E. PREUNER;
362
noch sein Nachfolger Ptolemaios V. Epiphanes (204—180) in
Betracht kommen ; es fragt sich nur, wie lange sich dieser den
Besitz von Samos gewahrt hat. Die Liviusstelle, die als einziges
Zeugnis immer wieder angerufen wird, XXXIII 20,11 (Rhodii
a. 197 a. Chr. n.) illam alter am cur am nou omiserunt tuendae
libertatis civitdtum sociarum Ptolemaei, quibus bellum ab Antio-
cho imminebat. nam alias auxiliis iuverunt, alias providendo ac
praemonendo conatus kostis, causaque libertatis fuerunt Cauniis,
Myndiis, Halicarnassensibus Samiisque lässt zweifelhaft, ob
die Rhodier diesen Städten ptolemäischen Besitzes die libertas
Antiochos gegenüber gerettet oder ob sie diese auch von der
ptolemäischen Suprematie bei dieser Gelegenheit befreit haben.
Mit dem Jahre 189 wurde jedenfalls auch der letzte Anspruch
der Ptolemäer auf diesen Besitz aus der Welt geschafft1; wie
weit sie ihn in den Jahren 197—190 aufrecht zu erhalten gesucht
und vermocht haben, lässt sich nicht sagen. Dass der Ptolemäer-
kult nach Vernichtung ihrer Suprematie im samischen Gyrnna-
sion längere Zeit fortgedauert habe, ist unwahrscheinlich, wie
auch in Sestos bald nach dem Tode des Königs der Kult Atta-
los III. erloschen sein wird (s. v. Prott. Athen. Mitt. 1902, 178)2.
So werden wir mit ziemlicher Gewissheit in dem Ptolemaios der
samischen Weihung den IV. Philopator, wie schon Girard ver-
mutete, erkennen und die Inschrift den beiden letzten Jahrzehn-
ten des III. Jahrhunderts zuweisen dürfen.
Als Sieger Όυρεαμαχίαι und σ(τ)[αδίθ3ΐ sind Z. 9 und 11 zwei
1 Dass damals auf Samos die Macht der Ptolemäer gebrochen war, beweist von
allem anderen abgesehen der prienisch-samische Grenzstreit. Im Jahre 188 wirft
Cn. Manlius Volso die Entscheidung des Antiochos του υπό τοϋ βασιλείας Πτο-
λεμαίου τεταγμένου um, um 180 erfolgt der rhodische Schiedsspruch, den 135 der
römische Senat bestätigte. Vgl. Hermes 1894, 53° ff· ! Delph. Weihgesch. 69.
Die Ansicht von M. Holleaux Rev. des et. gr. 1897, 26 2, es könne in dem sami-
schen Psephisma für den Abgesandten des Ptolemaios Στρατών Στράτιονος
Michel 370 eventuell auch einer d e r Nachfolger Ptolemaios IV. gemeint sein,
ist in dieser Form ausgeschlossen; es könnte sich nur noch um den ersten
Nachfolger, Ptolemaios V. Epiphanes, handeln.
2 In Kos waren freilich nach Dittenberger Sylt.2 619 die Zöglinge des Gymna-
sions innerhalb nur zweier Monate nicht nur an πομπαί βασιλεΐ Άττ[ά]?α:οι
(II. oder III.) Z. 40 f. und Εύμένει (II.) Z. 27, sondern auch βασι]λεϊ| [Πτολε]-
μαίω (VI. oder VII.) Z. 13 f. beteiligt.
362
noch sein Nachfolger Ptolemaios V. Epiphanes (204—180) in
Betracht kommen ; es fragt sich nur, wie lange sich dieser den
Besitz von Samos gewahrt hat. Die Liviusstelle, die als einziges
Zeugnis immer wieder angerufen wird, XXXIII 20,11 (Rhodii
a. 197 a. Chr. n.) illam alter am cur am nou omiserunt tuendae
libertatis civitdtum sociarum Ptolemaei, quibus bellum ab Antio-
cho imminebat. nam alias auxiliis iuverunt, alias providendo ac
praemonendo conatus kostis, causaque libertatis fuerunt Cauniis,
Myndiis, Halicarnassensibus Samiisque lässt zweifelhaft, ob
die Rhodier diesen Städten ptolemäischen Besitzes die libertas
Antiochos gegenüber gerettet oder ob sie diese auch von der
ptolemäischen Suprematie bei dieser Gelegenheit befreit haben.
Mit dem Jahre 189 wurde jedenfalls auch der letzte Anspruch
der Ptolemäer auf diesen Besitz aus der Welt geschafft1; wie
weit sie ihn in den Jahren 197—190 aufrecht zu erhalten gesucht
und vermocht haben, lässt sich nicht sagen. Dass der Ptolemäer-
kult nach Vernichtung ihrer Suprematie im samischen Gyrnna-
sion längere Zeit fortgedauert habe, ist unwahrscheinlich, wie
auch in Sestos bald nach dem Tode des Königs der Kult Atta-
los III. erloschen sein wird (s. v. Prott. Athen. Mitt. 1902, 178)2.
So werden wir mit ziemlicher Gewissheit in dem Ptolemaios der
samischen Weihung den IV. Philopator, wie schon Girard ver-
mutete, erkennen und die Inschrift den beiden letzten Jahrzehn-
ten des III. Jahrhunderts zuweisen dürfen.
Als Sieger Όυρεαμαχίαι und σ(τ)[αδίθ3ΐ sind Z. 9 und 11 zwei
1 Dass damals auf Samos die Macht der Ptolemäer gebrochen war, beweist von
allem anderen abgesehen der prienisch-samische Grenzstreit. Im Jahre 188 wirft
Cn. Manlius Volso die Entscheidung des Antiochos του υπό τοϋ βασιλείας Πτο-
λεμαίου τεταγμένου um, um 180 erfolgt der rhodische Schiedsspruch, den 135 der
römische Senat bestätigte. Vgl. Hermes 1894, 53° ff· ! Delph. Weihgesch. 69.
Die Ansicht von M. Holleaux Rev. des et. gr. 1897, 26 2, es könne in dem sami-
schen Psephisma für den Abgesandten des Ptolemaios Στρατών Στράτιονος
Michel 370 eventuell auch einer d e r Nachfolger Ptolemaios IV. gemeint sein,
ist in dieser Form ausgeschlossen; es könnte sich nur noch um den ersten
Nachfolger, Ptolemaios V. Epiphanes, handeln.
2 In Kos waren freilich nach Dittenberger Sylt.2 619 die Zöglinge des Gymna-
sions innerhalb nur zweier Monate nicht nur an πομπαί βασιλεΐ Άττ[ά]?α:οι
(II. oder III.) Z. 40 f. und Εύμένει (II.) Z. 27, sondern auch βασι]λεϊ| [Πτολε]-
μαίω (VI. oder VII.) Z. 13 f. beteiligt.