Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

DOI Heft:
Inhalt
DOI Artikel:
Bader, Joseph: Eine altbadische Fürstengestalt: nach Bild und Schrift
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0097
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
83

In der Handhabung des Landfridcns, in der Finanzwirth-
schaft und Gercchtigkeitspflege, in zeitgemäßer Renovation der
gemeinen Landesordnung, wie der verschiedenen Gemeinde-,
Zunft- und Dienstordnungen, hielt der Herzog gleichen Schritt
mit dem Markgrafen; was er aber noch mehr gethan, das war
vornehmlich die Begründung der Unthcilbarke it des Landes
und des Erstgeburts-Rechtes im fürstlichen Hause.
Markgraf Christoph unterließ es, für eine solche — von
seinen Vorfahren seit Bernhard ! angebahnte Bestimmung zu
wirken. Wie heilsam wäre sie für das markgräfliche Haus,
wie doppelt heilsam für das badische Land gewesen! Daß der
edle Fürst aber diese Unterlassungssünde begieng, davon sollte
er selber noch den Ansang der schlimmen Folgen erfahren.
Im Jahre 1511 nämlich begab sich Christoph mit seiner
Gemahlin und dem beiderseitigen Hofstaate auf drei Jahre nach
Lurenburg, nachdem er die Verwaltung der Markgrafschaft sei-
nem Lieblinge, dem damals 32jährigeu Prinzen Philipp, unter
einer genauen Verhaltungs-Vorschrift übertragen 06P Das mag
die Eifersucht des ältesten Sohnes Bernhard erregt haben;
denn als der Markgraf nach seiner Rückkunft aus dem Luxen-
burgischen die LandestHeilung von 1515 vornahm, verwei-
gerte dieser Prinz seine Anerkennung derselben unter solchem
Androhen gewaltsamen Widerstandes, daß man das Vor-
sichtsmittel ergreifen mußte, ihn festzusetzen.
Es war ein schlimmes Omen, daß diese Theilung, welche
Christoph vornahm, damit nach seinem Hingange „der Erb-
schaft halber keine Irrung, Gezänk und Aufruhr" entstehe, schon
jetzt die Ursache eines so ärgerlichen Auftrittes abgab, wo sich
die fürstliche Familie, die vornehmsten Beamteten und die Aus-
schußmänner der Landschaft versammelt hatten, um die Erb-
folge sicher zu stellen.

66) „Marggras Christoffs ordnung, wessen sich M. Philipps in der
rcgierung wehrender 3 Jahr, so er in den Lüzelburgischcn Landen sich entfernt
halten wurd, zu verhalten."

6*
 
Annotationen