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Alembert, Jean Le Rond d'; Weissegger von Weissenegg, Johann Maria [Übers.]
Des Herrn von Alemberts Anfangsgründe der Philosophie (Band 1) — Wien, 1787

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https://doi.org/10.11588/diglit.22590#0129
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I2Z

Die Reichthümer gebühren denen, welche den
Staat bereichert, die Ehren aber denen, welche
ihn berühmt gemacht haben. Möchten doch
die Bürger, die sich beklagen, daß sie arm,
oder vergessen seien, diese Regel überdenken,
und dann sich darnach beurtheilen!
Indem das Verdienst , die Talente, und
die dem Staate geleisteten Dienste nur persön-
lich sind, so sollen es auch die Belohnungen
sein. Es soll demnach die Familie eines Bür-
gers, wenn sie kein anders Verdienst har, als
daß sie ihm angehört, auch keinen Thei! an den
Ehren haben, die man ihm erweiset; es wäre
dann in so weit, als man durch diese Theilneh-
mung den Bürger selbst mehr ehren wollte.
Sollte sich demnach wohl diese Theilnehmung
auch über jene Aeit hinaus erstrecken, wo sie
der Bürger nicht mehr geniessen kann, ich will
sagen, über sein Leben? Und hat nickt der erb-
liche Adel, besonders in den Landern, in wel-
chen die Adelichen viele Vorzüge besitzen , das
Unschicklicke, daß oft unnütze, wohl gar dem
Vaterlande schädliche Menschen das geniessen,
was nur dem Verdienste gebührt?

Wenn
 
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