Auetal-Hattendorf, Landkreis Schaumburg, Ev. Kirche St. Eligius
203
Restaurierung
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind zwei
Restaurierungsphasen zu nennen: Die erste Phase
1920-22 umfasste in erster Linie Maßnahmen an den
Malereien des Chors, während die zweite Phase 1927
das südliche Seitenschiff betraf.14
Zunächst wurden die Malereien im Chorgewölbe
bearbeitet. Der Konservator des damaligen Regie-
rungsbezirks Cassel, Holtmeyer, berichtete dem Evan-
gelischen Konsistorium am 20. Dezember 1920: „Mit
den Wiederherstellungsarbeiten wurde bereits begon-
nen, die Arbeiten entsprechen im Allgemeinen der
Auffassung der Denkmalpflege. Am Chorgewölbe
wurde unter Leim- und Kalkanstrichen Rankenmalerei
entdeckt, die nur aufgefrischt wurde. Im Gewölbe
über dem Altar wurde eine Christusdarstellung hinzu-
gefügt, die „im Maßstab zum Ornament und in Son-
derheit zu den übrigen Figuren nicht ganz glücklich
ausgefallen ist aber als neue Zutat sich kennzeichnet
und als solche Geltung haben mag."15
Anschließend gab Holtmeyer Empfehlungen für die
Restaurierung der Wandmalereien: „Wenn auch die
Denkmalpflege nichts dagegen einzuwenden hat,
daß die Architekturteile der Malerei [im Apostelfries,
Anm. d. Verf.] aus dekorativen Gründen wieder her-
gestellt werden, so muß doch hierauf bestanden wer-
den, daß die Figuren innerhalb dieser Rahmen voll-
kommen unberührt [Herv. im Original] bleiben.
Fehlende Stellen der Gewandung können mit einem
neutralen Ton ausgelegt werden, der als Ergänzung
kenntlich ist. Der Versuch einer Wiederherstellung
könnte erfahrungsgemäß nur Schaden stiften und
den geschichtlichen und hohen künstlerischen Wert
des Originals stark beeinträchtigen. Dasselbe gilt von
den wesentlich besser erhaltenen figürlichen Male-
reien des Christopherus [I] und des Eremit mit La-
terne links und rechts neben dem Ostfenster des
Chores mit interessanten Einzelheiten der Darstellung,
über welche die weitere Freilegung noch Aufschluß
zu geben verspricht."16
Die Auffassung des Denkmalpflegers ist aus diesen
Äußerungen klar zu entnehmen. Er unterscheidet in
der Wertung zwischen den dekorativen und figürli-
chen Elementen der Malerei. Die architektonische
Rahmung dürfe rekonstruiert werden, wohl auch, um
den Zusammenhang und die Lesbarkeit zu gewähr-
leisten. Dagegen seien Übermalungen der Figuren zu
vermeiden.
Olbers hielt sich nicht an die Vorgaben, sondern über-
malte den gesamten Apostelfries der Südwand ein-
schließlich der Figuren. In einem weiteren Schreiben
an das Evangelische Konsistorium vom 25. März 1921
wies Holtmeyer darauf hin, dass „die 7 Apostelfiguren
an der Südseite des Chores ... bereits übermalt bzw.
durch neue Figuren ersetzt worden sind. Auch die
Konturen der übrigen Malereien sind ... teilweise
übermalt und ergänzt, wenn auch in einer.. Form, die
Chornordwand, Apostelfries, Detail. Spuren der Freilegung:
Schabspuren am Gewand.
sich zur Not vertreten läßt. ... Das Problem der
Konservierung von aufgedeckten Wandmalereien ist
nicht mehr neu. ... Eine Verdeckung des unberührt
gelassenen Originals durch eine Kopie gilt nicht allge-
mein als ein Mittel, das den Interessen der Wissen-
schaft u. denen des breiten Publikums am besten
gerecht wird."17
Die Erklärung der Gemeinde für die durchgeführte
Übermalung lag offenbar in einer Farbveränderung
bzw. einer Verblassung der Malereien, denn Holt-
meyer beschrieb, dass von seiner Seite nur Verfär-
bungen in kleineren Bereichen, in denen Mennige
verwendet wurde, nachzuweisen seien, er „ein
Verschwinden von Farben" dagegen nicht bemerkt
habe. Weiter heißt es: „Die Denkmalpflege glaubt
darauf hinweisen zu müssen, daß bei einer ganzen
Reihe von figürlichen Darstellungen der Kirche in
Hattendorf von bloßen unenträtselbaren Schatten
nicht die Rede sein kann. Nach Fertigstellung des rein
dekorativen Teils der Malerei hätte gemäß der münd-
lichen Vereinbarung eine erneute gemeinsame
Besichtigung stattfinden müssen, in der zu untersu-
chen gewesen wäre, was von den Malereien unbe-
rührt zu erhalten und was zu ergänzen bzw. neu zu
malen gewesen wäre. Das Verfahren hätte den beste-
henden Bestimmungen und sonst üblichem Brauch
besser entsprochen, und die Interessen der Wissen-
schaft u. der Gemeinde wären besser gewahrt gewe-
sen."18
Trotz der Kritik vonseiten der Denkmalpflege bestan-
den keine Überlegungen, die Übermalungen wieder
zu entfernen. Man beließ die ausgeführten Maßnah-
men. Die Arbeiten wurden im weiteren Verlauf aber
