8 SCHMALTZ & WIECHERT 1998, S. 35, RNr. 74.
9 Vgl. KREMER 2001, S. 83.
10 SCHMALTZ & WIECHERT 1998, S. 288, RNr. 3 zu § 36.
" SCHMALTZ & WIECHERT 1998, S. 288, RNr. 3 zu § 36. Die
Regelungen können je nach Bundesland bzw. Landeskir-
che/Diözese unterschiedlich ausfallen und zu entsprechend
abweichenden praktischen Empfehlungen führen. Die vom Amt
für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche in Hessen und
Nassau herausgegebenen Richtlinien für Denkmalorgeln führen
z. B. aus: „Die Beurteilung von Orgeln im Hinblick auf den
Denkmalschutz ist Sache der einvernehmlichen Beurteilung
durch die zuständigen staatlichen und kirchlichen Stellen. Die
203
terung verschiedener Bauweisen von Kegelladen; vgl. allgemein
auch: REICHLING 2001, S. 11-13; WILLIAMS & OWEN 1988, S.
24, 27; ADELUNG 1988, S. 131-136; KLOTZ 1979, S. 30-32.
87 Vgl. Barkerhebel, Anm. 84.
88 Vgl. Kap. C, S. 64f.
89 Einen anschaulichen Überblick bietet VOGEL 1997 anhand
von 76 vorgestellten Orgeln aus Niedersachsen; vgl. auch
REICHLING 2001, S. 22; FISCHER 1991, S. 131-135; ADELUNG
1982, S. 172.
90 VOGEL 1997, S. 308-311, 362.
” Vgl. FALTBLATT ORGEL 2002.
92 Vgl. REICHLING 1987, S. 251-380, der ausführlich auf
Vorbilder und Stileinordnungen, aber auch auf die Rekrutierung
der Musterblätter durch andere Orgelbauer eingeht. Es finden
sich u. a. Betriebe in Deutschland, Österreich, Italien und der
Schweiz, z.B. der des Orgelbauers Carl Theodor Kuhn in Männe-
dorf. Im Archiv der heutigen Firma Orgelbau Kuhn sind sämtli-
che 58 Blätter aus der Laukhuff'schen Sammlung vorhanden,
vgl. JAKOB 1983, mit einem Faksimile-Nachdruck. Vgl. auch
Kapitel C, S. 62f. und 106f. zum Prospekt der Orgel in Eitzen-
dorf, die in großer formal-stilistischer Nähe zu Blatt 40 der
Sammlung steht.
93 Der bei SCHWARTZ 1995, S. 428-446 gegebene Überblick
verdeutlicht die Vielgestaltigkeit der Orgeln, die von den 1920er
bis in die 1960er Jahre entstanden sind. Das pauschalisierende
Schlagwort „neobarock" wird dieser Vielfalt und der histori-
schen Realität schon grundsätzlich nicht gerecht. In unserem
Zusammenhang wird es daher als vereinfachende Umschrei-
bung einer „Epoche" des Orgelbaus verwendet: „Die Epoche
des Orgelbaues der Nachkriegszeit erscheint nach rund vier
Jahrzehnten allmählich als abgeschlossen, denn in den letzten
Jahren hat sich der Orgelbau deutlich gewandelt", so auch
BALZ 1999, S. 17. Tatsächlich vollzog sich mit Anfängen in den
1980er Jahren eine Hinwendung - man mag auch sagen: Re-
Orientierung - zu einem mehr romantischen Klangbild, mit
Betonung der Grundtönigkeit, Reduzierung der Obertonregister
und Einbindung von Lingualregistern vor allem französischer
Bauart. Instrumente mit französischer bzw. französisch-sympho-
nischer Ausrichtung im Geiste des bedeutenden Orgelbauers
Aristide Cavaille-Coll (1811-1899), aber in den letzten Jahren
auch verstärkt deutsch-romantischer Prägung, lösten den „neo-
barocken" Orgeltyp im Sinne der Orgelbewegung ab. So lässt
sich auch aufgrund dieses Paradigmenwechsels eine epochale
Zäsur ziehen, die im Sinne einer historischen Grenze die
Beschäftigung der Denkmalpflege mit einem in sich geschlosse-
nen historischen Phänomen ermöglicht.
