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sogen. „Bauernmärker“ Joh. Wesen, Willi. Leym, Jakob Fige's und der Schult-
heiss Rörich Hartfuss. Daneben werden aber verschiedene mächtige Klöster
und Herren, die in der Lahnsteiner Mark grosse Liegenschaften hatten und
durch Kauf oder Erbschaft Märker geworden waren, als solche aufgezählt, an
erster Stelle der Kurfürst von Trier, der Landesherr, sodann die Klöster Arn-
stein und Altenberg, die Deutschordensballei Koblenz, sowie Joh. Herr zu
Helffenstein und Müllenbach, Adam vom Waldt-Reckroidt, Georg v. Naunheim,
ein Herr v. Fleckenstein und einer v. Stein.
Bevor ich nun das eigentliche Märkerwesen behandele, will ich in Kürze
die Geschichte der eben angeführten Märkerschaften verfolgen.
Das Trierer Ministerialgeschlecht der Wenz v. Lahnstein oder N.-Lahn-
stein, wie sich einige seiner Vertreter schrieben, besass seinen Stammhof an
der Lahn, das heutige „Weisse Ross“. 1350 wird zum erstenmal ein Wenz,
Joh. Konrad, als „Edler Märker zu N.-Lahnstein“ genannt.8) 1524—1565 ist
ein Joh. Wenz im Besitze dieser Märkerschaft. Das Grabmal seiner Frau,
einer Margaretha von Cleburg, befindet sich in leider stark beschädigtem Zu-
stande auf dem Friedhöfe der St. Johanniskirche. Schon vor dem Tode Johanns
wird sein Sohn Gerlach Wenz als sein Nachfolger im Märkerrate aufgeführt.
1595 stritten Johann und sein Vetter Gerlach Wenz v. Vallendar um die
Märkerschaft. Der Märkerrat gab hierin den Bescheid: „dieweill die merker-
schafft uff dem haus gelegen und das Wentzen stammhauss dem jungen Johan
Wentz erblich als sein vetterlich erb zuertheilt, auch erfindtlich, das Gerlach
seinem vetter in der tütell rechnung das merkergelt urloffs wein uffgerechnett,
als solle junker Gerlach sein lebenlangh dem mcrkerrat beiwonen und sein
vetter Johan soll die abnutzung der eckers undt anders geniessen undt das
beschwernus tragen. Nach Gerlachs todt soll die merkerschafft allerdings uff
Joh. Wentz sein vetter ererbt sein.“ Zwei Jahre später wurde Johann Wenz
„uff gutwillige resignation seines vetters Gerlach zu einem merker angenomen
und vereidigt.“ Er starb 1630 und wurde in der St. Johanniskirche zu Nieder-
Lahnstein begraben, wo sein schön gehauener Grabstein unter dem Turm im
Fussboden eingemauert ist. Nach seinem Tode kam das Stammhaus samt der
Märkerschaft an eine den Wenz verschwägerte Familie, die Boos v. Waldeck,
die es bis 1819 besassen, in welchem Jahre Graf Klemens Boos Waldeck zu
Sayn das Hofgut für 1150 Thlr. an Fr. Staas verkaufte.* 6)
Die Schilling v. Lahnstein stammen ebenfalls aus N.-Lahnstein, wo sie
Anfang des 13. Jahrhunderts zum erstenmal erscheinen. 1455 wird ein Joh.
Schilling, 1528 Gerlach Schilling7) als Märker aufgeführt. In den folgenden
Jahren werden die Schilling zwar oft als Märker genannt, doch nie mit Vor-
namen. 1578 ist Werner Schilling, Amt- und Hauptmann der Veste Ehren-
breitstein, im Besitze dieser Märkerschaft. Nach seinem Tode 1598 folgte ihm
hierin sein Bruder Emmerich. Doch am selben Tage, an welchem er zum Ritter-
®) Hump rächt, Wenz v. Lahnstein.
6) Rhenus, Jahrgang II 1884, S. 80.