erst einmal ausgesetzt, bis auf Betreiben des
203
Restaurierung
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind zwei
Restaurierungsphasen zu nennen: Die erste Phase
1920-22 umfasste in erster Linie Maßnahmen an den
Malereien des Chors, während die zweite Phase 1927
das südliche Seitenschiff betraf.14
Zunächst wurden die Malereien im Chorgewölbe
bearbeitet. Der Konservator des damaligen Regie-
rungsbezirks Cassel, Holtmeyer, berichtete dem Evan-
gelischen Konsistorium am 20. Dezember 1920: „Mit
den Wiederherstellungsarbeiten wurde bereits begon-
nen, die Arbeiten entsprechen im Allgemeinen der
Auffassung der Denkmalpflege. Am Chorgewölbe
wurde unter Leim- und Kalkanstrichen Rankenmalerei
entdeckt, die nur aufgefrischt wurde. Im Gewölbe
über dem Altar wurde eine Christusdarstellung hinzu-
gefügt, die „im Maßstab zum Ornament und in Son-
derheit zu den übrigen Figuren nicht ganz glücklich
ausgefallen ist aber als neue Zutat sich kennzeichnet
und als solche Geltung haben mag."15
Anschließend gab Holtmeyer Empfehlungen für die
Restaurierung der Wandmalereien: „Wenn auch die
Denkmalpflege nichts dagegen einzuwenden hat,
daß die Architekturteile der Malerei [im Apostelfries,
Anm. d. Verf.] aus dekorativen Gründen wieder her-
gestellt werden, so muß doch hierauf bestanden wer-
den, daß die Figuren innerhalb dieser Rahmen voll-
kommen unberührt [Herv. im Original] bleiben.
Fehlende Stellen der Gewandung können mit einem
neutralen Ton ausgelegt werden, der als Ergänzung
kenntlich ist. Der Versuch einer Wiederherstellung
könnte erfahrungsgemäß nur Schaden stiften und
den geschichtlichen und hohen künstlerischen Wert
des Originals stark beeinträchtigen. Dasselbe gilt von
den wesentlich besser erhaltenen figürlichen Male-
reien des Christopherus [I] und des Eremit mit La-
terne links und rechts neben dem Ostfenster des
Chores mit interessanten Einzelheiten der Darstellung,
über welche die weitere Freilegung noch Aufschluß
zu geben verspricht."16
Die Auffassung des Denkmalpflegers ist aus diesen
Äußerungen klar zu entnehmen. Er unterscheidet in
der Wertung zwischen den dekorativen und figürli-
chen Elementen der Malerei. Die architektonische
Rahmung dürfe rekonstruiert werden, wohl auch, um
den Zusammenhang und die Lesbarkeit zu gewähr-
leisten. Dagegen seien Übermalungen der Figuren zu
vermeiden.
Olbers hielt sich nicht an die Vorgaben, sondern über-
malte den gesamten Apostelfries der Südwand ein-
schließlich der Figuren. In einem weiteren Schreiben
an das Evangelische Konsistorium vom 25. März 1921
wies Holtmeyer darauf hin, dass „die 7 Apostelfiguren
an der Südseite des Chores ... bereits übermalt bzw.
durch neue Figuren ersetzt worden sind. Auch die
Konturen der übrigen Malereien sind ... teilweise
übermalt und ergänzt, wenn auch in einer.. Form, die
Chornordwand, Apostelfries, Detail. Spuren der Freilegung:
Schabspuren am Gewand.
sich zur Not vertreten läßt. ... Das Problem der
Konservierung von aufgedeckten Wandmalereien ist
nicht mehr neu. ... Eine Verdeckung des unberührt
gelassenen Originals durch eine Kopie gilt nicht allge-
mein als ein Mittel, das den Interessen der Wissen-
schaft u. denen des breiten Publikums am besten
gerecht wird."17
Die Erklärung der Gemeinde für die durchgeführte
Übermalung lag offenbar in einer Farbveränderung
bzw. einer Verblassung der Malereien, denn Holt-
meyer beschrieb, dass von seiner Seite nur Verfär-
bungen in kleineren Bereichen, in denen Mennige
verwendet wurde, nachzuweisen seien, er „ein
Verschwinden von Farben" dagegen nicht bemerkt
habe. Weiter heißt es: „Die Denkmalpflege glaubt
darauf hinweisen zu müssen, daß bei einer ganzen
Reihe von figürlichen Darstellungen der Kirche in
Hattendorf von bloßen unenträtselbaren Schatten
nicht die Rede sein kann. Nach Fertigstellung des rein
dekorativen Teils der Malerei hätte gemäß der münd-
lichen Vereinbarung eine erneute gemeinsame
Besichtigung stattfinden müssen, in der zu untersu-
chen gewesen wäre, was von den Malereien unbe-
rührt zu erhalten und was zu ergänzen bzw. neu zu
malen gewesen wäre. Das Verfahren hätte den beste-
henden Bestimmungen und sonst üblichem Brauch
besser entsprochen, und die Interessen der Wissen-
schaft u. der Gemeinde wären besser gewahrt gewe-
sen."18
Trotz der Kritik vonseiten der Denkmalpflege bestan-
den keine Überlegungen, die Übermalungen wieder
zu entfernen. Man beließ die ausgeführten Maßnah-
men. Die Arbeiten wurden im weiteren Verlauf aber
erst einmal ausgesetzt, bis auf Betreiben des