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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 29.1897/​1898

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Otto, Friedrich: Clarenthaler Studien, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.70476#0197
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189
scheint aber nirgends von den Schreibern des Nekr. angewendet zu sein, und
sub bei einer ähnlichen Zeitangabe ist auch bei der illustris soror Anna de
Hoenloch (8. September 1440) gebraucht: „sub anno MCCCC quadragesimo“. —
Katherina wird von Hübner, wie wir schon oben erwähnt haben, als Tochter
des Rheingrafen Johann IV. und der Elisabeth von Hanau, aber fälschlich als
Äbtissin von Marienberg bezeichnet; eine „Ringreffin Anna“, vielleicht ihre
Schwester, starb als Nonne von Clarenthal am 12. November 1466. Die Vor-
liebe der Hanauer für Clarenthal (vergl. No. 14) mag beide unter der Äbtissin
Agnes von Hanau dahin geführt haben. So hat denn endlich eine Wild- und
Rheingräfin eine Stätte als Äbtissin zu Clarenthal gefunden, wenn auch an
andrer Stelle, als man bisher annahm.
20. Margarethe von Nassau war die Nachfolgerin der Katherina; denn
sie starb, nachdem sie dreizehn Jahre, also seit 1473, Äbtissin gewesen, am
27. Mai 1486. Nekr.: „Johannis pape et mart. (== 27. Mai) ob. Generosa
domina Margaretha de Nassauwe, que fuit abbatissa tredecim annis huius
monastrii. Anno M0CCCC°LXXXVI0“. Sie wird in allen Verzeichnissen mit
ihrem Todesjahre genannt, dem Sch. ausserdem das Jahr 1483 beifügt, offenbar
weil er von der Urk. (jetzt im Staatsarchiv, s. No. 25), die sie am 25. Januar
dieses Jahres ausstellte, Kenntnis hatte. In ihr stand zum letzten Male eine
Jungfrau aus dem gräflichen Hause Nassau an der Spitze des Klosters; sie war
die Tochter des Grafen Johann von Nassau-Wiesbaden und Idstein.
Ihr folgt bei Sch., Schl, und R.1-2-3 diejenige Bertha von Nassau, welche
wir oben (No. 17) einfügen mussten. Wir haben ihrer schon zweimal Erwähnung
gethan, können aber nicht umhin, alles, was wir gegen unsere Vorgänger auf
dem Herzen haben, hier zusammenzufassen. Es war wohl die gewichtige
Autorität von Hagelgans, die seinem Irrtume Eingang und Glauben ver-
schaffte, dass Bertha, die Tochter des Grafen Johann, „um das Jahr 1446“
geboren, nach ihrer Schwester Margarethe Äbtissin gewesen sei. Dagegen
spricht zunächst, dass das alte Verzeichnis, welches Roth dem 15. Jahrhundert
zuschreibt, den Namen Bertha an dieser Stelle nicht darbietet (s. oben S. 173);
da es aber mit deren Nachfolgerin Sophie von Hunolstein schliesst (Roth sagt:
„soweit das Copiar“), so muss es während deren Amtszeit, etwa 1490, verfasst
sein, also von einem Zeitgenossen der Sophie, der die letzten Veränderungen
im Kloster miterlebt oder von andern erfahren hatte. Aus seinem Schweigen
dürfen wir den Schluss ziehen, dass es am Ende der achtziger Jahre eine Äbtissin
Bertha nicht gegeben habe. Noch zwingender ist folgender Umstand: schon
im August 1486, also noch nicht drei Monate nach Margarethens Tod, erscheint
Sophie von Hunolstein in einer Urkunde des Klosters über die Geisheck, eine
Besitzung desselben, und im Oktober in einer zweiten, durch welche die Stadt
Wiesbaden für ein von dem Kloster geliehenes Kapital von 200 fl. jährlich zehn
Gulden Zinsen zu zahlen verspricht. Schieben wir vor sie Bertha ein, so müsste
diese schon vor Ablauf von kaum zwei Monaten seit ihrer Wahl, die frühestens
Anfang Juni stattgefunden hätte, gestorben sein. So unwahrscheinlich eine so
kurze Amtsdauer an sich ist, so ist noch unwahrscheinlicher, dass man im Nekr.
diesen raschen Wechsel (drei Äbtissinnen in einem Jahr!) nicht vermerkt hätte.
 
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