7) Urkunde betr. das Glöckneramt zu St. Johann 1528. Pfarrarchiv JT.-Lahnstein.
sogen. „Bauernmärker“ Joh. Wesen, Willi. Leym, Jakob Fige's und der Schult-
heiss Rörich Hartfuss. Daneben werden aber verschiedene mächtige Klöster
und Herren, die in der Lahnsteiner Mark grosse Liegenschaften hatten und
durch Kauf oder Erbschaft Märker geworden waren, als solche aufgezählt, an
erster Stelle der Kurfürst von Trier, der Landesherr, sodann die Klöster Arn-
stein und Altenberg, die Deutschordensballei Koblenz, sowie Joh. Herr zu
Helffenstein und Müllenbach, Adam vom Waldt-Reckroidt, Georg v. Naunheim,
ein Herr v. Fleckenstein und einer v. Stein.
Bevor ich nun das eigentliche Märkerwesen behandele, will ich in Kürze
die Geschichte der eben angeführten Märkerschaften verfolgen.
Das Trierer Ministerialgeschlecht der Wenz v. Lahnstein oder N.-Lahn-
stein, wie sich einige seiner Vertreter schrieben, besass seinen Stammhof an
der Lahn, das heutige „Weisse Ross“. 1350 wird zum erstenmal ein Wenz,
Joh. Konrad, als „Edler Märker zu N.-Lahnstein“ genannt.8) 1524—1565 ist
ein Joh. Wenz im Besitze dieser Märkerschaft. Das Grabmal seiner Frau,
einer Margaretha von Cleburg, befindet sich in leider stark beschädigtem Zu-
stande auf dem Friedhöfe der St. Johanniskirche. Schon vor dem Tode Johanns
wird sein Sohn Gerlach Wenz als sein Nachfolger im Märkerrate aufgeführt.
1595 stritten Johann und sein Vetter Gerlach Wenz v. Vallendar um die
Märkerschaft. Der Märkerrat gab hierin den Bescheid: „dieweill die merker-
schafft uff dem haus gelegen und das Wentzen stammhauss dem jungen Johan
Wentz erblich als sein vetterlich erb zuertheilt, auch erfindtlich, das Gerlach
seinem vetter in der tütell rechnung das merkergelt urloffs wein uffgerechnett,
als solle junker Gerlach sein lebenlangh dem mcrkerrat beiwonen und sein
vetter Johan soll die abnutzung der eckers undt anders geniessen undt das
beschwernus tragen. Nach Gerlachs todt soll die merkerschafft allerdings uff
Joh. Wentz sein vetter ererbt sein.“ Zwei Jahre später wurde Johann Wenz
„uff gutwillige resignation seines vetters Gerlach zu einem merker angenomen
und vereidigt.“ Er starb 1630 und wurde in der St. Johanniskirche zu Nieder-
Lahnstein begraben, wo sein schön gehauener Grabstein unter dem Turm im
Fussboden eingemauert ist. Nach seinem Tode kam das Stammhaus samt der
Märkerschaft an eine den Wenz verschwägerte Familie, die Boos v. Waldeck,
die es bis 1819 besassen, in welchem Jahre Graf Klemens Boos Waldeck zu
Sayn das Hofgut für 1150 Thlr. an Fr. Staas verkaufte.* 6)
Die Schilling v. Lahnstein stammen ebenfalls aus N.-Lahnstein, wo sie
Anfang des 13. Jahrhunderts zum erstenmal erscheinen. 1455 wird ein Joh.
Schilling, 1528 Gerlach Schilling7) als Märker aufgeführt. In den folgenden
Jahren werden die Schilling zwar oft als Märker genannt, doch nie mit Vor-
namen. 1578 ist Werner Schilling, Amt- und Hauptmann der Veste Ehren-
breitstein, im Besitze dieser Märkerschaft. Nach seinem Tode 1598 folgte ihm
hierin sein Bruder Emmerich. Doch am selben Tage, an welchem er zum Ritter-
®) Hump rächt, Wenz v. Lahnstein.
6) Rhenus, Jahrgang II 1884, S. 80.
7) Urkunde betr. das Glöckneramt zu St. Johann 1528. Pfarrarchiv JT.-Lahnstein.