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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Bader, Joseph: Eine Fahrt an den Bodensee, 1856
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0138
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mögen 8). Durch die Verpfändung des rheinfoldischen Dorf-
theiles an die Bärenfelser verlor dieses aber seinen Sinn, und
die Grenzacher Freileutc wurden sämmtlich und schlechtweg als
deren Hintersaßen betrachtet.
Nachdem dieselben ursprünglich an den Markgrafen nichts
und an den Ortsjunker jeglicher des Jahres nur einen Frohn-
tag geleistet und 5 Schillinge Steuer entrichtet, geschah es in
Folge der Pfandschaft, daß jener seine Schatzung von ihnen
erhob und dieser sie wie seine Leibeigenen bezahlen und frohnen
ließ. Die armen Freileute waren daher weit schlimmer daran
als die beiderseitigen Leibeigenen, wie auch aus folgender Schil-
derung von 1574 hervorgeht
„Alle die Freien und Wildflügel so in dem Dorf
Grcnzach unter des von Bärenfels Gerichten und unter der mark-
gräfischen hohen Oberkeit sitzen und wohnen, seind der Herrschaft
von Oesterreich angehörig und dem von Bärenfels nit anders
denn als Hintersaßen verpflichtet und zugethan. Daher die-
selben durch Befelch' und Mandate, so vom Herrn Markgrafen
ausgehen, nit gebunden, sondern nut andern Freien der Graf-
schaft Rheinfelden zu reisen, zu steuern und zu frohnen
schuldig seind."
„Aber die anderen Freien, was zu Grenzach unterhalb
der Landstraß' haushäblich wohnen, seind ohne Mittel unter der
Herrschaft von Oesterreich landesfürstlicher Oberkeit gesessen und
wie andere derselben freie Unterthanen zu dienen verpflichtet.
Nit weniger aber seind sie auch dem von Bären fels, als Hin-
tersaßen und zu der Gemeinde des Dorfs gehörig, gleich andern
Bürgern zu thun schuldig."

8) Urbar der Grafsch. Rheinfelden, im Auszuge.
9) Acten über die Gerichtsbarkeit zu-Grenzach, von 1663.
10) Ein seltener Ausdruck, wohl so viel als Wild fang bezeichnend, oder
einen fremden Menschen, welcher Jahr und Tag ohne nachjagenden Herrn an
einem Orte saß. Denn wild bedeutete ursprünglich etwas UmherztehcndeS,
Ungebundenes. Die Freileute waren wesentlich verschieden von solch' herren-
losem Volke, mußten sich aber oft mit demselben zusammenstellen lassen.
 
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