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8) lieber den Hexent hurnr war bezüglich des Eigenthumsrechts
zwischen der Regierung und dem Stndtrath Lin langer Streit geführt
gestatte; 1774 habe er den Steinbruch seines Mündels, des Juristen Schreiber
in Bestand genommen und die andern Steinlieferanten abgeschafft; später wie-
der einzelne zugelassen gegen Abtrag von 1 kr. die Ruthe an Heller. Ja, die
Steinhauer Jac. Haas und Besfinger haben die Steine zu den Löwen und
Wappen geliefert, den Schuh zu 12 kr.; davon mutzten für jeden Schuh 4 kr.
an Heller gegeben werden. Ferner habe .Heller die auf Kosten der Stadt beim
Thorbari beschäftigten Steinhauergesellen in seinen Steinbruch gestellt und so
sich viel Geld gemacht. Für die Bauausficht habe er täglich 1 fl., zusammen
1526 fl. erhalten (aus der Stadtkasse), ohne zur Aufsicht berechtigt gewesen zu
sein. Die Commission beschloß, diese Beschwerden beruhen zu lassen, da die Ar-
beiten nach derer Fertigung eingesehen und als gut und dem Aceord gemäß er-
funden worden seien, und da sich keine der genannten Unterschleise beweisen
lassen. — Gegen Stadtrentmeister Mi ller wurde geltend gemacht, daß er sich
von den Steinhauern bei Auszahlung ihres Lohnes habe ein „Geschenk" bezahlen,
daß er von den zürn Thorbau bestimmten Platten genommen und damit seinen
Hausgang habe platten lassen. Auch diese Beschwerden wurden als unerwiesen
zurückgewiesen. — Dem st Stadtdirector Sartorius wird ebenso grundlos
schuldgegebeu, er habe mit Baumeister Schweiirfurtt und Schieferdecker Tillmann
Unterschleife getrieben. — Das Gleiche gilt von den Beschwerden gegen Stadt-
bauknecht Beringer, dem Aehnliches schuldgegeben wird. — Metzger Keidel
wurde beschuldigt, er habe einen nicht unbedeutenden Bau an seinem eigenen
Hause mit Arbeitern, welche von der Stadt für den Thorbatt bezahlt worden
wären, vollsühren lassen. Keidel weist die Grundlosigkeit durch Quittungen
nach. — Dem Stadtrath endlich wurde vorgeworsen, er habe dem st Stadt-
bnumeister Schweinfurth 913 sl. Diäten für den Thorban angewiesen, wiewohl
dieser 200 sl. Besoldung habe. Die Terassemauer und die Thorfundamente seien
an Heller für 14 fl. 20 kr. die Ruthe veraceordirt gewesen; durch öffentliche
Versteigerung hätte je 1 st. für die Ruthe erspart werden können; zuletzt gar
habe der Stadtrath 15 fl. 20 kr. für die Ruthe angewiesen. Die Balihütten,
für 600 sl. hergestellt, seien nicht zum Besten der Stadtkasse verwerthet worden;
es sei zum Bau für 1400 sl. Holz gekauft worden, da doch die Stadt aus ihrem
Wald das Holz lieferte. Für 1392 sl. Geschirr sei augeschafft worden und jetzt
kaum der achte Theil mehr vorhanden. Die Beilagen zu den Rechnungen wie-
sen nach, daß Heller zum Bau für 20,385 sl. Steine lieferte in den Jahren
1775—1783 und in eben dieser Zeit hatte er 1526 sl. Diäten erhalteil. Für
Nägel, Eisen u. dgl. wurden 6527 fl. bezahlt. — Der Stadtrath rechtfertigte sich
damit, daß er schriftlich vorwies, daß von Pigage unmittelbar vom Churfür-
sten mit der Direktion des Bau's und mit Schließung der Aceorde beauftragt
gewesen sei. Die andern Beschwerden gegen den Stadtrath wurden theils als
8) lieber den Hexent hurnr war bezüglich des Eigenthumsrechts
zwischen der Regierung und dem Stndtrath Lin langer Streit geführt
gestatte; 1774 habe er den Steinbruch seines Mündels, des Juristen Schreiber
in Bestand genommen und die andern Steinlieferanten abgeschafft; später wie-
der einzelne zugelassen gegen Abtrag von 1 kr. die Ruthe an Heller. Ja, die
Steinhauer Jac. Haas und Besfinger haben die Steine zu den Löwen und
Wappen geliefert, den Schuh zu 12 kr.; davon mutzten für jeden Schuh 4 kr.
