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A. WILHELM

ein späterer Beschluss der Athener, der in Gegenwart einer
Gesandtschaft der Thasier auf Alkibiades’Antrag denVertrag
genehmigt, seine Aufzeichnung auf der Akropolis unter Mitwir-
kung der Strategen anordnet und weitere Verfügungen trifft. Zu
ungefähr derselben Zeit wurde ein anderer Vertrag des Alki-
biades, mit den Bewohnern von Daphnus, durch den Έφημ. άρχ.
1898,1 (Dittenberger, Sylloge2 912) veröffentlichten Beschluss der
Athener genehmigt; von dem Vertrage selbst sind auf dem von
mir als zugehörig erkannten Steine/AII 99111 völliger Zerstörung
unverständliche Reste erhalten ; nur Alkibiades’ Namen ist in
Z. 4 Α,λκι- deutlich. In Selymbria wie in Thasos handelt es sich
um einen unter dem Drucke der Anwesenheit eines athenischen
Feldherrn vollzogenen Umsturz. In Selymbria, einer von Athen
abgefallenen und wiedereroberten Stadt, konnte die Wahl der
Verfassung dem Belieben der Bürgerschaft überlassen werden,
war doch durch Alkibiades’ Sieg, die Gegenwart einer atheni-
schen Besatzung und die Rückkehr der Verbannten die Herr-
schaft der Anhänger Athens gesichert. In Thasos, einer Athen
untertänigen Stadt, setzte Dieitrephes an Stelle der bisherigen
Demokratie in kurzsichtiger Förderung der Interessen seiner
Partei eine Oligarchie ein, die im Bunde mit den zurückkehren-
den, Athen feindlichen Verbannten in kürzester Frist den Ab-
fall von Athen bewerkstelligte. Szanto hat nun Athen.Mitt. XV 80
gegen Hicks’Deutung und Ergänzung der Urkunde eingewendet,
dass ihr zufolge «die athenischen Oligarchen das neue thasische
Gesetz mitbeschworen, also die Rückberufung der Feinde Athens
direkt befördert hätten». Gerade die Zurückberufung der Ver.
bannten wird, meine ich, den Preis gebildet haben, den die thasi-
schen Oligarchen, um sich zu behaupten und den Abfall von
Athen vorzubereiten, gefordert hatten, und den Dieitrephes,
um die Demokratie zu Fall zu bringen, ihnen, wenn auch unter
dem Vorbehalte der Treue Athen gegenüber, zugestehen musste·
Wohl mag auffallen, dass der Inschrift nach die Feststellung
des Wortlautes des von den Athenern zu leistenden Eides dem
Rate der Thasier aufgetragen war, da sie doch Gegenstand
eines Übereinkommens zwischen Athenern und Thasiern sein
musste. Aber es darf nicht vergessen werden, dass uns nicht
ein Vertrag zwischen Athenern und Thasiern, sondern ein Be-
 
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