94 Zu neuen Materialien vgl. SCHWARTZ 1995, S. 427. Einen
Einblick in die „Fülle von modernen Gestaltungsmöglichkeiten
des Orgelprospekts" (S. 17) vermittelt ADELUNG 1972.
Abgebildet sind Instrumente der 1950er, vor allem aber 1960er
Jahre. Über die Prospekte hinaus enthält diese Veröffentlichung
der Gesellschaft der Orgelfreunde aber auch die Dispositionen
der gezeigten Orgeln, was deren - grobe - Zuordnung zu den
damaligen klanglichen Vorstellungen ermöglicht. Insofern ver-
deutlicht sich hier die kulturgeschichtlich bedeutsame
Koppelung des kunst- und klanggeschichtlichen Denkmalwer-
tes, der die Orgeln als Zeugnisse einer in sich geschlossenen
Phase der Orgelbaugeschichte ausweist.
95 Vgl. SCHMID 1991, S. 103-107.
96 Vgl. ADELUNG 1982, S. 136-138; KLOTZ 1975, S. 36f.
97 REICHLING 2001, S. 180f.
98 Vgl. LOHMANN 1982.
99 In vielen Fällen machte eine unerwartet frühe Materialermü-
dung den Austausch der ursprünglich zukunftsträchtigen Neue-
rungen nötig. Meist kehrte man dann zu eben jenen „klassi-
schen" Materialien zurück, die technisch und musikalisch den
größtmöglichen Nutzen bringen.
,0° KLAIS 1995, S. 219-262.
’01 JÄGER 1995, S. 299f.
102 Vgl. SCHMIDT 1992, S. 16-27; MAHRENHOLZ 1931.
103 Vgl. z. B. SUPPER 1957, S. 39f.
,04 Vgl. FALTBLATT ORGEL 2002.
105 Vgl. FALTBLATT ORGEL 2002.
,08 REICHLING 2001, S. 179.
107 In dieser konkreten Ausgestaltung war die klangliche
Konzeption solcher Instrumente nicht historisch belegbar, vgl. z.
B. SCHWARTZ 1995, S. 427. Die oben aufgegriffene Charak-
terisierung „neobarock" soll daher auch lediglich die klangliche
Ausrichtung und die dahinter stehende ideelle Basis dieser
Praxis umreißen, ohne dass diese im wissenschaftlichen Sinn der
methodische Ansatz für rekonstruierende Neubauten gewesen
wäre.
™ GOEBEL 1975, S.69-80, insb. S. 77-80.
B Methodischer Teil
Zur rechtlichen Situation der Orgeldenkmalpflege in
Niedersachsen
1 Daneben steht das weiter unten noch zu erläuternde, in der
Landesverfassung festgehaltene Staatsziel, vgl. Anm. 6.
2 Vgl. Abschnitt A, S. 7 mit Anm. 6.
3 Vgl. MÜLLER 2002, S. 198 und den Abschnitt Orgeldenkmal-
pflege in Niedersachsen in FALTBLATT ORGEL 2002.
4 Mit dieser Fragestellung beschäftigt sich eingehend KREMER
2001.
5 KREMER 2001, S. 3. Geregelt ist dies zunächst über Art. 4 Abs.
1f. GG, insbesondere aber über Art. 140 GG in Verbindung mit
Art. 137 WRV.
6 Art. 6 NV.
7 SCHMALTZ & WIECHERT 1998, S. 35, RNr. 74.
8 SCHMALTZ & WIECHERT 1998, S. 35, RNr. 74.
9 Vgl. KREMER 2001, S. 83.
10 SCHMALTZ & WIECHERT 1998, S. 288, RNr. 3 zu § 36.
" SCHMALTZ & WIECHERT 1998, S. 288, RNr. 3 zu § 36. Die
Regelungen können je nach Bundesland bzw. Landeskir-
che/Diözese unterschiedlich ausfallen und zu entsprechend
abweichenden praktischen Empfehlungen führen. Die vom Amt
für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche in Hessen und
Nassau herausgegebenen Richtlinien für Denkmalorgeln führen
z. B. aus: „Die Beurteilung von Orgeln im Hinblick auf den
Denkmalschutz ist Sache der einvernehmlichen Beurteilung
durch die zuständigen staatlichen und kirchlichen Stellen. Die
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