an Heller gegeben werden. Ferner habe .Heller die auf Kosten der Stadt beim
Thorbari beschäftigten Steinhauergesellen in seinen Steinbruch gestellt und so
sich viel Geld gemacht. Für die Bauausficht habe er täglich 1 fl., zusammen
1526 fl. erhalten (aus der Stadtkasse), ohne zur Aufsicht berechtigt gewesen zu
sein. Die Commission beschloß, diese Beschwerden beruhen zu lassen, da die Ar-
beiten nach derer Fertigung eingesehen und als gut und dem Aceord gemäß er-
funden worden seien, und da sich keine der genannten Unterschleise beweisen
lassen. — Gegen Stadtrentmeister Mi ller wurde geltend gemacht, daß er sich
von den Steinhauern bei Auszahlung ihres Lohnes habe ein „Geschenk" bezahlen,
daß er von den zürn Thorbau bestimmten Platten genommen und damit seinen
Hausgang habe platten lassen. Auch diese Beschwerden wurden als unerwiesen
zurückgewiesen. — Dem st Stadtdirector Sartorius wird ebenso grundlos
schuldgegebeu, er habe mit Baumeister Schweiirfurtt und Schieferdecker Tillmann
Unterschleife getrieben. — Das Gleiche gilt von den Beschwerden gegen Stadt-
bauknecht Beringer, dem Aehnliches schuldgegeben wird. — Metzger Keidel
wurde beschuldigt, er habe einen nicht unbedeutenden Bau an seinem eigenen
Hause mit Arbeitern, welche von der Stadt für den Thorbatt bezahlt worden
wären, vollsühren lassen. Keidel weist die Grundlosigkeit durch Quittungen
nach. — Dem Stadtrath endlich wurde vorgeworsen, er habe dem st Stadt-
bnumeister Schweinfurth 913 sl. Diäten für den Thorban angewiesen, wiewohl
dieser 200 sl. Besoldung habe. Die Terassemauer und die Thorfundamente seien
an Heller für 14 fl. 20 kr. die Ruthe veraceordirt gewesen; durch öffentliche
Versteigerung hätte je 1 st. für die Ruthe erspart werden können; zuletzt gar
habe der Stadtrath 15 fl. 20 kr. für die Ruthe angewiesen. Die Balihütten,
für 600 sl. hergestellt, seien nicht zum Besten der Stadtkasse verwerthet worden;
es sei zum Bau für 1400 sl. Holz gekauft worden, da doch die Stadt aus ihrem
Wald das Holz lieferte. Für 1392 sl. Geschirr sei augeschafft worden und jetzt
kaum der achte Theil mehr vorhanden. Die Beilagen zu den Rechnungen wie-
sen nach, daß Heller zum Bau für 20,385 sl. Steine lieferte in den Jahren
1775—1783 und in eben dieser Zeit hatte er 1526 sl. Diäten erhalteil. Für
Nägel, Eisen u. dgl. wurden 6527 fl. bezahlt. — Der Stadtrath rechtfertigte sich
damit, daß er schriftlich vorwies, daß von Pigage unmittelbar vom Churfür-
sten mit der Direktion des Bau's und mit Schließung der Aceorde beauftragt
gewesen sei. Die andern Beschwerden gegen den Stadtrath wurden theils als