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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Bader, Joseph: Eine altbadische Fürstengestalt: nach Bild und Schrift
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0096
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gegen die Laster der Trunkenheit, Spielsucht uud geschlechtlichen
Ausschweifung, welche damals unter Geistlichen und Weltlichen
immer mehr um sich griffen. Mit den benachbarten Fürsten und
-Obrigkeiten fuchte Philipp eben fo eifrig, wie sein Vorweser,
in gutem Einverständnis^ zu leben. Namentlich vertrug er sich
auch mit unserem Markgrafen über verschiedene Streitsachen
in gütlicher Weise, wobei besonders Ur. Kirfer thätig war.
Im bedeutsamsten Verhältnisse stand aber Markgraf Chri-
stoph mit seinem wirtenbe r g ische n und pfälzischen Nach-
barcn. Der erstere, Graf Eberhard „im Barte", hatte endlich
nach langem Hader mit seinem gleichnamigen Vetter, und nach-
dem sich alt und jung Wirtenbcrg bei Kirchheim blutig in die
Haare gerathen, den Sieg davon getragen und war sofort durch
den Vertrag von 1489 alleiniger Landesherr geworden.
Sein Jugendlehrer Naukler bezeichnet als die Hanptver-
dienfte des Grafen um Land und Leute, als die illnstrio-n eins
lnvln, (fnibus 86 inaxiine vixisse testatus, die Gründung
der Hochschule zu Tübingen, die Verbesserung der Stifte
und Klöster, und die engere Verbindung der verschiedenen
Landesthcile, wodurch die Errichtung des Herzogthums und
Einführung der ständischen Verfassung möglich geworden").
Eberhard, angewcht von dem neuen Zcitgeiste, suchte vor-
allem den Stand der Priester und Volkslehrer zu hebere, und
erlangte auch die päpstliche Bestätigung seiner kirchlichen Refor-
men. Sodann aber arbeitete er unermüdlich an der Vereinigung
der wirtenbergischen Lande, und wußte die Ritterschaft und
die Städte mit den Prälaten zu einem ständischen Körper
zu verbinden; auch schuf er einen Regimentsrath für das
Land, und so kam die Landschaft in ihre Rechte, das Kam-
mergut in den Stand der Unveräußerlichkeit und das Kirchen-
gut unter eine verfassungsmäßige Aufsicht").

64) Er beschließt sein großes (Aironicon, in der AenerM. 1^., mit einer
kurzen Biographie des Herzogs.
65) Pfister's Eberhard im Bart (Tübing. 1824), eine besonders lehr-
reiche Monographie.
 
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